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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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Personal<br />

42<br />

Abfertigungen<br />

6.1<br />

Zwischen März 1990 und Jänner 1993 stimmte die Kasse in fünf Fällen<br />

den Wünschen von Dienstnehmern zu, anstelle einer Kündigung durch<br />

diese das Dienstverhältnis einvernehmlich aufzulösen, wodurch Abfertigungsansprüche<br />

in Höhe von rd 420 000 S entstanden.<br />

6.2<br />

Der RH beanstandete diese großzügige Vorgangsweise und empfahl, den<br />

Ermessensspielraum künftig im Sinne einer sparsamen Personalverwaltung<br />

zu nützen.<br />

6.3<br />

Die Kasse teilte mit, sie werde in Zukunft strenge Maßstäbe anlegen.<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> BMAS sei eine einvernehmliche Auflösung <strong>des</strong> Dienstverhältnisses<br />

nur zulässig, wenn ein klar erkennbarer Vorteil für den Sozialversicherungsträger<br />

oder besondere soziale Umstände vorlägen.<br />

Obmannverfügungen<br />

7.1<br />

Der Obmann der Kasse erließ zahlreiche Personalverfügungen auch in Fällen,<br />

in welchen die Dringlichkeit keineswegs gegeben war. So hätte beispielsweise<br />

die Aufnahme von Reinigungskräften oder Zahnassistentinnen<br />

ohne weiteres einige wenige Tage bis zur nächsten Vorstandssitzung aufgeschoben<br />

werden können.<br />

7.2<br />

Der RH beanstandete diese Obmannverfügungen, weil sie laut Satzung der<br />

Kasse nur bei Gefahr im Verzug getroffen werden dürfen und nicht dazu eingesetzt<br />

werden sollten, die Kompetenzen <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> zu unterlaufen bzw<br />

auszuhöhlen.<br />

7.3<br />

Die Kasse berichtete, sie habe die Personalaufnahmen durch Obmannverfügungen abgestellt.<br />

Das BMAS nahm dies zur Kenntnis.<br />

Außenstellen<br />

8.1<br />

Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung unterhielt die Kasse lediglich in<br />

Oberwart, Neusiedl und Güssing Außenstellen.<br />

8.2<br />

Zur Verbesserung der Versichertennähe empfahl der RH, Außenstellen in<br />

allen Bezirksvororten (mit Ausnahme von Mattersburg) einzurichten und<br />

über Datenfernverarbeitung mit der Hauptstelle zu vernetzen.<br />

8.3<br />

Die Kasse bekundete ihre Bereitschaft, der Empfehlung <strong>des</strong> RH zu entsprechen, und<br />

teilte mit, daß in Jennersdorf im September 1994 eine Außenstelle eröffnet worden<br />

sei. In Oberpullendorf werde dies im Jahre 1995 erfolgen.<br />

Das BMAS begrüßte die bevorstehende Schaffung weiterer Außenstellen.

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