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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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Grundsätzliches<br />

18<br />

Richtlinien<br />

5.1<br />

Bei der Durchführung der Osthilfemaßnahmen wendete das BKA die "Allgemeinen<br />

Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bun<strong>des</strong>mitteln"<br />

an. Sofern Abweichungen von diesen Förderungsrichtlinien im<br />

Hinblick auf die Eigenart bestimmter Gruppen von Förderungen geboten<br />

erschienen, ist die Erlassung von Sonderrichtlinien vorgesehen, welche die<br />

Voraussetzungen für eine Förderungszusage regeln sollten.<br />

5.2<br />

Der RH bemängelte, daß seit 1988 keine Sonderrichtlinien erlassen worden<br />

waren, so daß eine konkrete Umschreibung von Förderungsziel, Förderungsgegenstand,<br />

Förderungsvoraussetzung, Förderungswerber, Verfahren und<br />

Art der Förderung fehlte.<br />

5.3<br />

Laut Mitteilung <strong>des</strong> BKA seien solche Sonderrichtlinien seit Juli 1994 in Geltung.<br />

Koordination<br />

6.1<br />

Im Hinblick auf seine wirtschaftliche Koordinationsbefugnis verfaßte das<br />

BKA ab 1990 jährlich den Osthilfebericht aufgrund von Meldungen der<br />

Gebietskörperschaften, anderer Körperschaften <strong>des</strong> öffentlichen Rechtes<br />

sowie verschiedener österreichischer Institutionen. Eine Abgrenzung der<br />

Förderungsmaßnahmen zwischen dem BKA und den einzelnen Ressorts<br />

bestand nicht, sie erfolgte lediglich durch Ministerratsbeschlüsse. Eine<br />

gewisse Koordination wurde seit 1993 dahingehend erreicht, daß Anträge<br />

über 3 Mill S nur vom BKA an das BMF gestellt werden konnten.<br />

6.2<br />

Der RH vermißte eine vorgängige, umfassende und nach Empfängerstaaten<br />

gegliederte gesamtösterreichische Planung bzw Koordinierung der<br />

Osthilfeaktivitäten durch das BKA.<br />

6.3<br />

Das BKA sagte dies zu und verwies erneut auf den Entwurf <strong>des</strong> Osthilfegesetzes.<br />

Konzept<br />

7.1<br />

Von Dezember 1988 bis August 1993 wurden rd 90 Hilfslieferungen in<br />

Länder mit dringendem Bedarf an notwendigen Gütern <strong>des</strong> täglichen Lebens<br />

(Nahrungsmittel, Medikamente udgl) im Wert von über 330 Mill S gefördert,<br />

obwohl das BKA bis dahin keine Konzepte erstellt hatte. Die konkrete<br />

Planung und Durchführung der Projekte wurde den Projektträgern, vor allem<br />

karitativen Organisationen, überlassen. Weiters wurden vom BKA in<br />

diesem Zeitraum über 70 Projekte der Strukturhilfe mit einem Gesamtbetrag<br />

von über 240 Mill S gefördert.<br />

Erst aufgrund einer im September 1993 erstellten Grundlagenstudie erarbeitete<br />

das BKA ein Förderungsprogramm "Zusammenarbeit in Europa",<br />

welches jedoch bei Abschluß der örtlichen Gebarungsüberprüfung noch<br />

nicht genehmigt war.<br />

7.2<br />

Der RH bemängelte, daß Hilfsmaßnahmen von insgesamt 570 Mill S<br />

ohne Gesamtkonzept gefördert wurden. Er empfahl, weitere Förderungsmaßnahmen<br />

nur nach entsprechender Planung zu genehmigen.<br />

7.3<br />

Laut Stellungnahme <strong>des</strong> BKA bestünde noch kein Konsens mit den betroffenen Ressorts;<br />

ein Osthilfekonzept gelte derzeit lediglich als interne Arbeitsanweisung.

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