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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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BMF<br />

Ing Arnulf Haderer GesmbH<br />

5.3<br />

Laut Stellungnahme der Gesellschaft werde das Strategiekonzept dem Markt immer<br />

wieder angepaßt und der Empfehlung <strong>des</strong> RH gefolgt werden.<br />

113<br />

Investitionen und<br />

Gerätepark<br />

6<br />

Der RH gab einige Einzelempfehlungen über die anlagenmäßige Erfassung<br />

von Rüstungen und Schalungen sowie geleasten Baugeräten und<br />

weiters über Wirtschaftlichkeitsüberlegungen anhand der Kosten und Erlöse<br />

für kurzfristige Beistellungen von Geräten.<br />

Die überprüfte Gesellschaft sagte eine Umsetzung der Empfehlungen zu.<br />

Kalkulation<br />

7.1<br />

7.2<br />

7.3<br />

Aus der Angebotskalkulation konnte sehr rasch und einfach eine Arbeitskalkulation<br />

hergeleitet werden, was aber bisher erst 1993 bei einer Baustelle<br />

probeweise geschah.<br />

Da eine eigens erstellte Arbeitskalkulation für die Bauabwicklung und die<br />

Nachrechnung große Vorteile besitzt, empfahl der RH, <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t bei<br />

größeren Baustellen Arbeitskalkulationen zu erstellen. Dadurch wäre auch<br />

die Möglichkeit gegeben, bessere Grundlagen für die Bauzeitplanung und<br />

die Prämienbemessung zu erhalten sowie eine Ergebnisvorgabe für die einzelne<br />

Baustelle zu errechnen.<br />

Die Gesellschaft sagte dies zu.<br />

8.1<br />

8.2<br />

8.3<br />

Die Gesellschaft rechnete die Baumassen händisch ab, obwohl ihr dafür ein<br />

ADV–Programm zur Verfügung stand. Bei den zu Pauschalpreisen übernommenen<br />

Aufträgen wurde in der Regel keine Massenabrechnung erstellt.<br />

Weiters konnte mit dem von der Gesellschaft verwendeten Kalkulationsprogramm<br />

eine Nachkalkulation in Form eines Kostenarten–Soll/Ist–Vergleiches<br />

für die einzelne Baustelle durchgeführt werden; sie war aber erst in<br />

Vorbereitung.<br />

Der RH empfahl, die Abrechnung der Baumassen durch das vorhandene<br />

Abrechnungsprogramm zu unterstützen. Auch bei den zu Pauschalpreisen<br />

übernommenen Aufträgen empfahl der RH, eine Ermittlung der ausgeführten<br />

Massen zu erstellen, womit ein Vergleich zwischen den beauftragten und<br />

den tatsächlich ausgeführten Leistungen gegeben wäre. Weiters wären <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t<br />

bei den größeren Baustellen zur besseren Baustellensteuerung Kostenarten–Soll/Ist–Vergleiche<br />

zu erstellen.<br />

Die Gesellschaft sagte bei<strong>des</strong> zu.

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