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Nahverkehrsplan 2011-2016 (PDF, 3,0MB) - Dadina

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Kommune<br />

Mühltal<br />

Münster<br />

Ober-Ramstadt<br />

Otzberg<br />

Pfungstadt<br />

Reinheim<br />

Roßdorf<br />

Schaafheim<br />

Seeheim-<br />

Jugenheim<br />

Weiterstadt<br />

Hinweise zur ÖV-Erschließung neuer Siedlungsflächen<br />

(Vorranggebiete Planung gemäß Regionalplan Südhessen, Entwurf 2009, Karte 3)<br />

Flächen liegen in der Nähe lokaler Buslinien mit Haltestelle<br />

Flächen liegen nahe lokaler Buslinien (ohne Haltestelle) und in größerer Entfernung von<br />

Bahnstationen<br />

Flächen liegen in der Nähe der lokalen Buslinie (mit Haltestelle) und in größerer Entfernung<br />

vom Bahnhof<br />

Fläche liegt unweit des Bahnhof bzw. an lokaler Buslinie mit Haltestelle<br />

Flächen liegen überwiegend nahe an bestehenden innerörtlicher Buslinien, z.T. in Nähe bestehender<br />

Haltestellen<br />

Flächen in Spachbrücken und Reinheim liegen in größerer Entfernung bestehender Buslinien<br />

und Bahnhöfe. Fläche in Zeilhard liegt an regionaler Buslinie<br />

Flächen in Gundernhausen und Roßdorf Südost liegen in der Nähe regionaler Buslinien mit<br />

Haltestelle; Fläche in Roßdorf Nord liegt in größerer Entfernung bestehender ÖV-<br />

Verbindungen<br />

Flächen liegen in größerer Entfernung von bestehenden lokalen Buslinien<br />

Fläche liegt nahe Straßenbahnlinie mit Haltestelle<br />

Flächen liegen in mittlerer bis größerer Entfernung zu bestehenden regionalen Buslinien;<br />

Fläche in Braunshardt liegt nahe dem Bahnhof<br />

Tabelle 40: Hinweise zur ÖV-Erschließung neuer Siedlungsflächen<br />

• In der Bauleitplanung sollte bei der Ausweisung neuer Siedlungsflächen auf eine direkte Fuß- und<br />

Radwegeverbindungen zu benachbarten Haltestellen und zu Bahnhöfen sowie auf die Möglichkeit<br />

einer inneren ÖPNV-Erschließung bzw. geachtet werden. Haupt-Erschließungsstraßen sollen<br />

in Linienführung, Querschnitt und Gestaltung die behinderungsfreie Führung von Standard-<br />

Linienbussen ermöglichen.<br />

• Für Haltestellen in Eigentum und Pflege der Kommunen gelten die Anforderungen des <strong>Nahverkehrsplan</strong>s.<br />

Zusätzlich soll die Gemeinde auf eine sichere, direkte und barrierefreie Zuwegung zu<br />

den Haltestellen Sorge tragen.<br />

Haltestellen in Orten, die nicht flächendeckend mit dem ÖPNV erschlossen sind, sollen mit Fahrradabstellanlagen<br />

(Bike+Ride) ausgestattet werden.<br />

• Kommunale ÖV-Angebote wie Rufbusse und AST-System sollen sich perspektivisch voll in den ÖV<br />

integrieren. Mit Priorität ist eine Integration in das gesamte Fahrgastinformationssystem anzustreben.<br />

Ferner soll eine betriebliche und tarifliche Integration verfolgt werden.<br />

• Baustellen im Straßenraum im Zuge von ÖV-Linien sollen so früh als möglich bereits im Planungsstadium<br />

an Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen kommuniziert werden. Bei umfangreichen<br />

Baustellen längerer Dauer und mit Verkehrsbehinderungen sollen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen<br />

in die Bauablaufplanung einbezogen werden.<br />

• Städte und Gemeinden sollten neu zuziehende Bewohner aktiv über die bestehenden Mobilitätsangebote<br />

und speziell die ÖPNV-Angebote informieren. So genannte „Neubürgerpakete“ tragen<br />

bereits in vielen Städten dazu bei, den ÖPNV und andere umweltfreundliche Verkehrsmittel zu<br />

fördern. Erfahrungen zeigen, dass Personen in persönlichen Umbruchsituationen wie einem<br />

Wohnortwechsel besonders offen für Änderungen ihrer Mobilitätsgewohnheiten sind.<br />

NVP Dezember 2010.doc Seite 91 von 149

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