Ratschlag - Basler Kantonalbank
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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Seite 41<br />
Regierungsrat verantwortlich. Zur Erfüllung der Oberaufsicht kann einer Delegation der<br />
mit der Oberaufsicht betrauten Kommissionen des Grossen Rates Einsicht in die<br />
strategischen und operativen Geschäfte gegeben werden und damit auch in die<br />
Eignerstrategien des Regierungsrates für Beteiligungen.<br />
8. Detailkommentare zu den einzelnen Bestimmungen<br />
I. Rechtsform und Zweck<br />
§ 1. Firma, Rechtsform, Sitz<br />
1<br />
Unter der Firma «<strong>Basler</strong> <strong>Kantonalbank</strong>» (Banque Cantonale de Bâle/Cantonal Bank of Basel) besteht<br />
eine selbständige, öffentlich-rechtliche Anstalt mit Sitz in Basel-Stadt.<br />
Diese Bestimmung wurde lediglich redaktionell angepasst und durch die Zusammenlegung<br />
der zwei bisherigen Absätze in einen neuen Absatz gestrafft. Inhaltlich hat sich aber nichts<br />
geändert. Die <strong>Kantonalbank</strong> bleibt weiterhin eine selbständige, öffentlich-rechtliche Anstalt.<br />
Ebenso soll sich am Sitz der <strong>Kantonalbank</strong> in Basel-Stadt nichts ändern. Die Firma der <strong>Kantonalbank</strong><br />
lautet nach wie vor «<strong>Basler</strong> <strong>Kantonalbank</strong>» (Banque Cantonale de Bâle/Cantonal<br />
Bank of Basel). Es bedarf einer genauen Benennung der Firma im Gesetz, um den entsprechenden<br />
Eintrag im Handelsregister zu erwirken.<br />
§ 2. Zweck<br />
1<br />
Die <strong>Kantonalbank</strong> betätigt sich als Universalbank. Sie ermöglicht ihrer Kundschaft die sichere und<br />
zinstragende Anlage ihrer Ersparnisse und anderer Gelder.<br />
2<br />
Sie ermöglicht nach Massgabe ihrer Mittel und den Verhältnissen am Geld- und Kapitalmarkt zunächst<br />
der Bevölkerung und der Volkswirtschaft des Kantons Basel-Stadt die Befriedigung ihrer Kredit- und<br />
Geldbedürfnisse.<br />
3 Sie trägt unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der gegenwärtigen Bevölkerung, Wirtschaft<br />
und öffentlichen Hand zu einer ausgewogenen sowie ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltigen<br />
Entwicklung des Kantons Basel-Stadt bei, die zugleich die Fähigkeit künftiger Generationen<br />
nicht gefährdet, ihre eigene Bedürfnisse zu befriedigen.<br />
4 Sie fördert die Chancengleichheit und die Gleichberechtigung.<br />
5 Sie ist nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen und strebt einen ihrem Zweck angemessenen<br />
Gewinn an.<br />
Der Zweckartikel formuliert den Leistungsauftrag der BKB. Der Leistungsauftrag besteht neu<br />
aus vier Teilaufträgen: dem Versorgungs-, Nachhaltigkeits-, Chancengleichheits- und Gewinnbeteiligungsauftrag.<br />
Während der Versorgungsauftrag bereits im bestehenden Gesetz<br />
formuliert ist, wird mit den übrigen drei Leistungsaufträgen die von der BKB bereits verfolgte<br />
Praxis auch gesetzlich vorgegeben.