Nahverkehrsplan 2011-2016 (PDF, 3,0MB) - Dadina
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Die Aufgabenträger verfolgen im Zuge der Umsetzung des <strong>Nahverkehrsplan</strong>s konsequent Planungen<br />
und Maßnahmen zur kunden- und behindertenfreundlichen Ausgestaltung des ÖPNV. Hierzu zählen<br />
der behindertengerechte Umbau von Haltestellen sowie die Definition von Anforderungen für die<br />
Beschaffung neuer Fahrzeuge, die den Anforderungen mobilitätseingeschränkter Personen entsprechen.<br />
Weitergehende Empfehlungen sind im „Leitfaden – Unbehinderte Mobilität“ der Hessischen<br />
Straßen- und Verkehrsverwaltung enthalten 12 .<br />
4.3.2 Anforderungen von Personen mit Mobilitätseinschränkungen<br />
Ein Leitziel für die <strong>Nahverkehrsplan</strong>ung im Landkreis Darmstadt-Dieburg und in der Stadt Darmstadt<br />
ist die Sicherung der ÖPNV-Mobilität für alle Bevölkerungsgruppen. Der Bereich der Mobilitätseinschränkungen<br />
kann u. a. in folgende Arten der Einschränkungen unterteilt werden:<br />
• Behinderte Personen (z. B. Geh-, Seh- und Hörbehinderte, Rollstuhlfahrer, Personen mit psychischen<br />
Besonderheiten),<br />
• Schwangere, Personen mit Kinderwagen, Kindern, schwerem Gepäck, Fahrrad,<br />
• ältere und gebrechliche Personen, Kleinwüchsige,<br />
• Personen mit kurzzeitiger Einschränkung (kurzzeitig Unfallgeschädigte).<br />
Die zunehmende Alterung der Gesellschaft und die damit einhergehende steigende Zahl funktional<br />
eingeschränkter Menschen macht die Aufgabe der barrierefreien Gestaltung des ÖPNV sowie des zugehörigen<br />
öffentlichen Raums immer notwendiger und die Beachtung der Belange dieser Nutzergruppen<br />
umso wichtiger.<br />
Anforderungen an Haltestellen und Fahrzeuge<br />
Für die oben genannten Nutzergruppen sind bei der Haltestellengestaltung und der Fahrzeugausstattung<br />
verschiedene Kriterien von besonderer Bedeutung, um die Nutzbarkeit der Haltestellen durch<br />
mobilitätseingeschränkte Personen zu verbessern, z. B. die Ausstattung der Fahrzeuge mit Niederflurtechnik<br />
und Rampe, geeignete Bedienungshöhen bei Fahrkartenautomaten sowie gut lesbare<br />
Fahrgastinformationen oder möglichst geringe Niveauunterschiede zwischen Haltestellenkante und<br />
Fahrzeugeinstieg. Fahrgastinformationssysteme sollen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip funktionieren.<br />
Bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen ist grundsätzlich die EU-Richtlinie 2001/85/EG zu beachten.<br />
Zur Verbesserung der Fahrgastinformation sollen die Fahrplantabellen um den Hinweis der behindertengerecht<br />
eingerichteten Haltestellen bzw. Verknüpfungspunkte ergänzt werden.<br />
4.3.3 Anforderungen weiterer Nutzergruppen<br />
Neben den speziellen Anforderungen, die mobilitätseingeschränkte Personen an den ÖPNV stellen,<br />
soll der <strong>Nahverkehrsplan</strong> zudem spezifische Mobilitätsanforderungen und –bedürfnisse einbeziehen,<br />
die sich aus der sozialen Rolle von Frauen und Männern in Familienarbeit ergeben. Um diese vielfältigen<br />
Anforderungen aus deren Sicht erfüllen zu können, ist ein attraktives ÖPNV-Angebot von großer<br />
Bedeutung. So ist z.B. bei der Liniennetz- und Fahrplangestaltung nach Möglichkeit die Anbindung<br />
und Erschließung von Wohn- und Arbeitsstätten sowie von relevanten Einrichtungen wie Kinderbetreuungs-<br />
und Freizeiteinrichtungen mit fußläufiger Erreichbarkeit von Haltestellen zu gewährleisten.<br />
Zudem ist ein schnelles und häufig verkehrendes ÖPNV-Angebot wünschenswert.<br />
12<br />
Leitfaden – Unbehinderte Mobilität; Hrsg. Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung, Wiesbaden 2007<br />
NVP Dezember 2010.doc Seite 33 von 149