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Empfehlungen des Kulturkonvents Sachsen-Anhalt

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2. Kulturfinanzierung<br />

2.1. Kulturetat<br />

Bestandsaufnahme<br />

Mit Auslaufen <strong>des</strong> Solidarpakts bis zum Ende <strong>des</strong> Jahres<br />

2019/2020 und dem heute schon absehbaren Rückgang<br />

der EU-Mittel hat das Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> die Verpflichtung,<br />

die finanzpolitische Zielsetzung dieser Situation anzupassen<br />

und eine Neuverschuldung ab 2012 zu vermeiden.<br />

Mit dem Eckwertebeschluss hat die Lan<strong>des</strong>regierung<br />

<strong>des</strong>halb erstmalig im Rahmen <strong>des</strong> TOP-Down-Verfahrens<br />

verbindliche Einnahme- und Ausgabevolumina sowohl<br />

für den Doppelhaushalt 2012/2013 als auch für den Zeitraum<br />

der Finanzplanung bis zum Jahr 2015 festgelegt. Die<br />

notwendige Konsolidierung ist für alle Ressorts mit großen<br />

Kraftanstrengungen und Einschnitten verbunden – so<br />

auch für das Kultusministerium. Für die Haushaltsplanung<br />

der Haushaltsjahre 2014ff. wird höchstwahrscheinlich<br />

wieder das TOP-Down-Verfahren zugrunde gelegt. Die<br />

Höhe <strong>des</strong> Eckwertes für den Einzelplan <strong>des</strong> Kultusministeriums<br />

wird dann in begrenztem Rahmen mit dem Ministerium<br />

für Finanzen zu verhandeln und vom Kabinett zu<br />

beschließen sein.<br />

Der Kulturetat umfasst die Kapitel 0775 bis 0787 <strong>des</strong> Einzelplans<br />

07. Darüber hinaus ist ein weiteres Kapitel mit<br />

Kulturbezug im Einzelplan 07 veranschlagt – das Kapitel<br />

0703 für das Reformationsjubiläum 2017. Dieses Kapitel<br />

trägt aufgabenseitig ressortübergreifenden Charakter,<br />

liegt aber im Verfügungsbereich <strong>des</strong> Kultusministeriums.<br />

Der Kulturetat wird sich für das Jahr 2013 deutlich, um ca.<br />

5,2 Mio. EUR, verringern. Besonders betroffen von Kürzungen<br />

sind die Bereiche Museen, Denkmalpflege, Musik<br />

sowie die öffentlich-rechtlichen Stiftungen im Kulturbereich.<br />

Erst mit Aufstellung <strong>des</strong> Haushalts für das Jahr 2014<br />

besteht die Möglichkeit von Neuverhandlungen.<br />

Gegenwärtig sind 94 % der Kulturfördermittel durch<br />

Rechts- bzw. Quasirechtsverpflichtungen, insbesondere<br />

im Theaterbereich und bei den Stiftungen, vorgebunden<br />

(vgl. Tabelle 6). Eine Abbildung <strong>des</strong> öffentlichen<br />

Kulturhaushaltes, der die Mittel <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>, der Kommunen<br />

und <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> darstellt, ist derzeit nur über den<br />

Kulturfinanzbericht(Amtliche Statistik der Statistischen<br />

Ämter <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder) möglich. Darüber hinaus<br />

gibt es keine zufriedenstellende, d.h. auf einer gemeinsamen<br />

Voraussetzung und Vergleichbarkeit basierende<br />

Kulturstatistik. Mit dem Kulturfinanzbericht wird seit<br />

einiger Zeit der Versuch unternommen, eine bun<strong>des</strong>weite<br />

Vergleichbarkeit herzustellen, aber auch hier finden sich<br />

Unschärfen, Datenlücken, unterschiedliche Grundannahmen<br />

und Perspektiven. So muss bei der Auswertung der<br />

Daten berücksichtigt werden, dass die wissenschaftlichen<br />

Aufgabenbereiche (wissenschaftliche Bibliotheken und<br />

Museen) und die Kunsthochschulen mit in die Betrachtung<br />

einbezogen werden. Des Weiteren wird der Datenvergleich<br />

durch die Umstellung der kommunalen Haushalte<br />

vom kameralen auf das doppische Rechnungswesen<br />

auf kommunaler Ebene erschwert. Eine Gesamtschau der<br />

öffentlichen Ausgaben für Kultur und kulturnahe Bereiche<br />

ist daher nur begrenzt möglich. 4<br />

Die Kulturförderdatenbank beim Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />

deckt dagegen gemäß Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung im Rahmen<br />

ihrer Überwachungsfunktion nur die lan<strong>des</strong>seitigen<br />

Förderungen sowie die Finanzierungsbeteiligungen Dritter<br />

ab und liefert Aussagen für haushaltsrelevante und<br />

zuwendungsrechtliche Anfragen. Sie hat nicht die Aufgabe,<br />

eine amtliche Statistik für bun<strong>des</strong>weite Vergleiche zu<br />

führen.<br />

4 http://www.statistik.sachsen-anhalt.de/bevoelkerung/bewegungen/index.html<br />

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