Nahverkehrsplan 2011-2016 (PDF, 3,0MB) - Dadina
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10.7.3 Verbesserung des Störungsmanagements<br />
Es ist sicher zu stellen, dass alle personenbesetzten Auskunftsstellen, insbesondere die Mobilitätszentrale<br />
und die DADINA-Geschäftsstelle, Zugriff auf aktuelle Störungsinformationen aus dem VMS<br />
haben, um persönliche oder telefonische Kundenanfragen aktuell und korrekt beantworten zu können.<br />
10.8 Fahrgastinformation<br />
10.8.1 Umsetzung einer neuen, transparenten Linienbezeichnungssystematik<br />
Die bestehenden Linienbezeichnungen sind historisch gewachsen und umfassen unterschiedlichste<br />
Bezeichnungssysteme. Vor allem für ortsfremde Fahrgäste und gelegentliche ÖPNV-Nutzer sind sie<br />
nur schwer nachvollziehbar und sie erlauben keine schlüssige Produktdifferenzierung.<br />
Es sind Bezeichnungen in folgender Systematik einzuführen:<br />
• Die Bezeichnungen der Straßenbahnlinien mit einstelligen Ziffern und der innerstädtischen Buslinien<br />
mit einem oder zwei Buchstaben bleiben unverändert.<br />
• Die Bezeichnungen aller Umlandlinien werden umgestellt auf dreistellige Bezeichnungen mit führender<br />
6, ggf. ergänzt um einen Buchstaben zur Produktkennzeichnung. Ausnahmen sind möglich<br />
bei Linien, die in der Verantwortung benachbarter Aufgabenträger liegen.<br />
• Innerhalb der Umlandlinien erhalten Expresslinien, flexible Bedienungsformen und Sonder- (Veranstaltungs-)<br />
verkehre als besondere Produkte eine je einheitliche Kennung. Dabei wird der Liniennummer<br />
• bei Expresslinien ein ‚X’ sowie<br />
• bei flexiblen Bedienungsformen ein ‚AST’ (für ‚Anruf-Sammel-Taxi’),<br />
vorangestellt.<br />
Diese besonderen Produktbezeichnungen sind durchgängig auch im Marketing einzusetzen.<br />
10.8.2 Definition einheitlicher Informations- und Kommunikationsstandards<br />
Zur Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit für alle an Information und Kommunikation<br />
Beteiligten sowie zur langfristigen Qualitätssicherung sollen Informations- und Kommunikationsstandards<br />
definiert werden. Sie geben an, welche Art von Information in welcher Qualität über welche<br />
Medien vermittelt wird.<br />
Bei der Definition der Standards sind folgende Informationsinhalte zu berücksichtigen:<br />
• Liniennetz/Linienwege,<br />
• Störungsinformationen (geplante und ungeplante Störungen),<br />
• Fahrplan-, Verbindungs- und Anschlussinformationen,<br />
• Fahrtverlaufsinformationen (im Fahrzeug)<br />
• Tarifinformationen,<br />
• Ortsinformationen (Haltestellenumgebung, Haltestellenplan, …),<br />
• Informationen über ergänzende Mobilitätsangebote (P+R, B+R, CarSharing, …).<br />
Ferner sind folgende Medien zu berücksichtigen:<br />
• Fahrplanbuch,<br />
• Haltestellenaushang,<br />
NVP Dezember 2010.doc Seite 119 von 149