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Nahverkehrsplan 2011-2016 (PDF, 3,0MB) - Dadina

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10.5 Haltestellen- und Infrastrukturmanagement<br />

10.5.1 Haltestellenmanagement<br />

Für die Einrichtung, den Betrieb und ggf. die Auflassung von Haltestellen sind alle erforderlichen Prozesse<br />

und die jeweiligen Zuständigkeiten zwischen den Beteiligten zu definieren und zu vereinbaren,<br />

um durch klare und transparente Aufgabenverteilung die Qualität der Haltestellen zu sichern. Das<br />

Haltestellenmanagement umfasst dann alle Abläufe, die zur Umsetzung der Vereinbarungen erforderlich<br />

sind.<br />

Das Haltestellenmanagement und die zugehörigen Vereinbarungen sollen folgenden Anforderungen<br />

genügen:<br />

• Berücksichtigung aller betrieblichen und verkehrlichen Ausstattungselemente, insbesondere<br />

• Haltestellenborde und Oberflächenbefestigungen,<br />

• Wetterschutz- und Spritzschutzeinrichtungen,<br />

• Beleuchtung,<br />

• Sitzgelegenheiten,<br />

• Fahrscheinautomaten,<br />

• Dynamische Fahrgastinformation,<br />

• Haltestellenschilder,<br />

• Fahrplan- und Informationsvitrinen,<br />

• Videoüberwachung,<br />

• Wegweisung,<br />

• Fahrradabstellanlagen,<br />

• Park+Ride-Plätze,<br />

• Einrichtungen für Fahrpersonal (Toiletten, Aufenthaltsräume),<br />

entsprechend den gültigen Standards zur Ausstattung von Haltestellen.<br />

• Berücksichtigung aller relevanten Prozesse und Leistungen im Lebenszyklus einer Haltestelle,<br />

insbesondere<br />

• Planung des Neu-, Um- und Rückbaus von Haltestellen,<br />

• Durchführung des Neu-, Um- und Rückbau von Haltestellen,<br />

• Laufende Unterhaltung<br />

wie z.B. Reinigung und Pflege von Oberfläche und Ausstattungselementen, Winterdienst,<br />

• Anlassbezogene Unterhaltung<br />

wie z.B. Erneuerung von Informationsmedien,<br />

• Instandsetzung<br />

bei Beschädigungen und groben Verschmutzungen,<br />

• Laufende Zustandskontrolle,<br />

• Dokumentation von Ausstattung und Leistungen.<br />

• Definition aller relevanten Prozesse und Leistungen mit<br />

• Zuständigkeiten bzw. Zuständigkeitsverteilung für die Prozessdurchführung bzw. Leistungserbringung,<br />

• ggf. erforderlichen Abstimmungs-, Berichts- und Genehmigungsprozessen zwischen verschiedenen<br />

Akteuren,<br />

• Finanzierungsverantwortung.<br />

NVP Dezember 2010.doc Seite 117 von 149

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