23.11.2013 Aufrufe

Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Allgemeines<br />

Richtlinien für die<br />

Errichtung von<br />

Superädifikaten<br />

8.1<br />

BMV<br />

Liegenschaftsmanagement<br />

der ÖBB<br />

Im Jahr 1989 legte das Liegenschaftsmanagement provisorische Richtlinien<br />

für die Errichtung von Superädifikaten (sogenannte Überbauten, das sind<br />

Bauwerke anderer auf Bahngrund) fest. Ziel war die bessere wirtschaftliche<br />

Nutzung <strong>des</strong> Grundbesitzes der ÖBB sowie die Baugrundschaffung in Ballungsräumen.<br />

Eine der wesentlichen Bestimmungen war die Festlegung <strong>des</strong><br />

jährlichen Nutzungsentgelts mit 9 % <strong>des</strong> Verkehrswertes.<br />

195<br />

8.2<br />

Der RH bemängelte, daß die Richtlinien auch 1993 noch immer nur vorläufig<br />

galten und die Vereinbarung eines Nutzungsentgelts häufig unterblieb<br />

oder anders geregelt wurde. Er regte an, den Abschluß solcher<br />

Standortreservierungen verbindlich zu regeln und sodann im Sinne der angestrebten<br />

Dezentralisierung an die Bun<strong>des</strong>bahndirektionen zu delegieren.<br />

8.3<br />

Laut Stellungnahme der ÖBB sei die vorgegebene Entgelthöhe am Markt nicht immer<br />

durchsetzbar gewesen, was auch das BMF akzeptierte hätte. Gegenwärtig würden<br />

Standortreservierungen nur gegen Entgelt, <strong>des</strong>sen Höhe sich nach dem Interesse <strong>des</strong><br />

Überbauungswerbers und der Bonität <strong>des</strong> Standortes richte, vergeben.<br />

Preisbildung<br />

9.1<br />

Im September 1987 wies die Verkaufsdirektion der ÖBB die Bun<strong>des</strong>bahndirektionen<br />

darauf hin, daß der höchstmöglich erzielbare Verkaufserlös in<br />

der Regel höher sein werde als der Schätzwert. Der RH hat dazu rd 60 Liegenschaftsverkäufe<br />

der Jahre 1988 bis 1992 mit einer Gesamtsumme von rd<br />

680 Mill S und nachstehendem Ergebnis untersucht:<br />

(1) Im Gesamtdurchschnitt konnte der <strong>zum</strong>eist bun<strong>des</strong>finanzbehördliche<br />

Schätzwert um rd 8 % übertroffen werden.<br />

(2) Bei Verkäufen an Gebietskörperschaften und bei den Wiener Lassallegründen<br />

erzielten die ÖBB entgegen dem oben angeführten Auftrag in<br />

der Regel nur den Schätzwert (rd 450 Mill S).<br />

(3) Sonst überstiegen die Verkaufspreise (rd 230 Mill S) die Schätzwerte<br />

sogar um rd 21 %.<br />

Somit konnten die ÖBB dort, wo sie frei und ohne Rücksichtnahme auf<br />

die Interessen von Gebietskörperschaften verkauften, erheblich über dem<br />

Schätzwert liegende Preise erzielen.<br />

9.2<br />

Nach Ansicht <strong>des</strong> RH entging den ÖBB diese Erlösspanne von rd 90 Mill S<br />

bei den anderen Verkäufen.<br />

9.3<br />

Dagegen wendeten die ÖBB ein, daß insbesondere bei den Verkäufen an Gebietskörperschaften<br />

öffentlichen Interessen eine nicht zu unterschätzende Rolle zukäme.<br />

Auch wäre der Goodwill der Gebietskörperschaften für andere Belange zu beachten gewesen.<br />

9.4<br />

Der RH entgegnete, die ÖBB erbringen ihre Transportleistungen ebenfalls<br />

im öffentlichen Interesse dieser Gebietskörperschaften. Die ÖBB sollten ihre<br />

Verhandlungsposition daher nicht unterschätzen, sondern nach den Regeln<br />

<strong>des</strong> freien Marktes grundsätzlich alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die<br />

Nachteile, die ihnen beim Verkauf von Grundstücken etwa durch das Baurecht<br />

oder die Flächenwidmungskompetenz der Gemeinden entstehen, einigermaßen<br />

auszugleichen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!