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Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes ...

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Vermögensschaden<br />

160<br />

Aufwendungen von insgesamt <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t rd 9,3 Mill S nicht hereingebracht<br />

werden können. Soweit derzeit absehbar, werden die zusätzlichen<br />

Aufwendungen den Fonds belasten.<br />

13.3<br />

Die Geschäftsführung <strong>des</strong> Fonds erachtete die Verfolgung der Ansprüche gegen die Firma<br />

D. als mit erheblichen Risken verbunden und vor allem <strong>des</strong>halb als schwierig, weil<br />

nur eine schlechte Dokumentation der Auftrags– und Abnahmeunterlagen vorliege, Teile<br />

der Leistungen abgenommen worden sein dürften und die Einbringlichkeit überdies<br />

höchst fraglich wäre.<br />

Dennoch habe der Fonds zwischenzeitlich eine ausführliche Darstellung <strong>des</strong> Sachverhalts<br />

sowie alle Unterlagen betreffend die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen<br />

die Firma D. an die Finanzprokuratur übermittelt.<br />

Zusammenfassende<br />

Schadensbeurteilung<br />

14.1<br />

14.2<br />

Im Ergebnis ist dem Fonds aus Zinsenverlusten und aus dem Vertragsverhältnis<br />

mit der Firma D. ein Gesamtschaden in Höhe von rd 316 Mill S<br />

entstanden.<br />

Der RH merkte an, daß eine allfällige Geltendmachung der zivilrechtlichen<br />

Haftung und sonstigen Verantwortung vom BMU mit Unterstützung der<br />

Finanzprokuratur noch zu klären wäre.<br />

Rechnungsabschlüsse <strong>des</strong> Fonds<br />

Bilanzerstellung und<br />

Vorlage an den RH<br />

15<br />

Wegen der Unzulänglichkeiten im Rechnungswesen war der Fonds nicht in<br />

der Lage, dem RH rechtzeitig die Rechnungsabschlüsse für die Geschäftsjahre<br />

1991 und 1992 vorzulegen. Erst nach Durchführung der Saldenbestätigungsaktion<br />

im Jahr 1993 war eine ausreichend gesicherte Grundlage<br />

für den Ausweis der Darlehensforderungen als bestimmende Bilanzposition<br />

<strong>des</strong> Fonds gegeben.<br />

Aufgrund der <strong>zum</strong> Begutachtungszeitpunkt (Vorlage <strong>des</strong> Gutachtens im<br />

August 1993) noch bestehenden Unsicherheiten im Datenbestand <strong>des</strong><br />

Fonds wurde vom Wirtschaftsprüfer kein förmlicher Bestätigungsvermerk<br />

erteilt, sondern die Prüfung in Form einer Begutachtung vorgenommen. Die<br />

Unterfertigung der Bilanzen durch die Bun<strong>des</strong>ministerin für Umwelt, Jugend<br />

und Familie, Maria Rauch–Kallat, erfolgte erst im September 1993<br />

nach Vorlage <strong>des</strong> Gutachtens <strong>des</strong> Wirtschaftsprüfers.<br />

Der RH hat sich im Rahmen der Gebarungsüberprüfung auch mit der Bilanz<br />

1992 auseinandergesetzt.<br />

Bewertungsmethode<br />

16.1<br />

Nach den bis 1991 vom Fonds für die Bilanzerstellung angewendeten<br />

Grundsätzen und Bewertungsmethoden erfolgte keine generelle Wertberichtigung<br />

der mit ihrem Nominalwert ausgewiesenen Darlehensforderungen.<br />

Unter Hinweis auf die kaufmännischen Grundsätze und das Rechnungslegungsgesetz<br />

hat der Fonds erstmals in der Bilanz 1992 dem Gesamtbestand<br />

an Forderungen in Höhe von 68,1 Mrd S auf der Passivseite eine Rückstellung<br />

wegen der geringen, nicht marktkonformen Verzinsung (zwischen 1 %<br />

und 3 % jährlich) und der außergewöhnlich langen Laufzeiten der Forde-

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