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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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Zahnambulatorien<br />

64<br />

(5) Die Leistungen der Zahnbehandler in den Jahren 1989 bis 1992 waren<br />

mit durchschnittlichen Pro–Kopf–Umsätzen von rd 2,8 Mill S bis<br />

rd 3,7 Mill S geringer als jene, die der RH bei anderen Gebietskrankenkassen<br />

festgestellt hat.<br />

(6) Für die Zahnambulatorien Bregenz und Bludenz fehlten Brandschutzordnungen.<br />

(7) Bei den Zahnambulatorien Bregenz und Bludenz waren keine Notfallkoffer,<br />

sondern lediglich einige Medikamente vorhanden.<br />

21.3<br />

Die Kasse sagte die Behebung der aufgezeigten Mängel zu.<br />

Vertragspartnerangelegenheiten<br />

22.1<br />

22.2<br />

22.3<br />

Die Fallkosten im Entbindungsheim Lustenau lagen um rd 1 500 S unter<br />

jenen der Lan<strong>des</strong>krankenhäuser, deren Geburtsstationen jedoch über<br />

einen wesentlich besseren medizinischen Standard verfügten.<br />

Der RH empfahl, mit dem Entbindungsheim keinen Vertrag mehr abzuschließen.<br />

Die Kasse stimmte dem RH zu, bezweifelte allerdings die politische Durchsetzbarkeit.<br />

23.1<br />

23.2<br />

23.3<br />

Aufgrund der Honorarordnung erhielten die Vorarlberger Vertragsärzte für<br />

die administrative Mitarbeit 1 % <strong>des</strong> Gesamthonorars zusätzlich vergütet.<br />

Die Ärztekammer verteilte dieses Entgelt nach einem bestimmten Schlüssel.<br />

Der RH hielt dies für gerechtfertigt, weil dadurch die Verwaltungskosten<br />

der Kasse gesenkt werden konnten. Er empfahl aber, von der Ärztekammer<br />

Rechenschaft über die Aufteilung dieser Mittel zu verlangen.<br />

Die Kasse teilte mit, sie habe bereits einmal von der Ärztekammer Rechenschaft über<br />

die erwähnte Mittelverwendung in Form einer Stellungnahme eines Wirtschaftstreuhänders<br />

erhalten. Sobald die kassenärztliche Verrechnungsstelle die ärztlichen Leistungen<br />

zur Gänze erfasse, wolle sie erneut verhandeln.<br />

24.1<br />

24.2<br />

24.3<br />

Mit Bandagisten und Orthopädietechnikern rechnete die Kasse noch immer<br />

anhand der Reichsliste aus dem Jahre 1937 ab. Obwohl deren Preise laufend<br />

valorisiert wurden, waren die Tarife wegen geänderter Materialien und<br />

Fertigungsmethoden sachlich völlig veraltet und wirtschaftlich nicht mehr<br />

vertretbar. Während in Deutschland bereits seit 1969 die Bun<strong>des</strong>prothesenliste<br />

gilt, hat der Hauptverband der Sozialversicherungsträger erst 1989 einen<br />

Arbeitskreis zur Überarbeitung der Tarifsätze gebildet und verhandelt<br />

seit 1990 mit dem Vertragspartner.<br />

Der RH sah einer baldigen Neuordnung der Abrechnungsgrundlagen für<br />

die orthopädische Versorgung mit Interesse entgegen.<br />

Die Kasse schloß sich dem Standpunkt <strong>des</strong> RH an.

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