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Bericht des Präsidiums - Der Deutsche Olympische Sportbund

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Dach zu erstellen, das den DOSB zukünftig verkörpert,<br />

die Bekanntheit steigern und auch die gesamte Markenarchitektur<br />

der vielfältigen Auftritte aller Maßnahmen<br />

und Aktionen prägen kann. Nach den <strong>Olympische</strong>n<br />

Winterspielen in Sotschi wird unser neues Erscheinungsbild<br />

mit einer Kommunikationsstrategie umgesetzt. Wir<br />

wollen es den Mitgliedern anlässlich der Mitgliederversammlung<br />

am 7. Dezember vorstellen.<br />

Stiftung <strong>Deutsche</strong> Sporthilfe (SDSH)<br />

Die Sporthilfe ist unser exklusiver Partner im Bereich der<br />

Athletenförderung. Wir unterstützen sie Jahr für Jahr<br />

mit rund 1,2 Mio. Euro. Die wechselseitige Abstimmung<br />

hat sich im <strong>Bericht</strong>sjahr weiter verbessert. Unsere Vizepräsidentin<br />

Christa Thiel ist Mitglied <strong>des</strong> Aufsichtsrates<br />

der Sporthilfe, Bernhard Schwank arbeitet als Direktor<br />

Leistungssport in deren Gutachterausschuss mit. Neu<br />

geschaffen haben wir eine gemeinsame Steuerungsgruppe,<br />

der Michael Ilgner, Jörg Adami, Hans-Joachim<br />

Elz und Jörg Hahn für die Sporthilfe und Michael Vesper,<br />

Bernhard Schwank, Thomas Arnold und Florian Frank<br />

für den DOSB angehören. Wir treffen uns regelmäßig<br />

etwa sechs Mal im Jahr, um beide Organisationen<br />

betreffende Fragen zu erörtern und sicherzustellen, dass<br />

wir an einem Strang ziehen. Zusätzlich haben wir drei<br />

Arbeitsgruppen eingesetzt, die sich mit Kommunikation,<br />

Vermarktung und Dualer Karriere befassen.<br />

<strong>Deutsche</strong> Sportlotterie<br />

Die Sporthilfe hatte uns Ende letzten Jahres auf die<br />

Initiative von Gerald Wagener, einem dem Sport verbundenen<br />

Unternehmer aus Krefeld, aufmerksam gemacht,<br />

die „<strong>Deutsche</strong> Sportlotterie“ (DSL) zu gründen und mit<br />

deren Erträgen die Spitzensportförderung in Deutschland<br />

zu unterstützen. Wir haben eine Beteiligung <strong>des</strong><br />

DOSB an die dreifache Bedingung geknüpft, dass es sich<br />

um eine von den zuständigen deutschen Behörden – in<br />

diesem Fall dem Land Rheinland-Pfalz – genehmigte<br />

Lotterie handelt, die die Erträge aus den Lotterien <strong>des</strong><br />

<strong>Deutsche</strong>n Lotto- und Totoblocks (DLTB), die neben<br />

dem DOSB und der Stiftung <strong>Deutsche</strong> Sporthilfe (SDSH)<br />

vor allem den Lan<strong>des</strong>sportbünden für ihre gemeinnützige<br />

Arbeit zugute kommen, nicht signifikant reduziert,<br />

sondern zusätzliche Spielräume eröffnet. Zudem<br />

müssten die Mittel über die Athletenförderung hinaus<br />

gleichermaßen auch für die Finanzierung der notwendigen<br />

Leistungssportstrukturen und <strong>des</strong> Leistungssportpersonals<br />

Verwendung finden. Die DSL ist mittlerweile<br />

als gGmbH gegründet; ihre Gesellschafter sind neben<br />

Gerald Wagener die Torsten Toeller Holding GmbH,<br />

die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen und die<br />

Sporthilfe. Dem DOSB wurde von den Gesellschaftern<br />

eine Option eingeräumt, der DSL nach Genehmigung<br />

der Lotterie beizutreten.<br />

Sportwetten<br />

Im vergangenen Jahr haben wir ausführlich über den<br />

von den Ländern geschlossenen Glücksspieländerungsstaatsvertrag<br />

und das darin vorgesehene Konzessionsmodell<br />

für den Bereich der Sportwetten berichtet. Leider<br />

gibt es wenig Neues zu vermelden. <strong>Der</strong> Staatsvertrag ist<br />

nun fast eineinhalb Jahre in Kraft, und die Zahl der von<br />

der zuständigen Behörde, dem Land Hessen, genehmigten<br />

Lizenzen liegt bei – null. Mit anderen Worten: Die<br />

von den Ministerpräsidenten/innen gewollte Öffnung<br />

<strong>des</strong> Sportwettenmarktes, um den riesigen illegalen<br />

Markt in die Legalität zu kanalisieren, ist bis heute nicht<br />

umgesetzt.<br />

<strong>Der</strong> Grund dafür liegt zu einem wesentlichen Teil bei der<br />

– weder begründeten noch begründbaren – Begrenzung<br />

der Zahl der Konzessionen auf zwanzig. Wir hatten<br />

immer empfohlen und die Ministerpräsidenten/innen<br />

mehrfach dringlich gebeten, diese zahlenmäßige Obergrenze,<br />

die zu Rechtsunsicherheiten führt und eine Flut<br />

von verzögernden Klagen auslösen kann, zu streichen<br />

und die Erteilung von Konzessionen allein an die Erfüllung<br />

qualitativer Kriterien zu binden. Auf diese Weise ist<br />

Allgemeiner <strong>Bericht</strong> l 29

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