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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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BMAS<br />

Burgenländische<br />

Gebietskrankenkasse<br />

15.2<br />

15.3<br />

Der RH empfahl, diese Mängel zu beseitigen.<br />

Die Kasse sagte dies zu.<br />

45<br />

Kostenrechnung<br />

16.1<br />

16.2<br />

16.3<br />

In der Kostenrechnung wurde ein Pharmazeut als ganze Arbeitskraft<br />

berücksichtigt, obwohl seine Arbeitszeit nur etwa 20% der einer vollbeschäftigten<br />

Arbeitskraft betrug. Ferner erfolgte die Berechnung der verschiedenen<br />

Schlüsselgrößen für die Zurechnung der Kosten zu den jeweiligen<br />

Kostenstellen im überwiegenden Ausmaß ohne Einsatz der ADV.<br />

Der RH empfahl, den Personalstand in der Kostenrechnung in Hinkunft<br />

richtig auszuweisen und als Arbeitsmittel für die Berechnung der Schlüsselgrößen<br />

auch einen Personalcomputer sowie bedarfsgerechte Programme<br />

zu verwenden.<br />

Die Kasse sagte dies zu.<br />

Liegenschaften<br />

17.1<br />

17.2<br />

17.3<br />

Die Kasse verfügte über ein aus sechs Wohneinheiten bestehen<strong>des</strong> Haus<br />

in Eisenstadt und jeweils eine Genossenschaftswohnung in Eisenstadt und<br />

in Pinkafeld.<br />

Mangels hinreichendem Eigenbedarf der Kasse empfahl der RH die ehestmögliche<br />

Veräußerung dieser Objekte.<br />

Die Kasse sagte dies zu.<br />

Beitragswesen<br />

Verarbeitung der<br />

Anmeldungen<br />

18.1<br />

18.2<br />

18.3<br />

Die Kasse verarbeitete Anmeldungen von Dienstnehmern vereinzelt mit<br />

beträchtlicher zeitlicher Verzögerung.<br />

Da sich daraus für die betroffenen Versicherten im Krankheitsfall unbillige<br />

Erschwernisse ergeben könnten, empfahl der RH geeignete organisatorische<br />

Maßnahmen zur Vermeidung von Bearbeitungsverzögerungen.<br />

Die Kasse hat einerseits den Arbeitsablauf terminlich gestrafft und wird andererseits<br />

unvollständige Meldungen in eine ADV–Zwischendatenbank einarbeiten, um im Leistungsfall<br />

die Anspruchsberechtigung rasch prüfen zu können.<br />

Nachverrechnung<br />

von Beiträgen<br />

19.1<br />

Die bescheidmäßige Vorschreibung der aufgrund von Beitragsprüfungen<br />

nachverrechneten Beiträge begründete die Kasse allgemein mit den bei der<br />

Beitragsprüfung festgestellten Differenzen. Die Bescheide enthielten jedoch<br />

keine auf die einzelnen Versicherten bezogene ziffernmäßige Darstellung<br />

und keine Angabe der Rechtsgrundlage bezüglich der festgestellten Differenzen,<br />

so daß sich keine Überprüfungsmöglichkeit ergab.

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