Nahverkehrsplan 2011-2016 (PDF, 3,0MB) - Dadina
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8. Hinweise an die Städte und Gemeinden<br />
Der <strong>Nahverkehrsplan</strong> ist entsprechend dem Hessischen ÖPNV-Gesetz maßgebend für den Öffentlichen<br />
Personennahverkehr in Verantwortung der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-<br />
Dieburg. Über den Städte- und Gemeindebeirat sind auch die kreisangehörigen Kommunen in die<br />
Gestaltung und Weiterentwicklung des ÖPNV eingebunden. Die Kommunen haben darüber hinaus<br />
ihrerseits vielfältige eigene Möglichkeiten, die Verkehrsnachfrage sowie das Verkehrssystem selbst<br />
zu beeinflussen und gestalten.<br />
Ein System wie der Öffentliche Personennahverkehr kann am besten dann effizient seine Ziele erreichen,<br />
wenn alle Elemente und Teilsysteme aufeinander abgestimmt sind. Es ist daher erforderlich,<br />
auch auf kommunaler Ebene Beiträge zu einem funktionierenden Gesamtsystem ÖPNV zu leisten.<br />
Vor diesem Hintergrund werden den Kommunen folgende Hinweise gegeben:<br />
• Die Lage neuer Siedlungsflächen steht in engem Zusammenhang zum Aufwand für die ÖV-<br />
Erschließung bzw. zur Akzeptanz des ÖV: Flächen abseits bestehender ÖV-Angebote müssen<br />
entweder aufwändig erschlossen werden (Bau von Haltestellen, laufende Betriebsaufwände) o-<br />
der sie sind im ÖV nicht gut erreichbar. Die Nähe zu bestehenden lokalen Buslinien gewährleistet<br />
eine Mindesterschließung und –verbindung. Ideal sind Flächen in der Nähe leistungsfähiger<br />
Schienenverkehrssysteme.<br />
In der folgenden Tabelle werden Hinweise zur ÖV-Erschließung jener Siedlungsflächen gegeben,<br />
die größer als 5 ha sind und als Vorranggebiet Planung im Entwurf 2009 des Regionalplan Südhessen<br />
ausgewiesen sind.<br />
Kommune<br />
Alsbach-<br />
Hähnlein<br />
Babenhausen<br />
Bickenbach<br />
Dieburg<br />
Eppertshausen<br />
Erzhausen<br />
Fischbachtal<br />
Griesheim<br />
Groß-Bieberau<br />
Groß-Umstadt<br />
Groß-Zimmern<br />
Messel<br />
Modautal<br />
Hinweise zur ÖV-Erschließung neuer Siedlungsflächen<br />
(Vorranggebiete Planung gemäß Regionalplan Südhessen, Entwurf 2009, Karte 3)<br />
Flächen liegen nahe lokaler Buslinien und ihrer Haltestellen<br />
Flächen liegen überwiegend in größerer Entfernung von bestehenden lokalen Buslinien und<br />
vom Bahnhof<br />
Flächen liegen nahe Bahnlinie (Bahnhof Bickenbach), lokale Buslinien führen in der Nähe<br />
vorbei<br />
Flächen im Westen und Süden liegen in größerer Entfernung bestehender Buslinien bzw.<br />
deren Haltestelle; Gewerbefläche im Norden liegt nahe regionaler Buslinie (ohne Haltestelle)<br />
Flächen liegen in mittlerer bis größerer Entfernung von Buslinien und in größerer Entfernung<br />
vom Bahnhof<br />
(keine Siedlungsfläche > 5 ha)<br />
(keine Siedlungsfläche > 5 ha)<br />
Gewerbeflächen werden von lokaler Linie (AST) erschlossen<br />
(keine Siedlungsfläche > 5 ha)<br />
Flächen in Klein-Umstadt liegen in der Nähe lokaler Buslinie (ohne Haltestelle); Flächen in<br />
Groß-Umstadt/Richen liegen in der Nähe lokaler und regionaler Buslinien (ohne Haltestelle)<br />
sowie des geplanten Haltepunkts Groß-Umstadt Nord; aufgrund der Flächengröße ggf. innere<br />
ÖV-Erschließung notwendig.<br />
Fläche liegt an regionaler Buslinie (ohne Haltestelle)<br />
Fläche liegt in mittlerer Entfernung zu lokaler Buslinie<br />
(keine Siedlungsfläche > 5 ha)<br />
NVP Dezember 2010.doc Seite 90 von 149