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Ratschlag - Basler Kantonalbank

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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Seite 70<br />

Neben den vorangegangenen Kapiteln (insbesondere auch Kapitel 5.1) gibt der Anhang ab<br />

Seite 90ff. detailliert darüber Auskunft, wie die Bestimmungen der PCG-Richtlinien bisher erfüllt<br />

werden und wo und wie sie in Zukunft festgeschrieben werden sollen: im Gesetz über<br />

die BKB, in der vom Regierungsrat erlassenen Eignerstrategie für die BKB, im Geschäftsund<br />

Organisationsreglement der BKB oder nur in den PCG-Richtlinien des Regierungsrates.<br />

9.2 Anzug Aeneas Wanner und Konsorten<br />

Der Grosse Rat hat mit Beschluss vom 21. März 2012 den nachfolgenden Anzug Aeneas<br />

Wanner und Konsorten betreffend Eigentümerstrategie für die BKB dem Regierungsrat zur<br />

Beantwortung überwiesen:<br />

„In den vergangenen Jahren wurden verschiedene kantonale Einheiten in öffentlich-rechtliche<br />

Unternehmen ausgegliedert (BVB, IWB, Spitäler etc.) und mit einer Eigentümerstrategie versehen.<br />

Zudem hat sich der Regierungsrat mit den Richtlinien zur Public Corporate Governance Handlungsempfehlungen<br />

im Sinne einer Best Practice für die Steuerung, Leitung und Überwachung<br />

von Beteiligungen gegeben. Während viele Gesetze zu öffentlich-rechtlichen Einheiten noch relativ<br />

jung sind, fällt es insbesondere beim Gesetz über die <strong>Basler</strong> <strong>Kantonalbank</strong> auf, dass das<br />

Gesetz grosse Differenzen zu den Richtlinien des Regierungsrates zur Public Corporate Governance<br />

aufweist.<br />

Die Unterzeichnenden bitten den Regierungsrat, unter Berücksichtigung seiner Richtlinien zur<br />

Public Corporate Governance zu prüfen und zu berichten, ob es nicht angebracht wäre, eine Eigentümerstrategie<br />

für die BKB zu definieren und dem Grossen Rat zur Kenntnis zu bringen.<br />

Aeneas Wanner, Dieter Werthemann, Jürg Stöcklin, Lukas Engelberger, Baschi Dürr, Michael<br />

Wüthrich, David Wüest-Rudin“<br />

Die Anliegen des Anzugs Aeneas Wanner und Konsorten sollen erfüllt werden. Der Regierungsrat<br />

hat das Finanzdepartement beauftragt, eine Eignerstrategie für die BKB auszuarbeiten.<br />

Allerdings wird diese erst nach der Vernehmlassung zur revidierten Gesetzesvorlage<br />

vorliegen. Die Eignerstrategie ist grundsätzlich nicht öffentlich. Auszüge davon sollen aber in<br />

der Beantwortung des Anzugs Aeneas Wanner und Konsorten publik gemacht werden.<br />

9.3 Anzug Kerstin Wenk und Konsorten<br />

Der Grosse Rat hat mit Beschluss vom 21. März 2012 dem Regierungsrat den folgenden<br />

Anzug betreffend Änderungen des Gesetzes über die BKB bezüglich einer Klärung der Verantwortlichkeiten<br />

und Kompetenzen zur Beantwortung überwiesen:<br />

„Die letzten Jahre zeigten, dass sich das Bankengeschäft enorm verändert hat. Die Geschäfte,<br />

welche die Banken tätigen sind riskanter als früher und gehen weit über das traditionelle und<br />

überschaubare Bankengeschäft hinaus.<br />

Diese Situation stellt auch neue Anforderungen an die Kontrollen und Verantwortlichkeiten. Das<br />

Gesetz der <strong>Basler</strong> <strong>Kantonalbank</strong> entspricht mit seinen unklaren Verantwortlichkeiten nicht mehr

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