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Nahverkehrsplan 2011-2016 (PDF, 3,0MB) - Dadina

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Die Aufgabenträger verfolgen im Zuge der Umsetzung des <strong>Nahverkehrsplan</strong>s konsequent Planungen<br />

und Maßnahmen zur kunden- und behindertenfreundlichen Ausgestaltung des ÖPNV. Hierzu zählen<br />

der behindertengerechte Umbau von Haltestellen sowie die Definition von Anforderungen für die<br />

Beschaffung neuer Fahrzeuge, die den Anforderungen mobilitätseingeschränkter Personen entsprechen.<br />

Weitergehende Empfehlungen sind im „Leitfaden – Unbehinderte Mobilität“ der Hessischen<br />

Straßen- und Verkehrsverwaltung enthalten 12 .<br />

4.3.2 Anforderungen von Personen mit Mobilitätseinschränkungen<br />

Ein Leitziel für die <strong>Nahverkehrsplan</strong>ung im Landkreis Darmstadt-Dieburg und in der Stadt Darmstadt<br />

ist die Sicherung der ÖPNV-Mobilität für alle Bevölkerungsgruppen. Der Bereich der Mobilitätseinschränkungen<br />

kann u. a. in folgende Arten der Einschränkungen unterteilt werden:<br />

• Behinderte Personen (z. B. Geh-, Seh- und Hörbehinderte, Rollstuhlfahrer, Personen mit psychischen<br />

Besonderheiten),<br />

• Schwangere, Personen mit Kinderwagen, Kindern, schwerem Gepäck, Fahrrad,<br />

• ältere und gebrechliche Personen, Kleinwüchsige,<br />

• Personen mit kurzzeitiger Einschränkung (kurzzeitig Unfallgeschädigte).<br />

Die zunehmende Alterung der Gesellschaft und die damit einhergehende steigende Zahl funktional<br />

eingeschränkter Menschen macht die Aufgabe der barrierefreien Gestaltung des ÖPNV sowie des zugehörigen<br />

öffentlichen Raums immer notwendiger und die Beachtung der Belange dieser Nutzergruppen<br />

umso wichtiger.<br />

Anforderungen an Haltestellen und Fahrzeuge<br />

Für die oben genannten Nutzergruppen sind bei der Haltestellengestaltung und der Fahrzeugausstattung<br />

verschiedene Kriterien von besonderer Bedeutung, um die Nutzbarkeit der Haltestellen durch<br />

mobilitätseingeschränkte Personen zu verbessern, z. B. die Ausstattung der Fahrzeuge mit Niederflurtechnik<br />

und Rampe, geeignete Bedienungshöhen bei Fahrkartenautomaten sowie gut lesbare<br />

Fahrgastinformationen oder möglichst geringe Niveauunterschiede zwischen Haltestellenkante und<br />

Fahrzeugeinstieg. Fahrgastinformationssysteme sollen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip funktionieren.<br />

Bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen ist grundsätzlich die EU-Richtlinie 2001/85/EG zu beachten.<br />

Zur Verbesserung der Fahrgastinformation sollen die Fahrplantabellen um den Hinweis der behindertengerecht<br />

eingerichteten Haltestellen bzw. Verknüpfungspunkte ergänzt werden.<br />

4.3.3 Anforderungen weiterer Nutzergruppen<br />

Neben den speziellen Anforderungen, die mobilitätseingeschränkte Personen an den ÖPNV stellen,<br />

soll der <strong>Nahverkehrsplan</strong> zudem spezifische Mobilitätsanforderungen und –bedürfnisse einbeziehen,<br />

die sich aus der sozialen Rolle von Frauen und Männern in Familienarbeit ergeben. Um diese vielfältigen<br />

Anforderungen aus deren Sicht erfüllen zu können, ist ein attraktives ÖPNV-Angebot von großer<br />

Bedeutung. So ist z.B. bei der Liniennetz- und Fahrplangestaltung nach Möglichkeit die Anbindung<br />

und Erschließung von Wohn- und Arbeitsstätten sowie von relevanten Einrichtungen wie Kinderbetreuungs-<br />

und Freizeiteinrichtungen mit fußläufiger Erreichbarkeit von Haltestellen zu gewährleisten.<br />

Zudem ist ein schnelles und häufig verkehrendes ÖPNV-Angebot wünschenswert.<br />

12<br />

Leitfaden – Unbehinderte Mobilität; Hrsg. Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung, Wiesbaden 2007<br />

NVP Dezember 2010.doc Seite 33 von 149

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