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Ratschlag - Basler Kantonalbank

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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Seite 80<br />

Kundenausleihungen und Kundengelder der BKB, der Raiffeisen Basel-Stadt und<br />

Raiffeisen Basel-Landschaft im Vergleich im Jahre 2011<br />

Millionen Franken<br />

16'000<br />

14'000<br />

12'000<br />

10'000<br />

8'000<br />

6'000<br />

4'000<br />

2'000<br />

0<br />

Kundenausleihungen<br />

Kundengelder<br />

BKB Raiffeisen Basel-Stadt Raiffeisen Basel-Landschaft<br />

Aus diesen Ausführungen kann geschlossen werden, dass die BKB bei der Finanzierung der<br />

lokalen Unternehmen und bei der Finanzierung des Eigenheims eine wichtige Rolle einnimmt,<br />

die von anderen (kleineren) privaten Banken zurzeit nicht wahrgenommen wird. Die<br />

Frage stellt sich, ob die Abdeckung der lokalen Geld- und Kreditbedürfnisse bei einem Verkauf<br />

weiterhin gewährleistet wird. Der Regierungsrat bezweifelt das, sondern geht vielmehr<br />

von volkswirtschaftlichen Verlusten für den Kanton Basel-Stadt aus.<br />

Angesichts der Marktsituation in Basel-Stadt stellt sich auch die Frage, welche Bank ausser<br />

den beiden Grossbanken überhaupt in der Lage wäre, eine derart grosse Bank wie die BKB<br />

zu kaufen. Eine Einvernahme durch die Grossbanken wäre aus Kantonssicht angesichts der<br />

dann entstehenden einseitigen Abhängigkeit der Versorgung von Bankdienstleistungen und<br />

Bankprodukten von nur zwei Grossbanken eher abzulehnen. Eine Zerstückelung der BKB in<br />

Teilbereiche, damit sie überhaupt von kleineren Banken gekauft werden könnte, ist auch<br />

nicht zu begrüssen und wohl eher mit einem volkswirtschaftlichen Verlust für der Kanton<br />

verbunden.<br />

Der Regierungsrat weist aus den genannten Gründen entschieden von sich, dass die BKB<br />

„nur noch aus emotionalen politischen Gründen“ gehalten wird. Die BKB erfüllt entgegen der<br />

Meinung einiger auch heute noch eine wichtige öffentliche Aufgabe.<br />

10. Formelle Prüfungen und Regulierungsfolgenabschätzung<br />

Das Finanzdepartement hat die Vorlage gemäss § 8 des Gesetzes über den kantonalen<br />

Finanzhaushalt (Finanzhaushaltgesetz) vom 22. Mai 2012 (SG 610.100) überprüft.<br />

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement hat den Gesetzesentwurf im Hinblick auf die<br />

Aufnahme in die Gesetzessammlung geprüft.

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