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Nahverkehrsplan 2011-2016 (PDF, 3,0MB) - Dadina

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10.10 Marketing, Tarif + Vertrieb<br />

10.10.1 Definition von Vertriebsstandards<br />

Zur Sicherung einer einheitlichen Qualität des Vertriebs sind in Zusammenarbeit mit den am Vertrieb<br />

beteiligten Partnern Standards zu definieren. In ihnen wird festgelegt, wo und auf welchem Vertriebsweg<br />

welche Fahrscheine zu erwerben sind. Zuständigkeiten sind zu definieren und Vertriebsleistungen<br />

sind zwischen Aufgabenträgern und Anbietern von Vertriebsleistungen vertraglich zu vereinbaren.<br />

Wesentliche Elemente der Standards sind nachfolgend beschrieben. Sie sind beim Definitionsprozess<br />

für die Vertriebsstandards unter wirtschaftlichen, technischen und Fahrgast-Gesichtspunkten zu prüfen<br />

und ggf. zu modifizieren.<br />

Vertrieb an personenbedienten Verkaufsstellen<br />

Für den personenbedienten Verkauf ist je Gemeinde (in Darmstadt: je Stadtteil) ab 10.000 Einwohnern<br />

mindestens eine Verkaufsstelle vorzusehen. Als Orientierungswert ist ein Ausstattungsgrad von<br />

einer Verkaufsstelle je 10.000 Einwohner anzustreben 27 . Bei besonderen örtlichen Verhältnissen (z.B.<br />

gute Ausstattung der Gemeinde mit Fahrscheinautomaten) kann von diesen Kriterien abgewichen<br />

werden. Die Einrichtung neuer Verkaufsstellen erfolgt in Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen.<br />

Verkaufsstellen sind bevorzugt in der Nähe zentraler Haltestellen im Zusammenhang mit anderen<br />

Serviceleistungen (z.B. Kiosk, Postfiliale, Kommunalverwaltung) durch einen zuverlässigen Betreiber<br />

einzurichten.<br />

Es sind die Möglichkeiten zu prüfen, in weiteren personenbedienten Verkaufsstellen die Erstattung<br />

von Fahrtkosten im Rahmen der 10-Minuten-Garantie anzubieten.<br />

Vertrieb an Haltestellen aus Automaten<br />

Ziel ist es, an allen Bahnhöfen und Verknüpfungspunkten, an Straßenbahn- und Bushaltestellen mit<br />

hoher Nachfrage 28 , sowie an der jeweils bedeutendsten, zentralen Haltestelle der Unterzentren 29<br />

Fahrkartenautomaten vorzuhalten. Die Umsetzung dieses Ziels ist in einer Prioritätenreihung zu verfolgen,<br />

die der verkehrlichen Bedeutung der Haltestellen entspricht. An Haltestellen und Verknüpfungspunkten<br />

mit räumlich getrennten Haltestellenbereichen bzw. mit sehr hohem Fahrgastaufkommen<br />

sind mehrere Fahrkartenautomaten aufzustellen. Bei Haltestellen mit ausgeprägter Lastrichtung<br />

genügt ein Fahrkartenautomat an der Haupt-Einstiegs-Halteposition. Bei Vorliegen besonderer<br />

verkehrlicher und betrieblicher Verhältnisse kann von den o.g. Kriterien abgewichen werden; dabei<br />

sind die Anteile von Einzelfahrschein- bzw. Zeitfahrausweis-Kunden sowie Verspätungsrisiken zu<br />

berücksichtigen.<br />

Die Fahrkartenautomaten sind mit Münzgeld- und Banknoten-Akzeptanz sowie mit unbarer Zahlungsmöglichkeit<br />

(bevorzugt Debitkarte) auszustatten. Eine Nachrüstung vorhandener Fahrkartenautomaten<br />

mit evtl. fehlenden Merkmalen ist nicht erforderlich. Es ist das gleiche Fahrkartensortiment<br />

anzubieten wie an den mobilen Fahrkartenautomaten in Straßenbahnen (s.u.).<br />

27 Nach diesen Kriterien sind Verkaufsstellen neu einzurichten in: Babenhausen, Groß-Umstadt (2), Groß-Zimmern, Münster,<br />

Reinheim, Roßdorf. Die Einrichtung zusätzlicher Verkaufsstellen in den anderen Städten und Gemeinden ist nicht erforderlich.<br />

28 Als Orientierungswert können 500 Einsteiger je Werktag angenommen werden.<br />

29 Unterzentren: Babenhausen, Groß-Zimmern, Mühltal, Münster, Ober-Ramstadt, Reinheim, Roßdorf und Seeheim-<br />

Jugenheim.<br />

NVP Dezember 2010.doc Seite 123 von 149

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