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Ratschlag - Basler Kantonalbank

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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Seite 36<br />

langt, geht die CVP noch einen Schritt weiter und tritt für ein Verbot von Geschäfts- und<br />

Zweigniederlassungen ausserhalb des Kantons Basel-Stadt ein.<br />

Die Grünliberalen schlagen eine Eingrenzung des Geschäfts im Ausland vor: So sind ihrer<br />

Meinung nach Dienstleistungen für Kundinnen und Kunden im Ausland aus der Schweiz<br />

heraus zu erbringen. Die Handelskammer beider Basel dagegen ist für ein vollständiges<br />

Verbot von Geschäften im Ausland.<br />

Die CVP und die SVP heissen Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland unter<br />

den Bedingungen gut, wie sie in der Vernehmlassungsvorlage des Regierungsrats definiert<br />

sind.<br />

Die FDP ist grundsätzlich auch einverstanden, lehnt aber wiederum eine gesetzliche Regelung<br />

von Tochtergesellschaften ab und fordert eine entsprechende Verankerung in der Eignerstrategie.<br />

Die Grünliberalen, die Grüne Partei und die LDP sowie die Handelskammer beider Basel<br />

stimmen Tochtergesellschaften in der Schweiz zu, sind aber gegen Tochtergesellschaften<br />

im Ausland.<br />

Die SP lehnt Geschäfte im Ausland ab, welcher der Umgehung der einheimischen Steuern<br />

dienen.<br />

BastA! wiederum betont an dieser Stelle erneut, dass der geografische Geschäftskreis auf<br />

die Nordwestschweiz und das angrenzende Ausland zu beschränken ist und die Filialen in<br />

Zürich und Bern zu schliessen sind.<br />

Da sowohl das Geschäft als auch Tochtergesellschaften im Ausland von einigen Vernehmlassungsteilnehmenden<br />

kritisch betrachtet werden, macht der Regierungsrat folgenden<br />

Kompromissvorschlag:<br />

- Tochtergesellschaften im Ausland sollen entgegen der Vernehmlassungsvorlage neu<br />

nicht mehr erlaubt sein. Dieser Kompromiss ist aus zwei Gründen möglich: Erstens<br />

schliesst die BKB ihre Tochtergesellschaft in Guernsey ohnehin. Zweitens hat die BKB<br />

bisher von der bestehenden gesetzlichen Möglichkeit zu Tochtergesellschaften im<br />

(grenznahen) Ausland gar nicht Gebrauch gemacht.<br />

- Das Geschäft im Ausland per se soll aber weiterhin erlaubt sein. Als Grenzkanton und in<br />

der heutigen Welt der verschwindenden räumlichen Barrieren (mit E-Banking etc.) macht<br />

ein grundsätzliches Verbot des Geschäfts im Ausland keinen Sinn. Zudem würde ein<br />

Verbot auch das Angebot der BKB empfindlich einschränken und die Tätigkeit der BKB<br />

als Universalbank verunmöglichen. So wäre beispielsweise auch das US-Dollar-Clearing-<br />

Geschäft der BKB nicht mehr erlaubt, was dazu führen würde das international tätige<br />

KMU nicht mehr die BKB als Hausbank wählen würden, weil sie ihre Exporterlöse in Dollars<br />

nicht mehr über die BKB abwickeln könnten.<br />

- Die von der FDP geforderte Verankerung der Bestimmungen über den geografischen<br />

Geschäftskreis und die Tochtergesellschaften in der Eignerstrategie ist nicht zulässig, da

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