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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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BMWFK<br />

Österreichisches Bun<strong>des</strong>institut für<br />

den Wissenschaftlichen Film<br />

beurteilt werden. Die Frage, inwieweit es sich bei der Produktion um einen<br />

wissenschaftlichen Film im Sinne der Aufgabenstellung <strong>des</strong> Instituts handelte,<br />

blieb unklar.<br />

225<br />

7.3<br />

Das BMWFK stellte fest, aufgrund <strong>des</strong> zitierten Vertrages sei der Film eine Produktion<br />

<strong>des</strong> Instituts. Bezüglich der gezahlten Abgeltung sei die Finanzprokuratur eingeschaltet<br />

worden.<br />

Ankauf eines<br />

Filmabtasters<br />

8.1<br />

8.2<br />

8.3<br />

Im Jahr 1992 beantragte der Institutsleiter den Erwerb eines Filmabtasters.<br />

Mit Hilfe dieses Gerätes sollten die beim Österreichischen Filmarchiv in Laxenburg<br />

eingelagerten alten Nitrofilme auf Videobänder kopiert und damit<br />

erhalten werden. Anlaßfall <strong>des</strong> Ansuchens war ein Angebot <strong>des</strong> Fachhandels,<br />

ein zwei Jahre altes, gebrauchtes Gerät, das als Auslaufmodell rd 5 Mill S<br />

zuzüglich 20 % USt gekostet hätte, um 2,38 Mill S zuzüglich 20 % USt<br />

abzugeben.<br />

Aufgrund <strong>des</strong> als günstig beurteilten Angebots wurde auf eine öffentliche<br />

Ausschreibung verzichtet und lediglich die Meinung der Großgerätekommission<br />

<strong>des</strong> BMWF und eines in langjähriger enger Geschäftsbeziehung mit<br />

dem Institut stehenden Videotechnikers zur positiven Meinungsbildung<br />

herangezogen.<br />

Mangels geeigneter Räumlichkeiten im Institut wurde das Gerät in einem<br />

Gebäude <strong>des</strong> Österreichischen Filmarchivs in Laxenburg aufgestellt. Ein Vertrag<br />

vom Juni 1993 sah vor, daß das Filmarchiv den Filmabtaster samt Nebengeräten<br />

monatlich bis zu sieben Stunden unentgeltlich für eigene Zwecke<br />

benutzen durfte. Die Frage der Haftung für Schäden am Gerät blieb ungeregelt.<br />

Unmittelbar nach dem Erwerb <strong>des</strong> Gerätes ersuchte der Leiter <strong>des</strong> Instituts<br />

um weitere Mittel für den Ankauf erforderlicher Zusatzgeräte, ohne<br />

die der Betrieb der Anlage nicht möglich sei. Trotzt verschiedener Einwände<br />

stimmte das BMWF letztlich auch diesem Ankauf zu. Die Gesamtkosten<br />

der Anlage beliefen sich schließlich auf rd 3,4 Mill S.<br />

Da für die vorgesehenen Überspielungen kein Mitarbeiter am Institut verfügbar<br />

war, schloß dieses mit einer am Österreichischen Filmarchiv tätigen<br />

Arbeitskraft einen diesbezüglichen Werkvertrag mit einem Honorar von<br />

150 000 S. In der Folge wurde auch ein infolge Erkrankung für seine Aufgaben<br />

als Kraftfahrer nicht mehr einsetzbarer Mitarbeiter <strong>des</strong> Instituts eingeschult.<br />

Die Kosten hiefür beliefen sich auf rd 49 000 S. Darüber hinaus<br />

fielen Reisekosten für die Dienstreisen dieses Mitarbeiters nach Laxenburg<br />

an.<br />

Der RH bemängelte den übereilten Ankauf <strong>des</strong> Gerätes. Trotz aktenmäßig<br />

festgehaltener Unklarheiten über die Zweckmäßigkeit <strong>des</strong> Ankaufes erfolgte<br />

letztlich eine positive Entscheidung <strong>des</strong> BMWF, obwohl bis zu einer möglichen<br />

Übersiedlung in den Bereich <strong>des</strong> Augartens ein geeigneter Aufstellungsort<br />

und das Bedienungspersonal fehlten.<br />

Laut BMWFK habe es sich um ein günstiges Angebot gehandelt. Die Zustimmung<br />

sei nach eingehender Prüfung durch die Großgerätekommission erfolgt. Überdies sei

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