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Ratschlag - Basler Kantonalbank

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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Seite 90<br />

12. Anhang: Art und Ort der Umsetzung der Public Corporate Governance-Richtlinien<br />

Im Folgenden werden alle Bestimmungen der PCG-Richtlinien aufgeführt. Es wird im Einzelnen aufgezeigt, wie diese Bestimmungen<br />

bisher erfüllt werden und wo und wie sie in Zukunft festgeschrieben werden sollen: im Gesetz über die BKB, in der vom Regierungsrat<br />

erlassenen Eignerstrategie für die BKB, im Geschäfts- und Organisationsreglement der BKB oder nur in den PCG-Richtlinien des<br />

Regierungsrates.<br />

Legende<br />

Graue Schattierung:<br />

Grüne Schattierung:<br />

Rosa Schattierung:<br />

Orange Schattierung:<br />

Die Bestimmung muss nicht im Gesetz über die BKB verankert werden.<br />

Die Bestimmung wird im geltenden Gesetz oder Geschäftsreglement der BKB erfüllt.<br />

Die Bestimmung wird im geltenden Gesetz oder Geschäftsreglement der BKB nur teilweise erfüllt.<br />

Die Bestimmung wird im geltenden Gesetz oder Geschäftsreglement der BKB nicht erfüllt.<br />

PCG-Richtlinien: Erfüllungsgrad bei der BKB (Detailbetrachtung)<br />

Richtlinien Bisheriger Erfüllungsgrad Zukünftiger Ort und Art der Erfüllung<br />

Zweck und Ziele<br />

§ 1 Die Richtlinien zur Public Corporate Governance<br />

bezwecken eine zielgerichtete und systematische<br />

Steuerung der Beteiligungen des Kantons Basel-<br />

Stadt. Neben den Grundsätzen der Haushaltsführung<br />

werden folgende Ziele berücksichtigt:<br />

a) Wahrung der kantonalen Interessen,<br />

b) Schaffung von Transparenz,<br />

c) Koordination zwischen politischen Zielen, Eigentümerinteressen<br />

und Unternehmenszielen,<br />

d) Sicherstellung einer wirtschaftliche Unternehmensführung,<br />

e) systematische Risikobetrachtung zur Abschätzung<br />

und Minimierung von finanziellen und politischen<br />

Risiken,<br />

f) systematisches und institutionalisiertes Control-<br />

Hier geht es um den Zweck der PCG-Richtlinien. Der Zweck der Richtlinien muss nicht im Gesetz über die<br />

BKB festgeschrieben werden. Die Festlegung in den PCG-Richtlinien ist ausreichend.

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