Ratschlag - Basler Kantonalbank
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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Seite 23<br />
Betriebsertrag der BKB (Stammhaus) nach Geschäftsbereich in Millionen Franken<br />
450<br />
400<br />
350<br />
300<br />
250<br />
200<br />
26<br />
37<br />
103<br />
28<br />
53<br />
117<br />
150<br />
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50<br />
188<br />
216<br />
0<br />
2001 2011<br />
Zinsengeschäft Kommissionsgeschäft Handelsgeschäft Übriger Ertrag<br />
Die BKB soll gemäss ihrem Zweckartikel bzw. Leistungsauftrag weiterhin eine Universalbank<br />
sein, das heisst, dass sie im Rahmen ihres Zwecks grundsätzlich alle Arten von Bank- und<br />
Finanzgeschäften tätigt. Damit ist es der BKB ausdrücklich erlaubt, mit der Zeit mitzugehen,<br />
neue Geschäftsopportunitäten zu ergreifen und auch neuere Geschäftstrends, wie zum Beispiel<br />
das elektronische Bankgeschäft (z.B. Online-Banking), anzubieten.<br />
Die BKB soll auch im kantonalen Gesetz darauf verpflichtet werden, die anerkannten Regeln<br />
des Risikomanagements zu befolgen und eine der Grösse der Bank, insbesondere ihrer Ertragskraft,<br />
ihrem Eigenkapital und ihren liquiden Mitteln angepasste Risikopolitik zu betreiben.<br />
Mit dieser Regelung wird eine von der BKB bereits verfolgte Praxis auch kantonal gesetzlich<br />
geregelt. Auf Bundesebene gibt bereits Art. 9 Abs. 2 der Bankenverordnung vor,<br />
dass die Bank die Grundzüge des Risikomanagements sowie die Zuständigkeit und das Verfahren<br />
für die Bewilligung von risikobehafteten Geschäften in einem Reglement oder in internen<br />
Richtlinien regelt. Analog dieser Bestimmung erfasst, überwacht und begrenzt die<br />
BKB insbesondere Markt-, Kredit-, Ausfall-, Abwicklungs-, Liquiditäts- und Imagerisiken sowie<br />
operationelle und rechtliche Risiken.<br />
Wie bisher sind der BKB besonders risikoreiche Geschäftsarten untersagt. Es wird zudem<br />
gesetzlich vorgegeben, dass der Handel in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zulässig<br />
ist, wenn er primär für die Befriedigung von Kundenbedürfnissen notwendig ist. Gerade<br />
der spekulative Handel in eigenem Namen und auf eigene Rechnung kann einer grossen<br />
Volatilität unterworfen sein und ist auch in der jüngsten Finanzmarktkrise für grosse Verluste<br />
verantwortlich gewesen. Die BKB soll wie bisher im Geschäftsreglement neu in ihrem<br />
Geschäfts- und Organisationsreglement regeln, inwieweit nicht auf die Befriedigung der