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Ratschlag - Basler Kantonalbank

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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Seite 34<br />

menden besprochenen stark umstrittenen Punkten nimmt der Regierungsrat direkt Stellung<br />

und unterbreitet seinen allfälligen Kompromissvorschlag.<br />

Die SVP will grundsätzlich, dass die BKB privatisiert wird, nimmt aber dennoch zu den einzelnen<br />

Vorschlägen des Regierungsrats Stellung, falls die BKB eine Staatsbank bleibt und<br />

ihr Vorschlag der Privatisierung keine Mehrheit findet. Das wird im Folgenden nicht jedes<br />

Mal erneut erwähnt, vielmehr wird die Stellungnahme der SVP zu den einzelnen Punkten<br />

wiedergegeben.<br />

7.1 Definition des sachlichen Geschäftskreises<br />

Nebst der Gebäudeversicherung des Kantons Basel-Stadt heisst mit der LDP, der SP und<br />

der SVP eine Mehrheit der im Grossen Rat vertretenen Parteien die Definition des sachlichen<br />

Geschäftskreises vorbehaltlos gut. BastA!, CVP, FDP, die Grünliberalen und die Grüne<br />

Partei sowie die Handelskammer beider Basel machen bei der Definition des sachlichen Geschäftskreises<br />

folgende Änderungsvorschläge:<br />

BastA!, CVP, FDP und GLP fordern eine andere Formulierung in Bezug auf den Eigenhandel.<br />

Während BastA! ein vollständiges Verbot des Handels im eigenen Namen und auf eigene<br />

Rechnung fordert, soll nach Ansicht der CVP das Verbot des Eigenhandels geprüft<br />

werden. Die FDP und GLP wiederum möchten eine Beschränkung der Zulässigkeit des<br />

Handels auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung: Er soll nur zulässig sein, wenn er<br />

der Befriedigung eines Kundenbedürfnisses oder direkt dem Privatkundengeschäft dient.<br />

BastA! und die CVP lehnen es ab, dass sich die BKB als Universalbank betätigt, weil es der<br />

BKB zu viel Spielraum lässt, weshalb der Begriff Universalbank gestrichen werden soll.<br />

BastA! will ein Verbot von spekulativen und unethischen Geschäften zum Beispiel mit Nahrungsmitteln<br />

gesetzlich verankern.<br />

Die Grüne Partei fordert, dass der Begriff "besonders riskante Geschäftsarten" näher beschrieben<br />

wird.<br />

FDP wünscht eine Ausweitung der Wirkung der gesetzlichen Definition des sachlichen Geschäftskreises<br />

auf die Tochtergesellschaften der BKB.<br />

Da eine gewichtige Minderheit der im Grossen Rat vertretenen Parteien fordert, dass der<br />

Handel in eigenem Namen und auf eigene Rechnung eingeschränkt oder gar verboten wird,<br />

definiert der Regierungsrat den § 3 Abs. 3 neu wie folgt:<br />

- Neu: „Besonders riskante Geschäftsarten sind der <strong>Kantonalbank</strong> untersagt. Der Handel<br />

im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ist zulässig, wenn er primär für die Befriedigung<br />

von Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden notwendig ist. Die <strong>Kantonalbank</strong><br />

verfolgt eine vorsichtige Kreditvergabe.“<br />

- Anstatt wie bisher in der Vernehmlassungsvorlage: „Besonders riskante Geschäftsarten<br />

sind der <strong>Kantonalbank</strong> untersagt. Die Handelsaktivitäten sollen auf die Befriedigung der

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