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Nahverkehrsplan 2011-2016 (PDF, 3,0MB) - Dadina

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8. Hinweise an die Städte und Gemeinden<br />

Der <strong>Nahverkehrsplan</strong> ist entsprechend dem Hessischen ÖPNV-Gesetz maßgebend für den Öffentlichen<br />

Personennahverkehr in Verantwortung der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-<br />

Dieburg. Über den Städte- und Gemeindebeirat sind auch die kreisangehörigen Kommunen in die<br />

Gestaltung und Weiterentwicklung des ÖPNV eingebunden. Die Kommunen haben darüber hinaus<br />

ihrerseits vielfältige eigene Möglichkeiten, die Verkehrsnachfrage sowie das Verkehrssystem selbst<br />

zu beeinflussen und gestalten.<br />

Ein System wie der Öffentliche Personennahverkehr kann am besten dann effizient seine Ziele erreichen,<br />

wenn alle Elemente und Teilsysteme aufeinander abgestimmt sind. Es ist daher erforderlich,<br />

auch auf kommunaler Ebene Beiträge zu einem funktionierenden Gesamtsystem ÖPNV zu leisten.<br />

Vor diesem Hintergrund werden den Kommunen folgende Hinweise gegeben:<br />

• Die Lage neuer Siedlungsflächen steht in engem Zusammenhang zum Aufwand für die ÖV-<br />

Erschließung bzw. zur Akzeptanz des ÖV: Flächen abseits bestehender ÖV-Angebote müssen<br />

entweder aufwändig erschlossen werden (Bau von Haltestellen, laufende Betriebsaufwände) o-<br />

der sie sind im ÖV nicht gut erreichbar. Die Nähe zu bestehenden lokalen Buslinien gewährleistet<br />

eine Mindesterschließung und –verbindung. Ideal sind Flächen in der Nähe leistungsfähiger<br />

Schienenverkehrssysteme.<br />

In der folgenden Tabelle werden Hinweise zur ÖV-Erschließung jener Siedlungsflächen gegeben,<br />

die größer als 5 ha sind und als Vorranggebiet Planung im Entwurf 2009 des Regionalplan Südhessen<br />

ausgewiesen sind.<br />

Kommune<br />

Alsbach-<br />

Hähnlein<br />

Babenhausen<br />

Bickenbach<br />

Dieburg<br />

Eppertshausen<br />

Erzhausen<br />

Fischbachtal<br />

Griesheim<br />

Groß-Bieberau<br />

Groß-Umstadt<br />

Groß-Zimmern<br />

Messel<br />

Modautal<br />

Hinweise zur ÖV-Erschließung neuer Siedlungsflächen<br />

(Vorranggebiete Planung gemäß Regionalplan Südhessen, Entwurf 2009, Karte 3)<br />

Flächen liegen nahe lokaler Buslinien und ihrer Haltestellen<br />

Flächen liegen überwiegend in größerer Entfernung von bestehenden lokalen Buslinien und<br />

vom Bahnhof<br />

Flächen liegen nahe Bahnlinie (Bahnhof Bickenbach), lokale Buslinien führen in der Nähe<br />

vorbei<br />

Flächen im Westen und Süden liegen in größerer Entfernung bestehender Buslinien bzw.<br />

deren Haltestelle; Gewerbefläche im Norden liegt nahe regionaler Buslinie (ohne Haltestelle)<br />

Flächen liegen in mittlerer bis größerer Entfernung von Buslinien und in größerer Entfernung<br />

vom Bahnhof<br />

(keine Siedlungsfläche > 5 ha)<br />

(keine Siedlungsfläche > 5 ha)<br />

Gewerbeflächen werden von lokaler Linie (AST) erschlossen<br />

(keine Siedlungsfläche > 5 ha)<br />

Flächen in Klein-Umstadt liegen in der Nähe lokaler Buslinie (ohne Haltestelle); Flächen in<br />

Groß-Umstadt/Richen liegen in der Nähe lokaler und regionaler Buslinien (ohne Haltestelle)<br />

sowie des geplanten Haltepunkts Groß-Umstadt Nord; aufgrund der Flächengröße ggf. innere<br />

ÖV-Erschließung notwendig.<br />

Fläche liegt an regionaler Buslinie (ohne Haltestelle)<br />

Fläche liegt in mittlerer Entfernung zu lokaler Buslinie<br />

(keine Siedlungsfläche > 5 ha)<br />

NVP Dezember 2010.doc Seite 90 von 149

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