- Seite 1 und 2: Arbeitsunterlagen zum Sommerlehrgan
- Seite 3 und 4: Materielles Strafrecht StGB StGB §
- Seite 5 und 6: a) Bei den von der PBDE ausgeschrie
- Seite 7 und 8: gentum steht (vgl. BGHSt 50, 299).
- Seite 9 und 10: Gründe: Das Landgericht hat den An
- Seite 11 und 12: i.V.m. Gebührennummern 451 ff. der
- Seite 13 und 14: Das Landgericht ist - entgegen dem
- Seite 15 und 16: In der letzten Zeit vor der Tat sch
- Seite 17 und 18: Frühere Verhaltensweisen des Täte
- Seite 19 und 20: Kenntnis bei der von ihm anzustifte
- Seite 21 und 22: 2. Im Umfang der Aufhebung wird die
- Seite 23 und 24: werden. Dabei sind um so geringere
- Seite 25: 1:1,5 aus. Eine noch günstigere An
- Seite 29 und 30: seiner Taten einzusehen, (sei) durc
- Seite 31 und 32: 2. Am 23. November 1994 wurde der V
- Seite 33 und 34: Strafvollzugs eingeholten psychiatr
- Seite 35 und 36: 2. Das Landgericht hat zwar die for
- Seite 37 und 38: StGB § 066 IV 3, StGB § 66b I 2,
- Seite 39 und 40: Verurteilung bereits bekannt waren.
- Seite 41 und 42: StGB § 066b Grenzen nachträgliche
- Seite 43 und 44: wollte, kommt darin doch zum Ausdru
- Seite 45 und 46: ausgeführt, dass dem Angeklagten k
- Seite 47 und 48: Unterbringung in einem psychiatrisc
- Seite 49 und 50: Begrenzung entfiel erst zum 29. Jul
- Seite 51 und 52: von knapp vier Monaten verbüßte d
- Seite 53 und 54: gel in die Freiheit zu entlassen w
- Seite 55 und 56: anderen Tatsachen herzuleiten ist a
- Seite 57 und 58: seinem Rechtsträger nicht zu. Die
- Seite 59 und 60: ) Den Gründen des landgerichtliche
- Seite 61 und 62: Ermessensentscheidung nach § 73 c
- Seite 63 und 64: anordnung ist deshalb nur dann gem
- Seite 65 und 66: 1. Die Anordnung der ersten Beschul
- Seite 67 und 68: 4. Nach alledem hätte bereits das
- Seite 69 und 70: selber Gegenstände geworfen“ ode
- Seite 71 und 72: Die von dem Angeschuldigten erworbe
- Seite 73 und 74: (nackten) Körpers durch Sperma des
- Seite 75 und 76: Revision, mit der er die Verletzung
- Seite 77 und 78:
Die Strafkammer hat sich eingehend
- Seite 79 und 80:
Das Landgericht hat den Angeklagten
- Seite 81 und 82:
sich gut merken und gut zuordnen ka
- Seite 83 und 84:
Komm-StGB § 184 b Rdn. 35). Diese
- Seite 85 und 86:
Das Rechtsmittel hat zum Schuldspru
- Seite 87 und 88:
nisverweigerungsrecht im Verfahren
- Seite 89 und 90:
sichergestellt, da es sich um eine
- Seite 91 und 92:
P. in seinem Tatentschluss bestärk
- Seite 93 und 94:
Der Senat schließt aus, dass sich
- Seite 95 und 96:
StGB § 211 II niedrige Beweggründ
- Seite 97 und 98:
eiten" und sich "gegenseitig zuguck
- Seite 99 und 100:
Nach den Feststellungen des Landger
- Seite 101 und 102:
Durchgreifenden Bedenken begegnet a
- Seite 103 und 104:
des Kindes wochenlang das Obergesch
- Seite 105 und 106:
a) Die Strafkammer geht mit eingehe
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5. Ein Beruhen des Urteils auf der
- Seite 109 und 110:
Die vom Geschädigten erlittenen Ve
- Seite 111 und 112:
Kokaingemisch erhalten oder er hatt
- Seite 113 und 114:
II. Im Umfang der Aufhebung wird di
- Seite 115 und 116:
f) Die insbesondere von Teilen des
- Seite 117 und 118:
IV. Erfolglos ist auch das Rechtsmi
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gerade nicht in den Aufgabenbereich
- Seite 121 und 122:
StGB § 223, WStG § 30 I, WStG §
- Seite 123 und 124:
tigten, die Rekruten nach der diens
- Seite 125 und 126:
solchen Waffen verursachen können,
- Seite 127 und 128:
Für die Kammer ließ sich in der B
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eigenen Einlassung beteiligt war“
- Seite 131 und 132:
c) Dies hat das Landgericht nicht i
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der soldatischen Gemeinschaft Anspr
- Seite 135 und 136:
Durchführung der Tat sowie der Umf
- Seite 137 und 138:
a) Der Angeklagte stellte dem ehema
- Seite 139 und 140:
uch und deshalb zu einem erhöhten
- Seite 141 und 142:
trächtigung des Stammkapitals entg
- Seite 143 und 144:
Wirkungen der ohne Wegnahmeabsicht
- Seite 145 und 146:
den erwachsenen Angeklagten R. - un
- Seite 147 und 148:
StGB § 250 I Nr. 1b Raub mit Hilfe
- Seite 149 und 150:
pistole, was die Geschädigten jedo
- Seite 151 und 152:
2. Bei der Beurteilung, ob der Tät
- Seite 153 und 154:
StGB § 261, StPO § 24, StPO § 26
- Seite 155 und 156:
dem Getäuschten eingegangene Verpf
- Seite 157 und 158:
Ausführungen hierzu hätten die Gr
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ohne Schwierigkeiten, namentlich oh
- Seite 161 und 162:
II. Die Revision des Angeklagten is
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§ 263 Rdn. 176 f.). Diese Vorausse
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3. Der Generalbundesanwalt hat bean
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1. im Fall II.1 der Urteilsgründe
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Produzione S.p.A. einen Auftrag zum
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lungen anfechtbar und daher in sein
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dann, wenn dieser Vorteil nur durch
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d) Der Auffassung des Senats steht
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träger eines anderen Mitgliedstaat
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diente die Überweisung lediglich p
- Seite 181 und 182:
Das Rechtsmittel hat in dem aus der
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Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO vo
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oder halten; bei der Tathandlung de
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3. Der Senat hat - entsprechend dem
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3. Der nur geringfügige Erfolg der
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Am 20. Dezember 2005 unterzeichnete
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die nur auszugsweise wiedergegebene
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Amtsträger zu verstehen sind. Dage
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lichen Gehalt. Dient der Täter in
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Der Beschwerdeführer hat die Koste
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einem solchen Fall nachträglich Ke
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Umsatzsteuervoranmeldungen gemäß
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satzsteuerjahreserklärungen für d
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404/08), hat bereits der Große Sen
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zeichnungen veräußerte (UA S. 3,
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gung im Sinne der Vorschrift des §
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Schon die bis Ende des Jahres 2007
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kann das „große Ausmaß“ höhe
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AO § 370 Abs. 1 und 4, UStG § 18,
- Seite 219 und 220:
) Dies hält rechtlicher Nachprüfu
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eits wegen Verletzung seiner Pflich
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Situation besteht, wenn - was eher
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Rechnungen erlangen, die ihr ermög
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steuer ausgerichtete Lieferkette. N
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nen Steuern abgestellt wird, nach
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c) Das im Gemeinschaftsrecht verank
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AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 7, § 61
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waltshandbuch Strafverteidigung S.
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2. Holen die Strafverfolgungsorgane
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verbinden, gerade auch auf dem Gebi
- Seite 241 und 242:
) Durch das Verbringen der Teillief
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gewerbsmäßiger Begehung einer ans
- Seite 245 und 246:
Nach den Feststellungen des Landger
- Seite 247 und 248:
Das Landgericht hat den Angeklagten
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zur Befriedigung des Schlafbedarfs
- Seite 251 und 252:
Dadurch entfällt zwar die vom Land
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1. Die Verurteilung im Fall II. 1.
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antenkreditbetrugs (BGHR StGB § 26
- Seite 257 und 258:
estimmt sein. Dies wäre bei einem
- Seite 259 und 260:
Die Insolvenzverschleppung ist hing
- Seite 261 und 262:
aa) Die neue Anklage ist nicht gem
- Seite 263 und 264:
mendes Territorium" des Flaggenstaa
- Seite 265 und 266:
nicht dahin ausgeweitet werden, das
- Seite 267 und 268:
sie wegen verbleibender Zweifel nic
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cher, der ebenfalls am Senatsurteil
- Seite 271 und 272:
d) Die Befangenheitsanträge sind n
- Seite 273 und 274:
Zwar ist in Fällen, in denen das G
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Die dem Senat damit eröffnete Prü
- Seite 277 und 278:
Rechtsprechung erlischt dieses Zeug
- Seite 279 und 280:
StPO § 059 I 1, StPO § 60 Zeugene
- Seite 281 und 282:
StPO § 100f, MRK Art. 6 Abs. 1 Sat
- Seite 283 und 284:
zwei russische Auftragsmörder enga
- Seite 285 und 286:
Der Angeklagte gab im Verlauf des
- Seite 287 und 288:
Zwar ist die Anwendung einer krimin
- Seite 289 und 290:
2006 angeordnet worden, nachdem fes
- Seite 291 und 292:
und Weise ihres Vollzuges umgedeute
- Seite 293 und 294:
- die Arrestbeschlüsse des Ermittl
- Seite 295 und 296:
StPO § 136 Abs. 1 Satz 2 Belehrung
- Seite 297 und 298:
So verhält es sich hier hinsichtli
- Seite 299 und 300:
Das Landgericht hat die Angeklagte
- Seite 301 und 302:
StPO § 141, § 143, § 413 Mindest
- Seite 303 und 304:
StPO § 147 Keine Akteneinsicht in
- Seite 305 und 306:
Der Senat muss nicht entscheiden, o
- Seite 307 und 308:
(3) Auch mit dem Argument der Gefah
- Seite 309 und 310:
zum Beispiel dann der Fall, wenn de
- Seite 311 und 312:
G r ü n d e Das Landgericht hat de
- Seite 313 und 314:
Danach hätte das Gericht ohne ausd
- Seite 315 und 316:
Das Landgericht hat die Diamantenge
- Seite 317 und 318:
Der Beschwerdeführer hat die Koste
- Seite 319 und 320:
che fehle. Nach dem Zusammenhang de
- Seite 321 und 322:
4. Wurde der Hinweispflicht entspro
- Seite 323 und 324:
(1) In der Regel kann ein Hilfsbewe
- Seite 325 und 326:
Der auf die Verletzung formellen un
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nur zum vollständigen Tatsachenvor
- Seite 329 und 330:
2. Die Sache wird zu neuer Verhandl
- Seite 331 und 332:
StPO § 261 „Tatmotiv fehlt nicht
- Seite 333 und 334:
November 2006 - 2 BvR 1378/06; BGH
- Seite 335 und 336:
Gründe Das Landgericht hat den Ang
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der Vorlage von Einzellichtbildern
- Seite 339 und 340:
StPO § 261 Darstellung im Urteil z
- Seite 341 und 342:
Ein solcher Grund kann nicht in dem
- Seite 343 und 344:
führt es aus, die Geschädigte hab
- Seite 345 und 346:
Größe des Pro-bandenkreises, die
- Seite 347 und 348:
Umstände (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 3
- Seite 349 und 350:
jedenfalls aber so lange auf das Ko
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2. Die Erhöhung einer Einzelstrafe
- Seite 353 und 354:
einen Vertrauenstatbestand geschaff
- Seite 355 und 356:
a) Die Strafkammer hat sich hinsich
- Seite 357 und 358:
Y. bedrohte mit der ungeladenen Gas
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wird“. Welche der festgestellten
- Seite 361 und 362:
Auf die Revision des Angeklagten wi
- Seite 363 und 364:
StPO § 264 Körperverletzungen geg
- Seite 365 und 366:
Das Landgericht hat den Angeklagten
- Seite 367 und 368:
Milderungsgründe möglich ist (Fis
- Seite 369 und 370:
standet, weil sie den Einzelfall ni
- Seite 371 und 372:
) Bei einer - wie hier - Vielzahl a
- Seite 373 und 374:
Das Oberlandesgericht Frankfurt am
- Seite 375 und 376:
stößen ist gegebenenfalls nach al
- Seite 377 und 378:
StPO § 302 I 1 Rechtsmittelverzich
- Seite 379 und 380:
gung des Angeklagten in der Sicheru
- Seite 381 und 382:
aa) Die Entscheidung über die Anza
- Seite 383 und 384:
sung an die Schwurgerichtskammer is
- Seite 385 und 386:
der Straf-richter sei zur Vorlage b
- Seite 387 und 388:
StPO § 338 Nr. 5, StPO § 344 II 2
- Seite 389 und 390:
2. Die Nichtanwendung der Vollstrec
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Beschlussverfahrens. Für grundlege
- Seite 393 und 394:
mit einer Anhörungsrüge gegen die
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„Der Präsidialrat des Bundesverf
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) soweit bezüglich des Angeklagten
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StPO § 395 II Nr. 1 Leiche als Neb
- Seite 401 und 402:
StPO § 456a, GVG § 132 II Anfrage
- Seite 403 und 404:
nisses nach § 456 a StPO für die
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Das Amtsgericht Göttingen hat am 1
- Seite 407 und 408:
StrEG§ 5 Abs. 2 S. 1 Unsorgfältig
- Seite 409 und 410:
desanwalts vom 6. Februar 2009, die
- Seite 411 und 412:
Das Landgericht hat die - im Übrig
- Seite 413 und 414:
Berücksichtigung der persönlichen
- Seite 415 und 416:
a) Der Senat braucht nicht zu entsc
- Seite 417 und 418:
In der Hauptverhandlung vom 26. Feb
- Seite 419 und 420:
Bereich rechtlicher Einzel-normieru
- Seite 421 und 422:
seine Erhebung kein Anlass bestand.
- Seite 423 und 424:
hätte ein ande-rer Richter den Vor
- Seite 425 und 426:
dem Datum des 26. August 2007 mit W
- Seite 427 und 428:
Auch die Sachrüge bleibt aus den G
- Seite 429 und 430:
Die Staatsanwaltschaft wendet sich
- Seite 431 und 432:
) Die formellen Voraussetzungen fü
- Seite 433 und 434:
Inhalt kann in hinreichender Weise
- Seite 435 und 436:
MRK Art. 6 III a Beschleunigungsgeb
- Seite 437 und 438:
BGH, Urt. v.04.09.2008 - 5 StR 101/
- Seite 439 und 440:
StGB § 246 II Unterschlagung noch
- Seite 441 und 442:
BtMG § 29a I Nr. 2 Auffangtatbesta
- Seite 443 und 444:
Rechtsprechung, Gesetzgebung, Lehre
- Seite 445 und 446:
StPO § 344 II 2, EMRK Art 6 I 1 R