Ratschlag - Basler Kantonalbank
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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Seite 90<br />
12. Anhang: Art und Ort der Umsetzung der Public Corporate Governance-Richtlinien<br />
Im Folgenden werden alle Bestimmungen der PCG-Richtlinien aufgeführt. Es wird im Einzelnen aufgezeigt, wie diese Bestimmungen<br />
bisher erfüllt werden und wo und wie sie in Zukunft festgeschrieben werden sollen: im Gesetz über die BKB, in der vom Regierungsrat<br />
erlassenen Eignerstrategie für die BKB, im Geschäfts- und Organisationsreglement der BKB oder nur in den PCG-Richtlinien des<br />
Regierungsrates.<br />
Legende<br />
Graue Schattierung:<br />
Grüne Schattierung:<br />
Rosa Schattierung:<br />
Orange Schattierung:<br />
Die Bestimmung muss nicht im Gesetz über die BKB verankert werden.<br />
Die Bestimmung wird im geltenden Gesetz oder Geschäftsreglement der BKB erfüllt.<br />
Die Bestimmung wird im geltenden Gesetz oder Geschäftsreglement der BKB nur teilweise erfüllt.<br />
Die Bestimmung wird im geltenden Gesetz oder Geschäftsreglement der BKB nicht erfüllt.<br />
PCG-Richtlinien: Erfüllungsgrad bei der BKB (Detailbetrachtung)<br />
Richtlinien Bisheriger Erfüllungsgrad Zukünftiger Ort und Art der Erfüllung<br />
Zweck und Ziele<br />
§ 1 Die Richtlinien zur Public Corporate Governance<br />
bezwecken eine zielgerichtete und systematische<br />
Steuerung der Beteiligungen des Kantons Basel-<br />
Stadt. Neben den Grundsätzen der Haushaltsführung<br />
werden folgende Ziele berücksichtigt:<br />
a) Wahrung der kantonalen Interessen,<br />
b) Schaffung von Transparenz,<br />
c) Koordination zwischen politischen Zielen, Eigentümerinteressen<br />
und Unternehmenszielen,<br />
d) Sicherstellung einer wirtschaftliche Unternehmensführung,<br />
e) systematische Risikobetrachtung zur Abschätzung<br />
und Minimierung von finanziellen und politischen<br />
Risiken,<br />
f) systematisches und institutionalisiertes Control-<br />
Hier geht es um den Zweck der PCG-Richtlinien. Der Zweck der Richtlinien muss nicht im Gesetz über die<br />
BKB festgeschrieben werden. Die Festlegung in den PCG-Richtlinien ist ausreichend.