Ratschlag - Basler Kantonalbank
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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Seite 106<br />
PCG-Richtlinien: Erfüllungsgrad bei der BKB (Detailbetrachtung)<br />
Richtlinien Bisheriger Erfüllungsgrad Zukünftiger Ort und Art der Erfüllung<br />
Kriterien für die Auswahl<br />
§ 25 Grundlage für die Auswahl sind die vom Regierungsrat<br />
beschlossenen Anforderungsprofile:<br />
a) das individuelle Anforderungsprofil, das allgemein<br />
gültige und vom Fachdepartement vorgeschlagene,<br />
branchenspezifische Anforderungen<br />
enthält,<br />
Die Bestimmung wird nicht erfüllt.<br />
Neu im Gesetz<br />
„Bankrat<br />
§10. 3 Der Bankrat ist ausgewogen zusammen zu<br />
setzen, so dass er in seiner Gesamtheit alle für die<br />
Bank wesentlichen Kompetenzen abdeckt. Die Mitglieder<br />
des Bankrats müssen für ihre Tätigkeit bei<br />
der Bank qualifiziert und in der Lage sein, die Aktivitäten<br />
der Bank selbständig zu beurteilen. Sie müssen<br />
berufliche Qualifikationen aufweisen oder Erfahrung<br />
haben vor allem in folgenden Bereichen:<br />
a) abgeschlossenes Studium zweckmässigerweise<br />
in Wirtschaftswissenschaften, Jurisprudenz oder<br />
Revision bzw. entsprechend tiefe und breite berufliche<br />
Erfahrung in diesen Disziplinen oder<br />
b) mehrjährige Erfahrung in der Unternehmensführung<br />
(mindestens höhere Kaderstelle) oder<br />
c) mehrjährige berufliche Erfahrung im Finanzsektor<br />
oder in der Revision.<br />
4<br />
Die Mehrheit der Mitglieder muss im Kanton Basel-<br />
Stadt wohnhaft sein. Jedes Geschlecht ist mindestens<br />
zu einem Drittel vertreten.“<br />
Eine Konkretisierung des Anforderungsprofils erfolgt<br />
in der Eignerstrategie.<br />
b) das Anforderungsprofil für das oberste Leitungsoder<br />
Verwaltungsorgan als Ganzes.<br />
Die Bestimmung wird nicht erfüllt, bisher gab es kein<br />
von der Fachstelle Beteiligungen definiertes Anforderungsprofil.<br />
Die Bestimmung muss nicht im Gesetz über die BKB<br />
geregelt werden. Die Festlegung in den PCG-Richtlinien<br />
ist ausreichend.<br />
Das Anforderungsprofil wird von der Fachstelle für<br />
Beteiligungen bestimmt und im nächsten Beteiligungsreport<br />
oder spätestens bis zum Frühjahr 2013<br />
dem Regierungsrat unterbereitet.