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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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Einzelfälle<br />

202<br />

Linzer<br />

Bahnhofsvorplatz<br />

17.1<br />

Im Februar 1989 erteilte der Präsident der Bun<strong>des</strong>bahndirektion Linz einer<br />

ARGE für rd 12 500 m 2 <strong>des</strong> Linzer Bahnhofsvorplatzes eine auf zwei Jahre<br />

befristete unentgeltliche Standortreservierung zur Ausarbeitung eines Bebauungsprojektes<br />

für ein Bürohaus. Noch vor Ablauf dieser Frist kam es zu<br />

einem Übereinkommen der Stadt Linz mit der ARGE und einem Versicherungsmakler,<br />

der von den ÖBB im Jahr 1989 ein Nachbargrundstück gekauft<br />

hatte. In dem Übereinkommen verpflichtete sich die ARGE zu einer<br />

gemeinsamen Verbauung und Gesamtgestaltung am Bahnhofsvorplatz. Der<br />

Vorstand der ÖBB gewährte daraufhin der ARGE im Oktober 1991 die<br />

Verlängerung der unentgeltlichen Standortreservierung bis Ende September<br />

1993, allerdings unter der Auflage, ihre Planungen mit einer weiteren Planungs–ARGE<br />

abzustimmen. Letzterer hatte der Vorstand der ÖBB schon<br />

zuvor im Dezember 1990 die Gesamtplanung ihres Bahnhofareals zugestanden.<br />

Schließlich planten am ehemaligen Gesamtareal <strong>des</strong> Linzer Bahnhofsvorplatzes<br />

neben einer Planungs–ARGE eine weitere ARGE und der Versicherungsmakler.<br />

Die Nachteile zeigten sich in laufenden Interventionen<br />

der Unternehmungen bei der Stadt Linz, am Koordinierungsaufwand und<br />

in Medienauseinandersetzungen.<br />

17.2<br />

Der RH schätzte, daß den ÖBB durch die mehrjährige unentgeltliche<br />

Standortreservierung rd 7 Mill S an Einnahmen entgingen. Nach Ansicht<br />

<strong>des</strong> RH ließen die ÖBB zu viele Unternehmungen gleichzeitig am Bahnhofsvorplatz<br />

planen. Deren Interessenkonflikte sowie die Einflüsse der Stadt<br />

Linz behinderten den Fortschritt der Planungen <strong>zum</strong> Nachteil der ÖBB.<br />

17.3<br />

Laut Stellungnahme der ÖBB sei die Frage der Bebauung <strong>des</strong> Areals von der Stadt<br />

Linz mit der politischen Frage der Verkehrslösung und <strong>des</strong> Verbleibes der Linz–Eferdinger<br />

Lokalbahn verknüpft worden.<br />

17.4<br />

Der RH entgegnete, daß es dem Versicherungsmakler schließlich gelungen<br />

war, sich mit der Stadt Linz über die Bebauungsbestimmungen unter<br />

Ausklammerung der Lokalbahnfrage zu einigen. Einen ähnlichen Erfolg<br />

hätten auch die ÖBB erringen können.<br />

Kauf eines<br />

Kombiterminals<br />

18.1<br />

Trotz einer Rentabilitätserwartung von nur 0,4 % erwarben die ÖBB von<br />

einer Speditionsunternehmung im September 1990 um 31 Mill S einen<br />

in Bau befindlichen Terminal für den kombinierten Verkehr samt rd<br />

16 000 m 2 Grund in Steindorf, Salzburg. In den zwei Jahren zuvor hatte<br />

der Verkäufer die damals landwirtschaftlichen Flächen im Gesamtausmaß<br />

von rd 88 000 m 2 erworben.<br />

Das erst nach Vertragsunterzeichnung mitbefaßte BMF vermerkte kritisch,<br />

daß der dem Kaufpreis zugrundeliegende Grundpreis innerhalb nur<br />

eines Jahres von rd 370 S/m 2 auf rd 700 S/m2 angestiegen war.<br />

Da die bauliche Anlage weder dem ÖBB–Standard noch bauqualitativ<br />

entsprach, erhob die Bun<strong>des</strong>bahndirektion Linz im Jänner 1991 Mängelrüge,<br />

die sie jedoch auf Anordnung <strong>des</strong> Generaldirektors Dr Heinrich<br />

Übleis mit Ausnahme der eisenbahnrechtlichen Vorschreibungen zurücknehmen<br />

mußte. Zudem hatte der Generaldirektor dem Verkäufer im Februar<br />

1991 eine Preiserhöhung von rd 2,1 Mill S zugestanden.

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