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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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BMF<br />

Aumann, Keller & Pichler<br />

KG BaugesmbH<br />

Kaufmännische Betriebswirtschaft<br />

129<br />

Betriebsergebnis<br />

8.1<br />

8.2<br />

Der Umsatz der Gesellschaft sank von 29 Mill S (1989) auf 19 Mill S<br />

(1992). Ein wesentlicher Teil <strong>des</strong> Umsatzes <strong>des</strong> Jahres 1989 stammte von<br />

Baustellen, welche noch vor dem Eigentümerwechsel hereingenommen worden<br />

waren.<br />

Der Betriebserfolg war nach Berücksichtigung aller Verwaltungs– und Vertriebskosten<br />

nur 1992 positiv. In den anderen Jahren mußten Verluste zwischen<br />

3 % und 12 % <strong>des</strong> Umsatzes hingenommen werden.<br />

Der RH bemerkte, daß darüber hinaus weitere der Gesellschaft zuzurechnende<br />

Kosten von der Muttergesellschaft Sonderbau GesmbH getragen<br />

worden waren. Bei den Vortriebsanlagen betrugen diese nicht angelasteten<br />

Kosten rd 4 Mill S.<br />

Personal<br />

Lösung eines Dienstverhältnisses<br />

9.1<br />

9.2<br />

Im Jahr 1988 war mit einem Prokuristen das Dienstverhältnis einvernehmlich<br />

gelöst und dieser unter Aufrechterhaltung seiner Prokura in die Sonderbau<br />

GesmbH übernommen worden. Dieses neue Dienstverhältnis wurde<br />

vom Dienstnehmer im Juli 1988 aufgekündigt. Gleichzeitig machte er seine<br />

Abfertigung aus dem Dienstverhältnis zur Gesellschaft in Höhe von 665<br />

550 S geltend. Ein darauffolgender Arbeitsgerichtsprozeß entschied, daß<br />

ihm aufgrund der einvernehmlichen Lösung <strong>des</strong> Dienstverhältnisses bei der<br />

Gesellschaft die begehrte Abfertigung zustehe.<br />

Die überprüfte Unternehmung hatte aufgrund <strong>des</strong> Urteils an Abfertigung<br />

und weiteren Forderungen aus dem Dienstverhältnis sowie an Prozeßkosten<br />

rd 1 Mill S zu bezahlen.<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH war es nicht sinnvoll, das alte Dienstverhältnis <strong>des</strong> als<br />

besonders wichtig erkannten Dienstnehmers einvernehmlich aufzulösen, so<br />

daß ihm jedenfalls trotz eigener Kündigung sein Abfertigungsanspruch zufallen<br />

mußte.<br />

Hereinnahme und Abwicklung der Baustellen<br />

Ertragskraft der<br />

Sparten<br />

10<br />

Eine Vollkostendeckung konnte nur in der Sparte Kunststoffinjektionen erreicht<br />

werden. In den anderen drei Sparten war dies nicht möglich; in der<br />

Sparte Rohrpreßvortrieb mußte sogar eine deutliche Unterdeckung der Baustellenkosten<br />

hingenommen werden.<br />

Sparte<br />

Rohrpreßvortrieb<br />

11.1<br />

Der Rohrpreßvortrieb dient zur Verlegung von Leitungssträngen mit Durchmessern<br />

von 0,3 bis 1,0 m. Der Hauptvorteil <strong>des</strong> Verfahrens ist, daß der Leitungsstrang<br />

unter weitgehendem Verzicht auf Aufgrabungen hergestellt werden<br />

kann. In der Sparte Rohrpreßvortrieb wurden von 1989 bis Anfang 1993<br />

acht Alleinbaustellen durch die überprüfte Gesellschaft ausgeführt. Dabei<br />

wurden 20,9 Mill S erlöst; die direkt zurechenbaren Kosten lagen um 12 %<br />

über dem Erlös. Selbst ohne zwei sehr verlustreiche Baustellen wurde lediglich<br />

ein Deckungsbeitrag von 5 % unter der Vollkostendeckung erreicht.

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