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Ratschlag - Basler Kantonalbank

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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Seite 11<br />

− Der Grosse Rat würde demgegenüber gemäss seinen verfassungsmässigen Kompetenzen<br />

die Oberaufsicht über den Regierungsrat und über die BKB ausüben. Daraus ergibt<br />

sich grundsätzlich eine Unvereinbarkeit von Oberleitungs- bzw. Aufsichts- und<br />

Geschäftsleitungsfunktionen in der BKB für Mitglieder des Grossen Rates.<br />

Risikomanagement:<br />

− Gemäss den Richtlinien soll der Kanton als Eigner ein Risikomanagement und Frühwarnsystem<br />

einrichten.<br />

− Ebenso soll das Finanzdepartement für die BKB eine Risikobeurteilung durchführen.<br />

Eigentümer- oder Eignerstrategie 1 :<br />

− Gemäss den PCG-Richtlinien soll für die BKB eine Eigentümerstrategie verfasst werden,<br />

die die Ziele des Eigentümers sowie die Vorgaben zur Führung, Kontrolle, Effizienz und<br />

Transparenz umfasst.<br />

Des Weiteren soll gemäss den PCG-Richtlinien die Berichterstattung der vom Regierungsrat<br />

gewählten Kantonsvertretungen, die Berichterstattung der Beteiligung selber und die Mandatierung<br />

der Kantonsvertretungen gesetzlich oder in der Eignerstrategie geregelt werden.<br />

Deshalb hat der Regierungsrat beschlossen, das Gesetz über die BKB total zu revidieren.<br />

Das Ziel der Revision ist mindestens eine Anpassung des Gesetzes an die PCG-Richtlinien.<br />

4.2 Umsetzung respektive Beantwortung von vier parlamentarischen<br />

Vorstössen<br />

Neben den vom Regierungsrat beschlossenen Public Corporate Governance-Richtlinien, die<br />

eine Überprüfung des bestehenden Gesetzes notwendig machen, wurden in Zusammenhang<br />

mit dem Steuerstreit zwischen den USA und der BKB vier politische Vorstösse eingereicht,<br />

die teilweise explizit eine Änderung der gesetzlichen Grundlage der BKB fordern.<br />

1. Motion David Wüest-Rudin und Konsorten betreffend Änderung des Gesetzes über die<br />

BKB zur Anpassung an die regierungsrätlichen Richtlinien zur Public Corporate Governance:<br />

Der Grosse Rat hat mit Beschluss vom 21. März 2012 dem Regierungsrat die Motion David<br />

Wüest-Rudin und Konsorten betreffend Änderung des Gesetzes über die BKB zur Anpassung<br />

an die regierungsrätlichen Richtlinien zur Public Corporate Governance zur Stellungnahme<br />

überwiesen. Mit Regierungsratsbeschluss vom 12. Juni 2012 wurde dem Grossen<br />

Rat beantragt, dem Regierungsrat die Motion David Wüest Rudin und Konsorten zur Umsetzung<br />

zu überweisen. Der Grosse Rat überwies am 19. September 2012 die Motion dem Regierungsrat<br />

zur Ausarbeitung einer Vorlage. Damit hat der Regierungsrat den Auftrag, das<br />

Gesetz über die BKB mindestens an die PCG-Richtlinien anzupassen.<br />

1 Diese beiden Begriffe werden im vorliegenden Bericht synonym verwendet.

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