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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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Personal<br />

5.1<br />

BMwA<br />

Bun<strong>des</strong>hochbau<br />

Sektion V<br />

Die Höhe <strong>des</strong> Personalstan<strong>des</strong> aller Bun<strong>des</strong>gebäudeverwaltungen blieb<br />

von 1977 bis 1992 mit rd 2 900 Planstellen annähernd gleich.<br />

31<br />

Die dem Stellenplan zugrundeliegende Berechnung <strong>des</strong> Personalbedarfes<br />

war primär auf die zu verwaltenden Raumkubaturen ausgerichtet.<br />

5.2<br />

Das Personalbedarfssystem <strong>des</strong> BMwA hielt der RH für wenig geeignet,<br />

weil es wesentliche Faktoren, wie schwankende Neubauaktivitäten sowie<br />

Rationalisierungsmöglichkeiten nicht erfaßte. Überdies verwies der RH<br />

auf die <strong>zum</strong> Teil höheren Produktivitätskennzahlen bei den Bauverwaltungen<br />

der Länder.<br />

Der RH wies kritisch auf die seit dem Ausgangsjahr 1977 unterbliebenen<br />

Personaleinsparungen hin.<br />

5.3<br />

Das BMwA erwiderte, daß die in den Jahren 1977 bis 1992 zu betreuende Raumkubatur<br />

um mehr als ein Viertel angewachsen wäre. Trotz dieser Zuwächse hätte das<br />

Ressort durch Straffung der Arbeitsabläufe und sonstige Rationalisierungsmaßnahmen<br />

den Personalstand von 1977 halten können. Die Kritik am Personalbedarfssystem<br />

und den Vergleich mit Baudienststellen der Länder hielt das BMwA insofern für<br />

unzutreffend, als das Erfordernis der Nachbesetzung einer freien Planstelle im Einzelfall<br />

genau überprüft würde.<br />

5.4<br />

Der RH entgegnete, die von ihm empfohlenen Rationalisierungen ermöglichen<br />

Planstelleneinsparungen auch bei degressiven Arbeitszuwächsen<br />

aus der zunehmenden Gebäudekubatur. Die Prüfung von Planstellen<br />

im Einzelfall vermag Systemmängel nicht zu beseitigen. Weiters empfahl<br />

der RH die Umsetzung <strong>des</strong> in zwei Lan<strong>des</strong>verwaltungen bereits erfolgreich<br />

angewandten Modells der Aufgabenkritik und –reform.<br />

Betriebsabrechnung<br />

6.1<br />

Für die der Bun<strong>des</strong>immobiliengesmbH übertragenen Bauabwicklungen<br />

wären aufgrund eines Übereinkommens mit dem BMwA auch Bun<strong>des</strong>baudienststellen<br />

zur Leistungserbringung heranzuziehen. Die Bun<strong>des</strong>gebäudeverwaltung<br />

II Innsbruck war hievon durch ein Neubau–Projekt<br />

der Universität Innsbruck betroffen, ohne über das hiefür erforderliche<br />

betriebswirtschaftliche Rechnungswesen zu verfügen.<br />

6.2<br />

Der RH hielt für Leistungen dieser Art die Einrichtung einer Betriebsabrechnung<br />

(Kosten– und Leistungsrechnung) für dringend geboten.<br />

6.3<br />

Das BMwA hielt die Aussagekraft der in der Haushaltsverrechnung ausgewiesenen<br />

Sach– und Personalausgaben für ausreichend. Vor Einführung einer Kostenrechnung<br />

bei den Baudienststellen müßte erst deren Effizienz sowohl im BMwA als auch bei der<br />

Bun<strong>des</strong>baudirektion Wien geprüft werden.<br />

6.4<br />

Der RH entgegnete, die Notwendigkeit der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung<br />

als bewährtes Instrument zur Entscheidungsfindung sei allgemein<br />

anerkannt.

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