Nahverkehrsplan 2011-2016 (PDF, 3,0MB) - Dadina
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Kommune<br />
Mühltal<br />
Münster<br />
Ober-Ramstadt<br />
Otzberg<br />
Pfungstadt<br />
Reinheim<br />
Roßdorf<br />
Schaafheim<br />
Seeheim-<br />
Jugenheim<br />
Weiterstadt<br />
Hinweise zur ÖV-Erschließung neuer Siedlungsflächen<br />
(Vorranggebiete Planung gemäß Regionalplan Südhessen, Entwurf 2009, Karte 3)<br />
Flächen liegen in der Nähe lokaler Buslinien mit Haltestelle<br />
Flächen liegen nahe lokaler Buslinien (ohne Haltestelle) und in größerer Entfernung von<br />
Bahnstationen<br />
Flächen liegen in der Nähe der lokalen Buslinie (mit Haltestelle) und in größerer Entfernung<br />
vom Bahnhof<br />
Fläche liegt unweit des Bahnhof bzw. an lokaler Buslinie mit Haltestelle<br />
Flächen liegen überwiegend nahe an bestehenden innerörtlicher Buslinien, z.T. in Nähe bestehender<br />
Haltestellen<br />
Flächen in Spachbrücken und Reinheim liegen in größerer Entfernung bestehender Buslinien<br />
und Bahnhöfe. Fläche in Zeilhard liegt an regionaler Buslinie<br />
Flächen in Gundernhausen und Roßdorf Südost liegen in der Nähe regionaler Buslinien mit<br />
Haltestelle; Fläche in Roßdorf Nord liegt in größerer Entfernung bestehender ÖV-<br />
Verbindungen<br />
Flächen liegen in größerer Entfernung von bestehenden lokalen Buslinien<br />
Fläche liegt nahe Straßenbahnlinie mit Haltestelle<br />
Flächen liegen in mittlerer bis größerer Entfernung zu bestehenden regionalen Buslinien;<br />
Fläche in Braunshardt liegt nahe dem Bahnhof<br />
Tabelle 40: Hinweise zur ÖV-Erschließung neuer Siedlungsflächen<br />
• In der Bauleitplanung sollte bei der Ausweisung neuer Siedlungsflächen auf eine direkte Fuß- und<br />
Radwegeverbindungen zu benachbarten Haltestellen und zu Bahnhöfen sowie auf die Möglichkeit<br />
einer inneren ÖPNV-Erschließung bzw. geachtet werden. Haupt-Erschließungsstraßen sollen<br />
in Linienführung, Querschnitt und Gestaltung die behinderungsfreie Führung von Standard-<br />
Linienbussen ermöglichen.<br />
• Für Haltestellen in Eigentum und Pflege der Kommunen gelten die Anforderungen des <strong>Nahverkehrsplan</strong>s.<br />
Zusätzlich soll die Gemeinde auf eine sichere, direkte und barrierefreie Zuwegung zu<br />
den Haltestellen Sorge tragen.<br />
Haltestellen in Orten, die nicht flächendeckend mit dem ÖPNV erschlossen sind, sollen mit Fahrradabstellanlagen<br />
(Bike+Ride) ausgestattet werden.<br />
• Kommunale ÖV-Angebote wie Rufbusse und AST-System sollen sich perspektivisch voll in den ÖV<br />
integrieren. Mit Priorität ist eine Integration in das gesamte Fahrgastinformationssystem anzustreben.<br />
Ferner soll eine betriebliche und tarifliche Integration verfolgt werden.<br />
• Baustellen im Straßenraum im Zuge von ÖV-Linien sollen so früh als möglich bereits im Planungsstadium<br />
an Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen kommuniziert werden. Bei umfangreichen<br />
Baustellen längerer Dauer und mit Verkehrsbehinderungen sollen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen<br />
in die Bauablaufplanung einbezogen werden.<br />
• Städte und Gemeinden sollten neu zuziehende Bewohner aktiv über die bestehenden Mobilitätsangebote<br />
und speziell die ÖPNV-Angebote informieren. So genannte „Neubürgerpakete“ tragen<br />
bereits in vielen Städten dazu bei, den ÖPNV und andere umweltfreundliche Verkehrsmittel zu<br />
fördern. Erfahrungen zeigen, dass Personen in persönlichen Umbruchsituationen wie einem<br />
Wohnortwechsel besonders offen für Änderungen ihrer Mobilitätsgewohnheiten sind.<br />
NVP Dezember 2010.doc Seite 91 von 149