Bericht des Präsidiums - Der Deutsche Olympische Sportbund
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Dach zu erstellen, das den DOSB zukünftig verkörpert,<br />
die Bekanntheit steigern und auch die gesamte Markenarchitektur<br />
der vielfältigen Auftritte aller Maßnahmen<br />
und Aktionen prägen kann. Nach den <strong>Olympische</strong>n<br />
Winterspielen in Sotschi wird unser neues Erscheinungsbild<br />
mit einer Kommunikationsstrategie umgesetzt. Wir<br />
wollen es den Mitgliedern anlässlich der Mitgliederversammlung<br />
am 7. Dezember vorstellen.<br />
Stiftung <strong>Deutsche</strong> Sporthilfe (SDSH)<br />
Die Sporthilfe ist unser exklusiver Partner im Bereich der<br />
Athletenförderung. Wir unterstützen sie Jahr für Jahr<br />
mit rund 1,2 Mio. Euro. Die wechselseitige Abstimmung<br />
hat sich im <strong>Bericht</strong>sjahr weiter verbessert. Unsere Vizepräsidentin<br />
Christa Thiel ist Mitglied <strong>des</strong> Aufsichtsrates<br />
der Sporthilfe, Bernhard Schwank arbeitet als Direktor<br />
Leistungssport in deren Gutachterausschuss mit. Neu<br />
geschaffen haben wir eine gemeinsame Steuerungsgruppe,<br />
der Michael Ilgner, Jörg Adami, Hans-Joachim<br />
Elz und Jörg Hahn für die Sporthilfe und Michael Vesper,<br />
Bernhard Schwank, Thomas Arnold und Florian Frank<br />
für den DOSB angehören. Wir treffen uns regelmäßig<br />
etwa sechs Mal im Jahr, um beide Organisationen<br />
betreffende Fragen zu erörtern und sicherzustellen, dass<br />
wir an einem Strang ziehen. Zusätzlich haben wir drei<br />
Arbeitsgruppen eingesetzt, die sich mit Kommunikation,<br />
Vermarktung und Dualer Karriere befassen.<br />
<strong>Deutsche</strong> Sportlotterie<br />
Die Sporthilfe hatte uns Ende letzten Jahres auf die<br />
Initiative von Gerald Wagener, einem dem Sport verbundenen<br />
Unternehmer aus Krefeld, aufmerksam gemacht,<br />
die „<strong>Deutsche</strong> Sportlotterie“ (DSL) zu gründen und mit<br />
deren Erträgen die Spitzensportförderung in Deutschland<br />
zu unterstützen. Wir haben eine Beteiligung <strong>des</strong><br />
DOSB an die dreifache Bedingung geknüpft, dass es sich<br />
um eine von den zuständigen deutschen Behörden – in<br />
diesem Fall dem Land Rheinland-Pfalz – genehmigte<br />
Lotterie handelt, die die Erträge aus den Lotterien <strong>des</strong><br />
<strong>Deutsche</strong>n Lotto- und Totoblocks (DLTB), die neben<br />
dem DOSB und der Stiftung <strong>Deutsche</strong> Sporthilfe (SDSH)<br />
vor allem den Lan<strong>des</strong>sportbünden für ihre gemeinnützige<br />
Arbeit zugute kommen, nicht signifikant reduziert,<br />
sondern zusätzliche Spielräume eröffnet. Zudem<br />
müssten die Mittel über die Athletenförderung hinaus<br />
gleichermaßen auch für die Finanzierung der notwendigen<br />
Leistungssportstrukturen und <strong>des</strong> Leistungssportpersonals<br />
Verwendung finden. Die DSL ist mittlerweile<br />
als gGmbH gegründet; ihre Gesellschafter sind neben<br />
Gerald Wagener die Torsten Toeller Holding GmbH,<br />
die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen und die<br />
Sporthilfe. Dem DOSB wurde von den Gesellschaftern<br />
eine Option eingeräumt, der DSL nach Genehmigung<br />
der Lotterie beizutreten.<br />
Sportwetten<br />
Im vergangenen Jahr haben wir ausführlich über den<br />
von den Ländern geschlossenen Glücksspieländerungsstaatsvertrag<br />
und das darin vorgesehene Konzessionsmodell<br />
für den Bereich der Sportwetten berichtet. Leider<br />
gibt es wenig Neues zu vermelden. <strong>Der</strong> Staatsvertrag ist<br />
nun fast eineinhalb Jahre in Kraft, und die Zahl der von<br />
der zuständigen Behörde, dem Land Hessen, genehmigten<br />
Lizenzen liegt bei – null. Mit anderen Worten: Die<br />
von den Ministerpräsidenten/innen gewollte Öffnung<br />
<strong>des</strong> Sportwettenmarktes, um den riesigen illegalen<br />
Markt in die Legalität zu kanalisieren, ist bis heute nicht<br />
umgesetzt.<br />
<strong>Der</strong> Grund dafür liegt zu einem wesentlichen Teil bei der<br />
– weder begründeten noch begründbaren – Begrenzung<br />
der Zahl der Konzessionen auf zwanzig. Wir hatten<br />
immer empfohlen und die Ministerpräsidenten/innen<br />
mehrfach dringlich gebeten, diese zahlenmäßige Obergrenze,<br />
die zu Rechtsunsicherheiten führt und eine Flut<br />
von verzögernden Klagen auslösen kann, zu streichen<br />
und die Erteilung von Konzessionen allein an die Erfüllung<br />
qualitativer Kriterien zu binden. Auf diese Weise ist<br />
Allgemeiner <strong>Bericht</strong> l 29