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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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156<br />

Datenübernahme und<br />

–korrektur<br />

Dateninkonsistenzen. Im November 1992 wurde die Firma D. vom Fonds<br />

aufgefordert, einen Betrag in Höhe <strong>des</strong> geleisteten Gesamtentgelts von rd<br />

8,3 Mill S zurückzuzahlen.<br />

Softwareentwicklung<br />

ADV–Firma S.<br />

4<br />

Das vom Fonds an die Firma S. übertragene Auftragsvolumen hat sich im<br />

Laufe der Arbeiten an der Programmsanierung stetig erweitert. Der finanzielle<br />

und zeitliche Gesamtaufwand machte deutlich, daß auch die Firma S.<br />

bzw die neue Geschäftsführung <strong>des</strong> Fonds die Schwierigkeiten der Datenübernahme<br />

und der Adaptierung der erforderlichen ADV–Programme für<br />

die Führung der Darlehenskonten unterschätzt haben.<br />

Die von der Firma S. ursprünglich für Ende 1992 geplante Programmfertigstellung<br />

war auch im November 1993 noch nicht vollständig abgeschlossen.<br />

Ein weiterer Vertrag sah daher eine Fortsetzung der Leistungserbringung der<br />

Firma S. bis Ende März 1994 vor.<br />

Saldenbestätigungsaktion<br />

5<br />

Um den vorgesehenen Termin für die Vorlage der geprüften Bilanzen (Juni<br />

1993) nicht zu gefährden, plante die neue Geschäftsführung <strong>des</strong> Fonds im<br />

März 1993 die Durchführung einer lückenlosen Saldenbestätigungsaktion<br />

unter Einbindung <strong>des</strong> mit der begleitenden Begutachtung der Bilanzierungsarbeiten<br />

beauftragten Wirtschaftsprüfers. Es sollte dadurch möglichst<br />

rasch wieder die Grundlage für eine ordnungsgemäße Darlehensverrechnung<br />

und damit für eine Vorschreibung von Verzugszinsen für rückständige Beträge<br />

geschaffen werden. Gemäß den Berechnungen <strong>des</strong> Fonds mußte nämlich<br />

ein Zinsenverlust hingenommen werden, der bei einem geschätzten<br />

Außenstand von 2 % der Gesamtdarlehen (1,2 Mrd S) rd 250 000 bis<br />

300 000 S je Tag betrug.<br />

Von den Ende April 1993 an die Darlehensschuldner versendeten Saldenmitteilungen<br />

waren zu dem für die Bilanzerstellung maßgeblichen Stichtag<br />

(Ende Juni 1993) betragsmäßig mehr als 85 % der bekanntgegebenen<br />

Darlehensstände bestätigt an den Fonds rückgemittelt worden.<br />

Bearbeitungsstand<br />

6.1<br />

6.2<br />

Die im Zuge der Übernahme der Daten aus dem Bun<strong>des</strong>rechenamt auf die<br />

fondseigene ADV–Anlage aufgetretenen massiven Probleme in der Debitorenbuchhaltung<br />

führten dazu, daß Darlehensvorschreibungen nicht mehr<br />

ordnungsgemäß durchgeführt werden konnten und daß das gesamte Mahnwesen<br />

<strong>des</strong> Fonds über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren nicht funktionierte.<br />

Überdies kam es zu erheblichen Rückständen bei der administrativen<br />

Bearbeitung wesentlicher Fallgruppen (zB Stundungsansuchen, Anträge auf<br />

Umwandlung von Darlehensteilen in nicht rückzahlbare Beiträge, Endabrechnungen,<br />

Überfinanzierungen usw).<br />

Der RH sah die vom Wirtschaftsprüfer aufgezeigten Mängel in der Datenübernahme<br />

und in der Programmerstellung für die ADV–mäßige Verwaltung<br />

und Verbuchung der Darlehenskonten und die umfangreichen Bearbeitungsrückstände<br />

sowohl in den Organisationseinheiten der Verwaltung <strong>des</strong><br />

Fonds als auch in der Debitorenbuchhaltung im wesentlichen bestätigt.

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