Ratschlag - Basler Kantonalbank
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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Seite 80<br />
Kundenausleihungen und Kundengelder der BKB, der Raiffeisen Basel-Stadt und<br />
Raiffeisen Basel-Landschaft im Vergleich im Jahre 2011<br />
Millionen Franken<br />
16'000<br />
14'000<br />
12'000<br />
10'000<br />
8'000<br />
6'000<br />
4'000<br />
2'000<br />
0<br />
Kundenausleihungen<br />
Kundengelder<br />
BKB Raiffeisen Basel-Stadt Raiffeisen Basel-Landschaft<br />
Aus diesen Ausführungen kann geschlossen werden, dass die BKB bei der Finanzierung der<br />
lokalen Unternehmen und bei der Finanzierung des Eigenheims eine wichtige Rolle einnimmt,<br />
die von anderen (kleineren) privaten Banken zurzeit nicht wahrgenommen wird. Die<br />
Frage stellt sich, ob die Abdeckung der lokalen Geld- und Kreditbedürfnisse bei einem Verkauf<br />
weiterhin gewährleistet wird. Der Regierungsrat bezweifelt das, sondern geht vielmehr<br />
von volkswirtschaftlichen Verlusten für den Kanton Basel-Stadt aus.<br />
Angesichts der Marktsituation in Basel-Stadt stellt sich auch die Frage, welche Bank ausser<br />
den beiden Grossbanken überhaupt in der Lage wäre, eine derart grosse Bank wie die BKB<br />
zu kaufen. Eine Einvernahme durch die Grossbanken wäre aus Kantonssicht angesichts der<br />
dann entstehenden einseitigen Abhängigkeit der Versorgung von Bankdienstleistungen und<br />
Bankprodukten von nur zwei Grossbanken eher abzulehnen. Eine Zerstückelung der BKB in<br />
Teilbereiche, damit sie überhaupt von kleineren Banken gekauft werden könnte, ist auch<br />
nicht zu begrüssen und wohl eher mit einem volkswirtschaftlichen Verlust für der Kanton<br />
verbunden.<br />
Der Regierungsrat weist aus den genannten Gründen entschieden von sich, dass die BKB<br />
„nur noch aus emotionalen politischen Gründen“ gehalten wird. Die BKB erfüllt entgegen der<br />
Meinung einiger auch heute noch eine wichtige öffentliche Aufgabe.<br />
10. Formelle Prüfungen und Regulierungsfolgenabschätzung<br />
Das Finanzdepartement hat die Vorlage gemäss § 8 des Gesetzes über den kantonalen<br />
Finanzhaushalt (Finanzhaushaltgesetz) vom 22. Mai 2012 (SG 610.100) überprüft.<br />
Das Justiz- und Sicherheitsdepartement hat den Gesetzesentwurf im Hinblick auf die<br />
Aufnahme in die Gesetzessammlung geprüft.