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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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Gesetzliche Zielvorgaben<br />

und deren Erfüllung<br />

4.1<br />

BMJF<br />

Ausgleichsfonds für<br />

Familienbeihilfen<br />

Die zehn Verkehrsverbünde in Österreich beruhen auf Grund– und Finanzierungsverträgen,<br />

die zwischen der Republik Österreich, vertreten durch<br />

den Bun<strong>des</strong>minister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, sowie den Ländern<br />

(Gemeinden) geschlossen wurden. Zweck der ab dem Jahre 1984 eingerichteten<br />

Verkehrsverbünde ist die verstärkte Nutzung <strong>des</strong> öffentlichen<br />

Verkehrs durch Ausgabe preisgünstiger Fahrkarten (insbesondere für den<br />

Berufsverkehr). Den dadurch entstehenden Einnahmenausfall tragen aufgrund<br />

vertraglicher Vereinbarung die jeweils beteiligten Gebietskörperschaften.<br />

143<br />

Obwohl die Schüler bun<strong>des</strong>weit die größte Fahrgastgruppe darstellen und<br />

der Ausgleichsfonds als größter Kunde Österreichs gegenüber anderen<br />

Gruppen tariflich bessergestellt werden müßte, wurden den Schülern mit<br />

Ausnahme eines Teilbereiches <strong>des</strong> Verkehrsbun<strong>des</strong> Ost–Region keine Verbundermäßigungen<br />

gewährt. Für alle Schülerfreifahrten hat daher der Ausgleichsfonds<br />

stets den höheren Normalfahrpreis zu bezahlen. Seit nunmehr<br />

bald einem Jahrzehnt immer wieder neu geführte Verhandlungen <strong>des</strong><br />

BMUJF über die Einbeziehung der Schüler in die Verkehrsverbünde scheiterten<br />

stets an der Frage der Abgeltung der Einnahmenverluste der an den<br />

Verbünden beteiligten Verkehrsunternehmungen.<br />

4.2<br />

4.3<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> RH läßt sich die Ausklammerung der größten Fahrgastgruppe<br />

von Preisermäßigungen sachlich nicht rechtfertigen. Er empfahl<br />

neuerliche Verhandlungen mit dem Ziel einer Erweiterung der Verbundregelungen<br />

auf die Schüler.<br />

Das damalige BMUJF stimmte dem RH zu. Der Bun<strong>des</strong>minister für öffentliche<br />

Wirtschaft und Verkehr hätte bei der Technischen Universität in Wien eine Studie<br />

über eine Neustrukturierung der österreichischen Verkehrsverbünde unter Einbeziehung<br />

der Schüler– und Lehrlingsfreifahrten in Auftrag gegeben. Aufgrund dieser Studie<br />

würden die Verhandlungen fortgeführt werden.<br />

Systemänderung<br />

5.1<br />

Unabhängig von Einsparungsmöglichkeiten bei der "Sachleistung Schülerfreifahrt"<br />

sollte langfristig eine Umstellung <strong>des</strong> Systems der Schülerfreifahrten<br />

von einer Sach– zu einer Geldleistung erwogen werden.<br />

Von den rd 918 300 (Schuljahr 1991/92) beförderten Schülern wurden<br />

772 200 im Linien– und 146 100 im Gelegenheitsverkehr befördert. Für<br />

138 100 Schüler wurde eine Schulfahrtbeihilfe gewährt. Die Durchschnittskosten<br />

betrugen je Schüler 4 333 S, 4 492 S bzw 3 133 S.<br />

Die Abwicklung der Bereitstellung der Sachleistung ist verwaltungsaufwendig,<br />

weil im Linienverkehr rd 230 Verträge mit mehr als 30 Tarifen gelten<br />

und im Gelegenheitsverkehr jährlich rd 2 300 Einzelverträge abzuschließen<br />

sind.<br />

Zudem werden Verträge häufig erst lange nach Schulbeginn abgeschlossen,<br />

so daß Schülerfreifahrten viele Monate im vertragslosen Zustand durchgeführt<br />

werden.<br />

Vorteile der Umstellung <strong>des</strong> Systems der Schülerfreifahrten auf eine Geldleistung<br />

ergäben sich durch Verwaltungsvereinfachungen (zB durch Entfall von

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