Nahverkehrsplan 2011-2016 (PDF, 3,0MB) - Dadina
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Rollstuhlstellplatz<br />
Mind. 1 Rollstuhlstellplatz je Bus bzw. je Straßenbahnzug (Trieb- und Beiwagen) nach den Bestimmungen<br />
von Anhang VII zur EU-Richtlinie 2001/85/EG (mind. 750x1300mm je Rollstuhlstellplatz).<br />
Auslegung der Rollstuhlplätze gemäß EU-Richtlinie 2001/85/EG, Anhang VII, Ziff. 3.8.3 mit Halte- oder<br />
Rückenlehne. Zusätzlich Ausrüstung mit Befestigungsmöglichkeit für Kinderwagen, mind. 1 Klappsitz<br />
für Begleitperson, vom Klappsitz und Rollstuhlstellplatz aus gut zugängliche Haltewunsch- und Ruftaste,<br />
Fensterschutzstange.<br />
Sicherheit<br />
Ausrüstung der Busse mit Anti-Blockier-System (ABS) und Anti-Schlupf-Regelung (ASR). Bei allen<br />
Fahrzeugen Türsicherung mit Anfahrsperre.<br />
Innenausstattung<br />
Waagrechte Decken-Haltestangen längs des Ganges senkrechte Haltestangen mit Haltewunschtasten<br />
an jeder Sitzreihe abwechselnd links und rechts des Ganges, sowie im Bereich der Türen. Handgriffe<br />
an den gangseitigen Sitzen, sofern keine senkrechte Haltestange vorhanden. Sitze mit gepolsterter<br />
Sitzfläche und Rückenlehnen in einheitlicher Farbgebung und Bemusterung, Einhaltung eines Abstandes<br />
„H“ von 680 mm zwischen den Sitzen gemäß Abbildung 12 Anhang III zur EU-Richtlinie<br />
2001/85/EG.<br />
Komfort<br />
Für Omnibusse leistungsfähige Heizungs- und Lüftungsanlage, Klimaanlage für Fahrgastraum nach<br />
Vorgabe der VDV-Schrift 231 in der jeweils gültigen Form bei mindestens 80% der Fahrplankilometerleistung<br />
eines Linienbündels. Für Straßenbahnen gelten analoge Anforderungen; eine Nachrüstung<br />
von Bestandsfahrzeugen ist nicht erforderlich.<br />
Mindestens 1 Abfallbehälter in jedem starren Fahrzeugteil.<br />
Fahrgastinformation innen<br />
Akustische Haltestellen- und Umsteigeansage über Sprachspeicher. Optische Haltestellenanzeige<br />
(elektronische Anzeige der nächsten Haltestelle und der Liniennummer sowie „Wagen hält“) in jedem<br />
starren Fahrzeugteil.<br />
Nur bei Straßenbahnen in jedem Fahrzeug: zusätzlich Anzeige der nächsten drei Haltestellen mit Umsteigemöglichkeiten;<br />
Bestandsfahrzeuge sollen nachgerüstet werden, soweit dies technisch möglich<br />
ist.<br />
Hinweis: Die Ansteuerung der akustischen und optischen Informationseinrichtungen im Fahrzeug erfolgt<br />
über Schnittstelle nach Norm VDV 300 durch die Geräte des Verkehrsmanagementsystems<br />
(VMS). Die Lieferung der Ansage-/Anzeigetexte für das VMS erfolgt durch den Unternehmer.<br />
Fahrgastinformation außen<br />
Fahrgastinformation außen gemäß § 33 BOKraft bzw. § 46 BOStrab über zentral vom VMS über die<br />
VDV-300-Schnittstelle steuerbare Anzeigen:<br />
• an der Fahrzeugfront (darstellbare Schrifthöhe mind. 200 mm, Sichtfeldbreite mind. 1500 mm)<br />
• an der Einstiegsseite (Möglichkeit zur zweizeiligen Darstellung mit einer Schrifthöhe von mind. 60<br />
mm, Sichtfeldbreite mind. 1000 mm)<br />
• am Fahrzeugheck (Schrifthöhe mind. 150 mm, ausreichende Sichtfeldbreite für Darstellung von<br />
mind. 4 Ziffern)<br />
NVP Dezember 2010.doc Seite 137 von 149