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Ratschlag - Basler Kantonalbank

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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Seite 94<br />

PCG-Richtlinien: Erfüllungsgrad bei der BKB (Detailbetrachtung)<br />

Richtlinien Bisheriger Erfüllungsgrad Zukünftiger Ort und Art der Erfüllung<br />

6<br />

Das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan unterzieht<br />

seine Leistung jährlich einer Selbstevaluation<br />

und gibt über die Durchführung im Jahresbericht<br />

Auskunft.<br />

7<br />

Die Beteiligung verfügt über ein den Unternehmensrisiken<br />

angemessenes internes Kontrollsystem.<br />

Die Bestimmung wird nur teilweise erfüllt. Sie ist weder<br />

im Gesetz noch im Geschäftsreglement der BKB<br />

festgeschrieben. Der Bankrat macht in der Praxis<br />

jährlich eine Selbstevaluation, berichtet aber im Geschäftsbericht<br />

nicht darüber.<br />

Die Bestimmung wird teilweise erfüllt. Die BKB verfügt<br />

über ein angemessenes Risikomanagement. Es<br />

ist aber nicht im Gesetz oder im Geschäftsreglement<br />

der BKB geregelt. Bundesgesetzliche Beistimmungen<br />

geben allerdings ein Internes Kontrollsystem<br />

vor.<br />

ausschuss.“<br />

Neu im Geschäfts- und Organisationsreglement der<br />

BKB:<br />

Über die Art der Erfüllung muss der Bankrat bestimmen.<br />

Neu im Gesetz:<br />

„Aufgaben und Befugnisse des Bankrates<br />

§ 11. 2 Dem Bankrat obliegen folgende unübertragbare<br />

und unentziehbaren Oberleitungs-, Aufsichtsund<br />

Kontrollaufgaben:<br />

g) Verantwortung für die Errichtung und Aufrechterhaltung<br />

einer den Erfordernissen der <strong>Kantonalbank</strong><br />

und den gesetzlichen Bestimmungen genügende<br />

Rechnungslegung und Finanzplanung<br />

sowie für ein den gesetzlichen Anforderungen<br />

genügendes Risikomanagement und internes<br />

Kontrollsystem (IKS);“<br />

8 Sie ermöglicht internen Hinweisgebern von Gesetzes-<br />

oder Regelverletzungen, namentlich Korruption<br />

den direkten Zugang zum Prüfungsausschuss des<br />

obersten Leitungs- und Verwaltungsorgans. Im Geschäftsbericht<br />

wird über den Verfahrensablauf und<br />

über die Häufigkeit der Hinweise Auskunft gegeben.<br />

Die Bestimmung wird nicht erfüllt.<br />

Es ist keine entsprechende Regelung bekannt.<br />

Neu im Gesetz:<br />

„Meldung von Missständen (Whistleblowing)<br />

§ 23. 1 Angestellte der <strong>Kantonalbank</strong> sind berechtigt,<br />

einer internen Meldestelle Missstände zu melden.<br />

Zulässig sind nur Meldungen, die in guten Glauben<br />

erfolgen.<br />

2 Zulässige Meldungen an die interne Meldestelle<br />

verstossen nicht gegen das Geschäfts- und<br />

Bankgeheimnis.<br />

3<br />

Angestellte dürfen aufgrund von zulässigen<br />

Meldungen im Anstellungsverhältnis nicht<br />

benachteiligt werden.<br />

4<br />

Der Bankrat regelt in seinem Geschäfts- und Organisationsregelement<br />

die Einzelheiten.

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