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Ratschlag - Basler Kantonalbank

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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Seite 106<br />

PCG-Richtlinien: Erfüllungsgrad bei der BKB (Detailbetrachtung)<br />

Richtlinien Bisheriger Erfüllungsgrad Zukünftiger Ort und Art der Erfüllung<br />

Kriterien für die Auswahl<br />

§ 25 Grundlage für die Auswahl sind die vom Regierungsrat<br />

beschlossenen Anforderungsprofile:<br />

a) das individuelle Anforderungsprofil, das allgemein<br />

gültige und vom Fachdepartement vorgeschlagene,<br />

branchenspezifische Anforderungen<br />

enthält,<br />

Die Bestimmung wird nicht erfüllt.<br />

Neu im Gesetz<br />

„Bankrat<br />

§10. 3 Der Bankrat ist ausgewogen zusammen zu<br />

setzen, so dass er in seiner Gesamtheit alle für die<br />

Bank wesentlichen Kompetenzen abdeckt. Die Mitglieder<br />

des Bankrats müssen für ihre Tätigkeit bei<br />

der Bank qualifiziert und in der Lage sein, die Aktivitäten<br />

der Bank selbständig zu beurteilen. Sie müssen<br />

berufliche Qualifikationen aufweisen oder Erfahrung<br />

haben vor allem in folgenden Bereichen:<br />

a) abgeschlossenes Studium zweckmässigerweise<br />

in Wirtschaftswissenschaften, Jurisprudenz oder<br />

Revision bzw. entsprechend tiefe und breite berufliche<br />

Erfahrung in diesen Disziplinen oder<br />

b) mehrjährige Erfahrung in der Unternehmensführung<br />

(mindestens höhere Kaderstelle) oder<br />

c) mehrjährige berufliche Erfahrung im Finanzsektor<br />

oder in der Revision.<br />

4<br />

Die Mehrheit der Mitglieder muss im Kanton Basel-<br />

Stadt wohnhaft sein. Jedes Geschlecht ist mindestens<br />

zu einem Drittel vertreten.“<br />

Eine Konkretisierung des Anforderungsprofils erfolgt<br />

in der Eignerstrategie.<br />

b) das Anforderungsprofil für das oberste Leitungsoder<br />

Verwaltungsorgan als Ganzes.<br />

Die Bestimmung wird nicht erfüllt, bisher gab es kein<br />

von der Fachstelle Beteiligungen definiertes Anforderungsprofil.<br />

Die Bestimmung muss nicht im Gesetz über die BKB<br />

geregelt werden. Die Festlegung in den PCG-Richtlinien<br />

ist ausreichend.<br />

Das Anforderungsprofil wird von der Fachstelle für<br />

Beteiligungen bestimmt und im nächsten Beteiligungsreport<br />

oder spätestens bis zum Frühjahr 2013<br />

dem Regierungsrat unterbereitet.

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