4. Hessischer Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht: Innovation durch ...
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4<br />
Nutzen der<br />
Digitalisierung<br />
Drehbuch <strong>und</strong> Casting <strong>und</strong> bot Spendern, je<br />
nach Höhe des Betrags, T-Shirts oder Eintrittskarten<br />
zu der Premierenfeier. Dies führte schlussendlich<br />
zu einer Beteiligung von 2.150 Personen,<br />
die auch im Abspann erwähnt wurden. 91<br />
Der Film „Iron Sky“ der 27 Films Production<br />
FFM GmbH ist ein erfolgreiches Beispiel<br />
für Projektfinanzierung <strong>durch</strong> Crowdf<strong>und</strong>ing<br />
(siehe S. 74).<br />
Zwei Varianten des klassischen Crowdf<strong>und</strong>ing<br />
sind Crowdinvesting <strong>und</strong> Crowdlending. Beim<br />
Crowdinvesting werden die Unterstützer zu<br />
kleinen Investoren <strong>und</strong> somit an möglichen<br />
Gewinnausschüttungen <strong>und</strong> dem Unternehmenswert<br />
beteiligt. Hierbei gibt es eine Mindestbeteiligungssumme<br />
<strong>und</strong> eine Vorauswahl der<br />
Startups. Im Vergleich zum klassischen Crowdf<strong>und</strong>ing<br />
werden größere Summen von weniger<br />
Unterstützern vergeben. Plattformen wie<br />
Seedmatch bieten damit eine neue Finanzierungsform<br />
für Startups an. Crowdlending bedeutet,<br />
dass Gründer <strong>und</strong> Unternehmer sich<br />
auf einer Online-Plattform (z. B. smava) präsentieren<br />
<strong>und</strong> versuchen, Kreditgeber von ihrem<br />
Vorhaben zu überzeugen, die dann gegebenenfalls<br />
gemeinschaftlich den Finanzierungsbedarf<br />
decken.<br />
das geistige Eigentum <strong>und</strong> damit auch die<br />
materiellen Interessen der Urheber an den<br />
von ihnen geschaffenen Werken der Literatur,<br />
der Kunst <strong>und</strong> der Wissenschaft (§ 1 UrhG).<br />
Entdeckte Verstöße gegen das Urheberrecht<br />
haben im Regelfall zivil- <strong>und</strong> strafrechtliche<br />
Konsequenzen. Besonders ökonomisch bedroht<br />
sind der Musik-, Film-, Games- <strong>und</strong> Buchhandel.<br />
Der wirtschaftliche Schaden der Musikbranche<br />
in Deutschland, der auf Urheberrechtsverletzungen<br />
zurückzuführen ist, wird<br />
auf 524 Mio. Euro (2010) geschätzt. In der<br />
Filmbranche ist deutschlandweit von einem<br />
volkswirtschaftlichen Schaden in Höhe von<br />
r<strong>und</strong> 156 Mio. Euro auszugehen. 92<br />
Die öffentliche Meinung schwankt zwischen<br />
konsequenter Ablehnung der Internet-Piraterie<br />
bis zur Verteidigung der Vorteile der Creative<br />
Commons, d.h. freier Lizenzen. Diese bieten<br />
Standardlizenzen mit ganz unterschiedlichen<br />
Freiheitsgraden bei den Inhalten: Der Urheber<br />
hat die Wahl, baukastenartig Elemente zu wählen,<br />
die im Internet zur kommerziellen <strong>und</strong><br />
nicht-kommerziellen Nutzung zur Verfügung<br />
stehen sollen. Des Weiteren kann er bestimmen,<br />
inwiefern eine Veränderung des ursprünglichen<br />
Werkes z. B. <strong>durch</strong> „Remix“ gestattet ist.<br />
73<br />
<strong>4.</strong>1.6<br />
Urheberrecht/Creative Commons<br />
Die Digitalisierung ermöglicht eine Vielzahl<br />
von neuen Geschäftsmodellen. Diese Modelle<br />
sind häufig eng mit der Frage des Urheberrechts<br />
verknüpft. Das Urheberrecht schützt<br />
91<br />
Vgl. Böttcher, Dirk (2011)<br />
92<br />
Vgl. Martens, Dirk; Herfert, Jan;<br />
Karbe, Tobias, House of Research,<br />
(2012), S. 1