Ratschlag - Basler Kantonalbank
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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Seite 21<br />
„§ 15. Leitlinien staatlichen Handelns<br />
1 Der Staat orientiert sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben an den Bedürfnissen und am Wohlergehen der Bevölkerung.<br />
Er berücksichtigt dabei die Würde, die Persönlichkeit und die Eigenverantwortung des einzelnen<br />
Menschen.<br />
2<br />
Er wirkt auf die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und auf eine nachhaltige Entwicklung hin, die den<br />
Bedürfnissen der gegenwärtigen Generation entspricht, aber zugleich die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen<br />
Bedürfnisse künftiger Generationen und ihre Möglichkeiten nicht gefährdet, ihre eigene Lebensweise zu<br />
wählen.<br />
3 Er sorgt für Chancengleichheit und fördert die kulturelle Vielfalt, die Integration und die Gleichberechtigung in<br />
der Bevölkerung sowie die wirtschaftliche Entfaltung.“<br />
In Überstimmung mit der Kantonsverfassung wird die BKB inskünftig einen Nachhaltigkeitsauftrag<br />
zu erfüllen haben. Die <strong>Kantonalbank</strong> soll dazu verpflichtet werden, zu einer ausgewogenen<br />
und nachhaltigen Entwicklung des Kantons beizutragen. Die BKB bekennt sich seit<br />
längerem zu einer an den Nachhaltigkeitsprinzipien ausgerichteten Unternehmensführung.<br />
Die gesetzliche Verankerung dieses Leistungsauftrages soll nun diese bewährte Praxis der<br />
BKB festigen. Eine konsistente Nachhaltigkeitspolitik ist für das langfristige wirtschaftliche<br />
Wohlergehen letztlich unabdingbar. Dabei geht es hier weniger um die betriebliche<br />
Nachhaltigkeit, als vielmehr um die Beachtung der Nachhaltigkeit insbesondere beim<br />
Produkt- und Dienstleistungsangebot der BKB, beim Umgang der <strong>Kantonalbank</strong> mit den<br />
finanziellen Mitteln und mit den damit stets verbundenen Risiken. Der Erhalt einer gesunden<br />
und nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung steht im Vordergrund.<br />
In Einklang mit der Kantonsverfassung erhält die BKB des Weiteren einen Chancengleichheitsauftrag:<br />
Sie fördert die Gleichberechtigung und die Chancengleichheit. Die BKB trägt<br />
mit ihrem Programm BKB-Lady-Consult, das sie seit 15 Jahren führt, zur wirtschaftlichen<br />
Entfaltung der Frauen bei. Sie bietet gezielt Finanzdienstleistungen von Frau zu Frau an,<br />
informiert mit Fachveranstaltungen und Newsletter über aktuelle Anlage- und Finanzthemen<br />
aus Sicht der Frau und fördert mit verschiedenen Anlässen das Networking von Frauen. Des<br />
Weiteren geht die BKB mit ihrem Programm BKB-Seniorenberatung gezielt auf die Bedürfnisse<br />
der Seniorinnen und Senioren ein und ermöglicht ihnen z.B. durch die kostenlose<br />
Kontoführung den Zugang zu Bankdienstleistungen. Mit dem gesetzlichen Auftrag soll die<br />
BKB in dieser Arbeit bestärkt werden und dazu aufgefordert werden, weiterhin die Chancengleichheit<br />
zu fördern. Allerdings beschränkt sich dieser Auftrag nicht nur auf die Förderung<br />
der Chancengleichheit von Frau und Mann oder von Jung und Alt, sondern zielt auf eine allumfassende<br />
Förderung der gerechten Verteilung von Zugangs- und Lebenschancen ab. Die<br />
BKB soll dafür sorgen, dass alle Menschen unabhängig des Geschlecht, des Alters, der Religion<br />
oder der sozialen Herkunft Zugang zu guten Bankdienstleistungen erhalten.<br />
Letztlich soll die BKB auch gesetzlich zu einem Gewinnbeteiligungsauftrag verpflichtet werden.<br />
Mit einer dem Zweck angemessenen Gewinnausschüttung leistet die <strong>Kantonalbank</strong> finanzielle<br />
Beiträge an den Kanton Basel-Stadt. Nicht zuletzt dazu muss sie ihren Betrieb<br />
nach kaufmännischen Grundsätzen führen und einen angemessenen Gewinn anstreben.<br />
Nur so kann sie des Weiteren Reserven anlegen, die für den Gläubigerschutz notwendig<br />
sind. Im Gegensatz zu klassischen privaten Banken ist der Gewinnanspruch aber kein maximaler,<br />
da die BKB einen öffentlichen Leistungsauftrag zu erfüllen hat. In bestimmten Situa-