Ratschlag - Basler Kantonalbank
Ratschlag - Basler Kantonalbank
Ratschlag - Basler Kantonalbank
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Seite 36<br />
langt, geht die CVP noch einen Schritt weiter und tritt für ein Verbot von Geschäfts- und<br />
Zweigniederlassungen ausserhalb des Kantons Basel-Stadt ein.<br />
Die Grünliberalen schlagen eine Eingrenzung des Geschäfts im Ausland vor: So sind ihrer<br />
Meinung nach Dienstleistungen für Kundinnen und Kunden im Ausland aus der Schweiz<br />
heraus zu erbringen. Die Handelskammer beider Basel dagegen ist für ein vollständiges<br />
Verbot von Geschäften im Ausland.<br />
Die CVP und die SVP heissen Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland unter<br />
den Bedingungen gut, wie sie in der Vernehmlassungsvorlage des Regierungsrats definiert<br />
sind.<br />
Die FDP ist grundsätzlich auch einverstanden, lehnt aber wiederum eine gesetzliche Regelung<br />
von Tochtergesellschaften ab und fordert eine entsprechende Verankerung in der Eignerstrategie.<br />
Die Grünliberalen, die Grüne Partei und die LDP sowie die Handelskammer beider Basel<br />
stimmen Tochtergesellschaften in der Schweiz zu, sind aber gegen Tochtergesellschaften<br />
im Ausland.<br />
Die SP lehnt Geschäfte im Ausland ab, welcher der Umgehung der einheimischen Steuern<br />
dienen.<br />
BastA! wiederum betont an dieser Stelle erneut, dass der geografische Geschäftskreis auf<br />
die Nordwestschweiz und das angrenzende Ausland zu beschränken ist und die Filialen in<br />
Zürich und Bern zu schliessen sind.<br />
Da sowohl das Geschäft als auch Tochtergesellschaften im Ausland von einigen Vernehmlassungsteilnehmenden<br />
kritisch betrachtet werden, macht der Regierungsrat folgenden<br />
Kompromissvorschlag:<br />
- Tochtergesellschaften im Ausland sollen entgegen der Vernehmlassungsvorlage neu<br />
nicht mehr erlaubt sein. Dieser Kompromiss ist aus zwei Gründen möglich: Erstens<br />
schliesst die BKB ihre Tochtergesellschaft in Guernsey ohnehin. Zweitens hat die BKB<br />
bisher von der bestehenden gesetzlichen Möglichkeit zu Tochtergesellschaften im<br />
(grenznahen) Ausland gar nicht Gebrauch gemacht.<br />
- Das Geschäft im Ausland per se soll aber weiterhin erlaubt sein. Als Grenzkanton und in<br />
der heutigen Welt der verschwindenden räumlichen Barrieren (mit E-Banking etc.) macht<br />
ein grundsätzliches Verbot des Geschäfts im Ausland keinen Sinn. Zudem würde ein<br />
Verbot auch das Angebot der BKB empfindlich einschränken und die Tätigkeit der BKB<br />
als Universalbank verunmöglichen. So wäre beispielsweise auch das US-Dollar-Clearing-<br />
Geschäft der BKB nicht mehr erlaubt, was dazu führen würde das international tätige<br />
KMU nicht mehr die BKB als Hausbank wählen würden, weil sie ihre Exporterlöse in Dollars<br />
nicht mehr über die BKB abwickeln könnten.<br />
- Die von der FDP geforderte Verankerung der Bestimmungen über den geografischen<br />
Geschäftskreis und die Tochtergesellschaften in der Eignerstrategie ist nicht zulässig, da