Nahverkehrsplan 2011-2016 (PDF, 3,0MB) - Dadina
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Verkehrsunternehmen<br />
Anzahl Linien<br />
Linien<br />
Stadt Dieburg 1 K46<br />
Omnibusbetrieb Jungermann 1 K68<br />
Omnibusbetrieb Kirchmeyer 1 K67<br />
Omnibusbetrieb Schüssler GmbH 3 OR1, OR2, PS<br />
Omnibusbetrieb Spahn + Roth 5 K53 19 , K54 20 , K65, K66, K86<br />
Omnibusbetrieb Winzenhöler GmbH 5 K70, 671, 678, 681, 693<br />
Omnibusbetriebe Beth GmbH 4 K59, K62, 45, 46<br />
Regionalverkehr Kurhessen GmbH 4 K50, K52, n71, 677<br />
Stadt Griesheim 1 K44<br />
VGG mbH 1 665<br />
Werner GmbH & Co. KG 8 672, 673, 674, 676, 679, 682, 684, 751<br />
Tabelle 15: Übersicht Verkehrsunternehmen und Linien<br />
Der Busverkehr im Untersuchungsgebiet wird überwiegend im Linienbetrieb mit Konzessionen nach §<br />
42 PBefG abgewickelt. Der Schulverkehr ist bis auf wenige Ausnahmen in den Linienverkehr integriert.<br />
Die bestehenden freigestellten Schulverkehre werden hinsichtlich ihrer Integrationsmöglichkeiten<br />
in den ÖPNV überprüft. Im Bereich der lokalen Ortsverkehre kommen neben dem Linienverkehr<br />
auch bedarfsgesteuerte Bedienungsformen zum Einsatz.<br />
6.2 ÖPNV-Angebot und Liniennetz<br />
Charakteristisch für die Liniennetzstruktur im Untersuchungsraum ist die Ausrichtung des Verkehrs<br />
auf das Oberzentrum Darmstadt. Daneben gibt es weitere Verkehrsstrukturen, die auf die lokalen<br />
Zentren ausgerichtet sind. Aus dem Untersuchungsraum bestehen intensive Verkehrsbeziehungen in<br />
benachbarte Verkehrsräume. An Verknüpfungspunkten sind die Verkehre aufeinander abgestimmt<br />
und ermöglichen ein „Fahren im System“ (siehe Karten 2 und 2a).<br />
Der ÖPNV im Landkreis Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt ist weitgehend durch einen regelmäßigen<br />
Taktverkehr gekennzeichnet. Ausnahmen vom Taktverkehr gibt es im Schulverkehr. Auch<br />
am Wochenende wird auf den meisten bedienten Relationen ein Taktverkehr vorgehalten.<br />
Gemäß dem hessischen ÖPNV-Gesetz erfolgt eine Differenzierung des ÖPNV in regionalen Verkehr<br />
und in lokalen Verkehr. Unter regionalem Verkehr wird dabei der SPNV sowie der weitere ÖPNV verstanden,<br />
der „die Gebietsgrenze des Aufgabenträgers überschreitet und dessen regionaler Charakter<br />
bedeutend ist“. Alle anderen öffentlichen Verkehre werden als lokaler Verkehr zusammengefasst. 21<br />
6.2.1 Regionaler Verkehr<br />
SPNV<br />
Der SPNV im Untersuchungsraum liegt in der Aufgabenträgerschaft des RMV. Das Angebot wird im<br />
Folgenden nachrichtlich dargestellt, da der SPNV das Grundgerüst des ÖPNV im Untersuchungsraum<br />
bildet und die weiteren ÖPNV-Angebote darauf ausgerichtet werden.<br />
19<br />
20<br />
21<br />
Auch VU Aschaffenburg<br />
Auch VU Aschaffenburg<br />
Quelle: Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen vom 1.12.2005<br />
NVP Dezember 2010.doc Seite 51 von 149