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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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Rechnungsabschlüsse<br />

BMU<br />

Umwelt– und Wasserwirtschaftsfonds<br />

rungen (bis zu 50 Jahre) von 34,2 Mrd S oder 50,3 % der aushaftenden<br />

Forderungen gegenübergestellt. Weiters wurde für die als Eventualverbindlichkeiten<br />

ausgewiesenen offenen (noch nicht ausbezahlten) Zusicherungen<br />

und die zu erwartenden Wiedervorlagen in Höhe von 25,7 Mrd S eine<br />

Rückstellung für Zinsdifferenzen aus kontrahierten Verlusten in Höhe von<br />

15,1 Mrd S oder 58,7 % der offenen Zusicherungen und erwarteten Wiedervorlagen<br />

gebildet.<br />

161<br />

Die Rückstellung führte dazu, daß sich die Struktur der Bilanz grundlegend<br />

veränderte und sich das ausgewiesene Eigenkapital (Reinvermögen)<br />

<strong>des</strong> Fonds von 51,4 Mrd S in der Bilanz 1991 auf 2,8 Mrd S im Geschäftsjahr<br />

1992 verringerte.<br />

16.2<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH war diese Vorgangsweise nicht gesetzlich verpflichtend,<br />

aber im Sinne einer Harmonisierung zwischen öffentlichem und kaufmännischem<br />

Rechnungswesen zulässig und bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise<br />

rechtfertigbar.<br />

Forderungsbewertung<br />

17.1<br />

17.2<br />

17.3<br />

Der Fonds hat den Gegenwartswert seiner Forderungen unter Zugrundelegung<br />

eines Abzinsungsfaktors von 8,875 % ermittelt, während sein eigener<br />

Refinanzierungssatz <strong>zum</strong> Bilanzstichtag jedenfalls niedriger gewesen wäre.<br />

Auf der Grundlage dieser Forderungsbewertung <strong>des</strong> Fonds bzw <strong>des</strong> dementsprechend<br />

mit 2,8 Mrd S ausgewiesenen Fondsvermögens wurde sowohl<br />

die Veräußerung <strong>des</strong> Fondsvermögens überlegt als auch gesetzlich eine einmalige<br />

Sonderförderungstranche für Zwecke der Siedlungswasserwirtschaft<br />

(aus dem Fondsvermögen) von 2,3 Mrd S beschlossen.<br />

Der RH verwies auf die besondere Bedeutung <strong>des</strong> der Bewertung der Forderungen<br />

zugrundegelegten Abzinsungsfaktors, <strong>zum</strong>al <strong>des</strong>sen Variation um einen<br />

Viertelprozentpunkt den Vermögensstand <strong>des</strong> Fonds um rd 900 Mill S<br />

verändert hätte. Unter Hinweis auf entsprechende Beispiele im Bun<strong>des</strong>bereich<br />

(Bun<strong>des</strong>wohnbaufonds, Österreichischer Exportfonds) empfahl der RH<br />

dem Fonds, seine Forderungen bilanziell gemäß seinem eigenen Refinanzierungssatz<br />

zu bewerten.<br />

Im Falle eines Verkaufes sollten mehrere Angebote eingeholt werden, um<br />

die Erzielung eines möglichst marktgerechten Preises sicherzustellen.<br />

Der Fonds stimmte dem RH grundsätzlich zu, verwies jedoch auf die hiefür erforderlichen<br />

Anpassungen.<br />

Auch das BMF teilte die Auffassung <strong>des</strong> RH und vermeinte darüber hinaus, daß das<br />

Fondsvermögen im Falle einer Veräußerung gesondert zu bewerten wäre.<br />

Mehrfachrückstellungen<br />

18.1<br />

18.2<br />

Der Fonds hat die Rückstellung für Zinsdifferenzen über den gesamten Darlehensbestand<br />

gebildet. Dabei blieb unberücksichtigt, daß einzelne Darlehen<br />

oder Darlehensteile bereits unter anderen Rückstellungsposten zur Gänze<br />

oder teilweise wertberichtigt wurden.<br />

Der RH bemängelte, daß ein Betrag von insgesamt rd 1 679 Mill S zweifach<br />

erfaßt und damit — entsprechend der durchschnittlichen Rückstellungsermittlung<br />

zu rd 51 % — rd 856 Mill S zuviel rückgestellt wurden.

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