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Nahverkehrsplan 2011-2016 (PDF, 3,0MB) - Dadina

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Rollstuhlstellplatz<br />

Mind. 1 Rollstuhlstellplatz je Bus bzw. je Straßenbahnzug (Trieb- und Beiwagen) nach den Bestimmungen<br />

von Anhang VII zur EU-Richtlinie 2001/85/EG (mind. 750x1300mm je Rollstuhlstellplatz).<br />

Auslegung der Rollstuhlplätze gemäß EU-Richtlinie 2001/85/EG, Anhang VII, Ziff. 3.8.3 mit Halte- oder<br />

Rückenlehne. Zusätzlich Ausrüstung mit Befestigungsmöglichkeit für Kinderwagen, mind. 1 Klappsitz<br />

für Begleitperson, vom Klappsitz und Rollstuhlstellplatz aus gut zugängliche Haltewunsch- und Ruftaste,<br />

Fensterschutzstange.<br />

Sicherheit<br />

Ausrüstung der Busse mit Anti-Blockier-System (ABS) und Anti-Schlupf-Regelung (ASR). Bei allen<br />

Fahrzeugen Türsicherung mit Anfahrsperre.<br />

Innenausstattung<br />

Waagrechte Decken-Haltestangen längs des Ganges senkrechte Haltestangen mit Haltewunschtasten<br />

an jeder Sitzreihe abwechselnd links und rechts des Ganges, sowie im Bereich der Türen. Handgriffe<br />

an den gangseitigen Sitzen, sofern keine senkrechte Haltestange vorhanden. Sitze mit gepolsterter<br />

Sitzfläche und Rückenlehnen in einheitlicher Farbgebung und Bemusterung, Einhaltung eines Abstandes<br />

„H“ von 680 mm zwischen den Sitzen gemäß Abbildung 12 Anhang III zur EU-Richtlinie<br />

2001/85/EG.<br />

Komfort<br />

Für Omnibusse leistungsfähige Heizungs- und Lüftungsanlage, Klimaanlage für Fahrgastraum nach<br />

Vorgabe der VDV-Schrift 231 in der jeweils gültigen Form bei mindestens 80% der Fahrplankilometerleistung<br />

eines Linienbündels. Für Straßenbahnen gelten analoge Anforderungen; eine Nachrüstung<br />

von Bestandsfahrzeugen ist nicht erforderlich.<br />

Mindestens 1 Abfallbehälter in jedem starren Fahrzeugteil.<br />

Fahrgastinformation innen<br />

Akustische Haltestellen- und Umsteigeansage über Sprachspeicher. Optische Haltestellenanzeige<br />

(elektronische Anzeige der nächsten Haltestelle und der Liniennummer sowie „Wagen hält“) in jedem<br />

starren Fahrzeugteil.<br />

Nur bei Straßenbahnen in jedem Fahrzeug: zusätzlich Anzeige der nächsten drei Haltestellen mit Umsteigemöglichkeiten;<br />

Bestandsfahrzeuge sollen nachgerüstet werden, soweit dies technisch möglich<br />

ist.<br />

Hinweis: Die Ansteuerung der akustischen und optischen Informationseinrichtungen im Fahrzeug erfolgt<br />

über Schnittstelle nach Norm VDV 300 durch die Geräte des Verkehrsmanagementsystems<br />

(VMS). Die Lieferung der Ansage-/Anzeigetexte für das VMS erfolgt durch den Unternehmer.<br />

Fahrgastinformation außen<br />

Fahrgastinformation außen gemäß § 33 BOKraft bzw. § 46 BOStrab über zentral vom VMS über die<br />

VDV-300-Schnittstelle steuerbare Anzeigen:<br />

• an der Fahrzeugfront (darstellbare Schrifthöhe mind. 200 mm, Sichtfeldbreite mind. 1500 mm)<br />

• an der Einstiegsseite (Möglichkeit zur zweizeiligen Darstellung mit einer Schrifthöhe von mind. 60<br />

mm, Sichtfeldbreite mind. 1000 mm)<br />

• am Fahrzeugheck (Schrifthöhe mind. 150 mm, ausreichende Sichtfeldbreite für Darstellung von<br />

mind. 4 Ziffern)<br />

NVP Dezember 2010.doc Seite 137 von 149

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