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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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Kartengebarung<br />

BMUK<br />

Hofmusikkapelle<br />

5.2<br />

5.3<br />

Der RH empfahl, alle Sitzplätze in die Masette aufzunehmen, die Ausgabe<br />

von Dienst– und Freikarten durch eine schriftliche Richtlinie zu regeln<br />

und bei der Ausgabe von Freikarten künftig größte Zurückhaltung<br />

zu üben.<br />

Das Direktorium teilte mit, daß die Anzahl der Dienst– und Freikarten verringert<br />

und eine schriftliche Richtlinie für die Kartenvergabe erlassen werde.<br />

167<br />

Kartenvorverkauf<br />

6.1<br />

6.2<br />

6.3<br />

Die Hofmusikkapelle gewährte Reisebüros die Möglichkeit, nicht verkaufte<br />

Karten bis unmittelbar vor der Aufführung zurückzugeben.<br />

Der RH empfahl, das Rückgaberecht einzuschränken, weil die Reisebüros die<br />

Kosten für nicht verkaufte Karten als Unternehmerrisiko zu tragen hätten.<br />

Nach Mitteilung <strong>des</strong> Direktoriums der Hofmusikkapelle sei das Rückgaberecht bereits<br />

widerrufen worden.<br />

Tageseinnahmen<br />

7.1<br />

7.2<br />

Unterlagen über die Tageseinnahmen der einzelnen Kassiere und deren<br />

Abrechnung mit dem Rechnungsführer fehlten.<br />

Der RH empfahl, künftig die Abrechnung der Aufführungen durch die Kassiere<br />

durchführen zu lassen und diese Abrechnung mit den Einnahmen dem<br />

Rechnungsführer zu übergeben, der nur noch die Nachkontrolle zu vollziehen<br />

hätte.<br />

Gebühren für die<br />

Reservierung<br />

8.1<br />

8.2<br />

8.3<br />

Die Gebühren für die Reservierung von Sitzplätzen wurden zuletzt im<br />

März 1991 erhöht.<br />

Der RH empfahl, künftig die Platzreservierungsgebühren jährlich dem allgemeinen<br />

Kostenniveau anzugleichen.<br />

Das Direktorium der Hofmusikkapelle teilte dem RH mit, daß die Gebühren mit Beginn<br />

<strong>des</strong> Jahres 1994 um rd 20 % erhöht worden seien. In Zukunft würden diese in<br />

kürzeren Abständen den allgemeinen Erhöhungen angeglichen werden.<br />

Orchester<br />

Entlohnung<br />

9.1<br />

Das damalige BMU beantragte 1990 beim BKA eine Anhebung der Bezugsansätze<br />

<strong>des</strong> künstlerischen Personals, weil der Stundenlohn der Orchestermusiker<br />

(hauptberuflich Mitglieder <strong>des</strong> Staatsopernorchesters) um rd<br />

15 % niedriger sei als der für Mitglieder <strong>des</strong> Staatsopernorchesters. Dabei<br />

wurde für die Entlohnung bei der Hofmusikkapelle von der Erfüllung der<br />

vertraglich vereinbarten Proben– und Auftrittsverpflichtungen je Spielzeit<br />

ausgegangen, bei der Entlohnung an der Staatsoper hingegen wurden nur<br />

die tatsächlich durchschnittlich jährlich geleisteten Proben berücksichtigt.<br />

Die genehmigte Erhöhung der Bezugsansätze führte dazu, daß das künstlerische<br />

Personal für die Dienste bei der Hofmusikkapelle höher entlohnt wurde<br />

als bei der Staatsoper und hatte ab 1991 Mehrausgaben von jährlich rd<br />

0,35 Mill S zur Folge.

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