Ratschlag - Basler Kantonalbank
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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Seite 78<br />
Frage 2: Geht die Regierung einig mit der Ansicht, dass mit einem guten Verkauf der <strong>Basler</strong><br />
<strong>Kantonalbank</strong> beim heutigen guten Geschäftsverlauf und einem Eigenkapital von ca. 3 Milliarden<br />
Franken, die Bruttoschulden des Kantons getilgt werden könnten, und damit die Reduktion<br />
der Passivzinsen von 75 Millionen (2010) den künftigen Ausfall der Abgabe der BKB<br />
an den Kanton von ca. 70 Millionen (Geschäftsjahr 2011) kompensieren, so dass eine derartige<br />
Transaktion in der Staatsrechnung ein Nullsummenspiel wäre, allerdings mit einer erheblichen<br />
Reduktion des Risikos für den Bürger und Steuerzahler.<br />
Ein Verkauf einer kantonalen Beteiligung, die eine öffentliche Aufgabe erfüllt, ist grundsätzlich<br />
nur sinnvoll, wenn die von ihr für den Kanton erbrachten Leistungen eindeutig quantifizierbar<br />
sind und anstelle der kantonalen Beteiligung ein kantonaler Leistungseinkauf möglich<br />
ist. Beispielweise muss sich der Kanton nicht an Tagesheimen beteiligen, weil die von diesen<br />
Institutionen erbrachten Leistungen für den Kanton eindeutig quantifizierbar sind<br />
(Betreuungskosten pro betreutes Kind). Das ist bei der BKB nicht der Fall (vgl. Antwort zu<br />
Frage 3). Die BKB erfüllt mit ihrem heutigen Versorgungsauftrag eine öffentliche Aufgabe für<br />
die <strong>Basler</strong> Volkswirtschaft und Bevölkerung, die aufgrund ihrer komplexen und schwierigen<br />
Quantifizierbarkeit nicht einfach gegen Abgeltung bestellt und eingekauft werden kann. Diese<br />
öffentliche Aufgabe wird in Zukunft durch einen Nachhaltigkeits-, Chancengleichheitsund<br />
Gewinnbeteiligungsauftrag erweitert (vgl. dazu die Ausführungen in Kapitel 5.4 des vorliegenden<br />
<strong>Ratschlag</strong>s). Der Regierungsrat zieht aufgrund des mangelnden eindeutigen<br />
Quantifizierbarkeit einen Verkauf der BKB nicht in Betracht.<br />
Der Regierungsrat setzt den Besitz der BKB zudem auch unter den heutigen politischen und<br />
wirtschaftlichen Verhältnissen als unbestritten voraus. Angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen<br />
Instabilität geht er davon aus, dass sich eine Mehrheit der Bevölkerung des Kantons<br />
Basel-Stadt eher gegen einen Verkauf der <strong>Kantonalbank</strong> aussprechen wird. Die BKB gibt<br />
der hier ansässigen Bevölkerung und den hiesigen Unternehmen gerade in der aktuellen Situation<br />
Sicherheit. Des Weiteren wäre ein Verkauf in der heutigen Situation angesichts des<br />
noch nicht geregelten Steuerstreits mit den USA nicht günstig.<br />
Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen ist die Frage, ob ein Verkauf der BKB ein Nullsummenspiel<br />
darstellen würde, aus Sicht des Regierungsrates hinfällig.<br />
Frage 3: Ist das Halten der <strong>Basler</strong> <strong>Kantonalbank</strong> nur noch aus emotionalen politischen<br />
Gründen motiviert oder gibt es dafür auch für den Steuerzahler und Bürger sachliche<br />
Gründe? Wenn ja: Welche?<br />
Die BKB erfüllt heute einen wichtigen Versorgungsauftrag. Sie trägt zur Lösung der volkswirtschaftlichen<br />
und sozialen Aufgaben des Kantons bei, indem sie die Geld- und Kreditbedürfnisse<br />
der hiesigen Bevölkerung und der lokalen Wirtschaft befriedigt. Sie bietet in einem<br />
wirtschaftlich turbulenten Umfeld Gelegenheit zur sicheren und zinstragenden Geldanlage.<br />
Als Universalbank bietet sie zum einen mit privaten Banken vergleichbare Bankdienstleistungen<br />
an. Darüber hinaus ist sie aber auch ein wichtiger Nischenplayer. Sie bietet Leistungen<br />
an, die von anderen privaten Banken mit Ausnahme der Grossbanken (und dabei vor<br />
allem der UBS) im Kanton Basel-Stadt nicht in gleichem Ausmass erbracht werden.<br />
Insbesondere bei der Finanzierung der KMU und des Eigenheims nimmt die BKB eine