10.01.2014 Aufrufe

Ratschlag - Basler Kantonalbank

Ratschlag - Basler Kantonalbank

Ratschlag - Basler Kantonalbank

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Seite 60<br />

- Erstens genehmigt der Regierungsrat das Geschäfts- und Organisationsreglement der<br />

BKB (Bst. a).<br />

- Zweitens sucht der Regierungsrat die Mitglieder des Bankrats aus und schlägt sie dem<br />

Grossen Rat zur Wahl vor (Bst. b).<br />

- Drittens ist auch gesetzlich festgehalten, dass er die Entschädigung für die gewährte<br />

Staatsgarantie festlegt (Bst. e).<br />

- Viertens wird ausdrücklich verankert, dass der Regierungsrat Mitglieder des Bankrates<br />

und der Geschäftsleitung entlastet (Bst. i).<br />

Neu ist der Regierungsrat nicht mehr für die Genehmigung der Wahl und Entlassung der<br />

Geschäftsleitungsmitglieder und ihrer Stellvertreter zuständig (ehemals § 17 Abs. 3 Bst. e).<br />

Im Sinne einer konsequenten Umsetzung der Corporate Governance wird diese Kompetenz<br />

vollständig dem Bankrat zugewiesen, der für die unternehmensinterne Führung und Steuerung<br />

verantwortlich ist. Gemäss Art. 716a Abs. 1 Ziff. 4 des Obligationenrechts gehört die<br />

Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung betrauten Personen denn auch zu<br />

den unübertragbaren und unentziehbaren Kernkompetenzen des Verwaltungsrates und nicht<br />

der Generalversammlung. Die anderen Befugnisse entsprechen entweder unverändert oder<br />

redaktionell leicht überarbeitet den bisherigen Befugnissen. Überdies wurde die Reihenfolge<br />

der Kompetenzen geändert.<br />

Obwohl die Vernehmlassungsvorlage als wesentliche Neuerung, die Zuweisung des<br />

Wahlrechts an den Regierungsrat im Sinne einer konsequenten Umsetzung der PCG-<br />

Richtlinien vorsah und der Regierungsrat diese Regelung nach wie vor als beste Lösung befürwortet,<br />

schlägt er aufgrund des grossen Widerstands der politischen Parteien in der<br />

Vernehmlassung einen Kompromiss vor. Der Regierungsrat ist zwar nach wie vor der Meinung,<br />

dass er im Sinne der Corporate Governance die umfassende Rolle des Eigners einnehmen<br />

und folglich auch das Wahlrecht ausüben müsste. Er schlägt nun aber vor, dass er<br />

die Mitglieder des Bankrats aussucht und dem Grossen Rat vorschlägt. Der Grosse Rat wiederum<br />

wählt auf den gebundenen Vorschlag des Regierungsrats die Bankratsmitglieder.<br />

Gebunden bedeutet, dass der Grosse Rat den Vorschlag des Regierungsrates nur im Gesamten<br />

annehmen oder ablehnen kann und nicht einzelne vorgeschlagene Mitglieder wählen<br />

bzw. nicht wählen kann.<br />

Der Regierungsrat wollte mit seinem Vorschlag – mit der Wahl des Bankrates durch den<br />

Regierungsrat – die aktuell unbefriedigende Situation bei der BKB in Bezug auf die Aufsicht<br />

und Oberaufsicht aufheben: Mit der Wahl des Bankrats übernimmt im geltenden Recht der<br />

Grosse Rat eine wichtige Funktion der Eigentümerebene, während der Regierungsrat die<br />

übrigen Eigentümerfunktionen inne hat, was aufgrund der Vermischung der Verantwortlichkeiten<br />

eine unklare Rollenteilung zwischen dem Grossen Rat und dem<br />

Regierungsrat zur Folge hat. Indem der Regierungsrat für die Auswahl der Präsidentin oder<br />

des Präsidenten sowie der übrigen Mitglieder des Bankrates nach klaren Kriterien zuständig<br />

und der Grosse Rat an den Wahlvorschlag des Regierungsrats gebunden ist, wird der Public<br />

Corporate Governance fast entsprochen, jedenfalls viel stärker als heute. Der Bankrat wird<br />

entpolitisiert und professionalisiert. Die Unabhängigkeit des Grossen Rates bei der Ausübung<br />

der Oberaufsicht ist gewährleistet. Der Regierungsrat kann durch die Auswahl der<br />

Bankratsmitglieder die BKB besser als in der heute unklaren Situation steuern.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!