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Ratschlag - Basler Kantonalbank

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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Seite 41<br />

Regierungsrat verantwortlich. Zur Erfüllung der Oberaufsicht kann einer Delegation der<br />

mit der Oberaufsicht betrauten Kommissionen des Grossen Rates Einsicht in die<br />

strategischen und operativen Geschäfte gegeben werden und damit auch in die<br />

Eignerstrategien des Regierungsrates für Beteiligungen.<br />

8. Detailkommentare zu den einzelnen Bestimmungen<br />

I. Rechtsform und Zweck<br />

§ 1. Firma, Rechtsform, Sitz<br />

1<br />

Unter der Firma «<strong>Basler</strong> <strong>Kantonalbank</strong>» (Banque Cantonale de Bâle/Cantonal Bank of Basel) besteht<br />

eine selbständige, öffentlich-rechtliche Anstalt mit Sitz in Basel-Stadt.<br />

Diese Bestimmung wurde lediglich redaktionell angepasst und durch die Zusammenlegung<br />

der zwei bisherigen Absätze in einen neuen Absatz gestrafft. Inhaltlich hat sich aber nichts<br />

geändert. Die <strong>Kantonalbank</strong> bleibt weiterhin eine selbständige, öffentlich-rechtliche Anstalt.<br />

Ebenso soll sich am Sitz der <strong>Kantonalbank</strong> in Basel-Stadt nichts ändern. Die Firma der <strong>Kantonalbank</strong><br />

lautet nach wie vor «<strong>Basler</strong> <strong>Kantonalbank</strong>» (Banque Cantonale de Bâle/Cantonal<br />

Bank of Basel). Es bedarf einer genauen Benennung der Firma im Gesetz, um den entsprechenden<br />

Eintrag im Handelsregister zu erwirken.<br />

§ 2. Zweck<br />

1<br />

Die <strong>Kantonalbank</strong> betätigt sich als Universalbank. Sie ermöglicht ihrer Kundschaft die sichere und<br />

zinstragende Anlage ihrer Ersparnisse und anderer Gelder.<br />

2<br />

Sie ermöglicht nach Massgabe ihrer Mittel und den Verhältnissen am Geld- und Kapitalmarkt zunächst<br />

der Bevölkerung und der Volkswirtschaft des Kantons Basel-Stadt die Befriedigung ihrer Kredit- und<br />

Geldbedürfnisse.<br />

3 Sie trägt unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der gegenwärtigen Bevölkerung, Wirtschaft<br />

und öffentlichen Hand zu einer ausgewogenen sowie ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltigen<br />

Entwicklung des Kantons Basel-Stadt bei, die zugleich die Fähigkeit künftiger Generationen<br />

nicht gefährdet, ihre eigene Bedürfnisse zu befriedigen.<br />

4 Sie fördert die Chancengleichheit und die Gleichberechtigung.<br />

5 Sie ist nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen und strebt einen ihrem Zweck angemessenen<br />

Gewinn an.<br />

Der Zweckartikel formuliert den Leistungsauftrag der BKB. Der Leistungsauftrag besteht neu<br />

aus vier Teilaufträgen: dem Versorgungs-, Nachhaltigkeits-, Chancengleichheits- und Gewinnbeteiligungsauftrag.<br />

Während der Versorgungsauftrag bereits im bestehenden Gesetz<br />

formuliert ist, wird mit den übrigen drei Leistungsaufträgen die von der BKB bereits verfolgte<br />

Praxis auch gesetzlich vorgegeben.

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