Bericht des Präsidiums - Der Deutsche Olympische Sportbund
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© DOSB<br />
sicherzustellen, dass Gleiches nicht<br />
ungleich behandelt wird, wie das<br />
im Fall eines 21. Antragstellers, der<br />
die gleichen Kriterien wie der 20.<br />
erfüllt und dennoch abgelehnt werden<br />
müsste, zwangsläufig zuträfe.<br />
Leider sind die Ministerpräsidenten/<br />
innen hierauf bislang nicht eingegangen.<br />
Michael Vesper Wir befinden uns also hinsichtlich<br />
der Sportwetten seit Mitte 2012<br />
im rechtlichen und (sport-) politischen Niemandsland.<br />
Die privaten Veranstalter agieren so, als hätten sie die<br />
Genehmigung schon in der Tasche; keine Behörde wagt<br />
es angesichts der Rechtslage, ihnen dies zu untersagen.<br />
Oddset hingegen ist an eine enge Auslegung von Recht<br />
und Gesetz gebunden. Die alte Monopol-Konzession<br />
ist ausgelaufen und wird nur noch übergangsweise<br />
angewandt; die neue Konzession, die die von acht Lottogesellschaften<br />
der Länder gegründete ODS ODDSET<br />
Deutschland Sportwetten GmbH beantragt hat, ist<br />
ebenfalls in der Warteschleife. Dadurch entwickelt sich<br />
der Markt weiter auseinander, statt allen Teilnehmern<br />
gleiche Bedingungen zu ermöglichen.<br />
Allerdings zahlt seit Mitte 2012 nicht mehr nur Oddset,<br />
sondern auch ein Teil der privaten Veranstalter Steuern,<br />
und zwar 5 Prozent auf den Spieleinsatz. Dadurch<br />
haben die Finanzminister der Länder in den ersten<br />
12 Monaten etwa 160 Mio. Euro eingenommen, was<br />
einem Umsatz von 3,2 Mrd. Euro entspricht. Dabei ist zu<br />
bedenken, dass angesichts der unklaren Rechtslage hier<br />
immer noch ein großer Dunkelbereich existiert.<br />
Angesichts dieser Einnahmen haben wir die Länder an<br />
ihre politische Zusicherung gemahnt, einen angemessenen<br />
Anteil von einem Drittel ihrer fiskalischen Erträge<br />
an den organisierten Sport im jeweiligen Land für die<br />
Finanzierung seiner gemeinnützigen Arbeit abzugeben.<br />
In einigen wenigen Ländern ist die Bereitschaft dazu<br />
da; andere verweisen auf mittlerweile verabschiedete<br />
oder beabsichtigte Sportfördergesetze oder -pläne,<br />
die die Sportförderung unabhängig von Lotterie- und<br />
Wetterträgen mittelfristig garantierten und in die die<br />
möglichen Wetterträge bereits eingerechnet seien. Bislang,<br />
so müssen wir leider feststellen hatten weder der<br />
gemeinnützige Sport noch als <strong>des</strong>sen Teil der Amateurfußball<br />
von der Neuregelung profitiert, obwohl dies vom<br />
Profifußball (auf <strong>des</strong>sen Veranstaltungen die allermeisten<br />
Wetten gesetzt werden) voll unterstützt und von der<br />
Politik in Aussicht gestellt worden war.<br />
Kompromiss mit der<br />
Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG)<br />
Die VBG ist der zuständige Träger der gesetzlichen<br />
Unfallversicherung für den Sport. Aufgrund der Entwicklung<br />
der sogenannten Gefahrklassen drohten die<br />
Belastungen der Vereine mit bezahlten Sportlern/innen<br />
ins Unermessliche zu wachsen und die Klubs letztlich zu<br />
„erdrosseln“. Die Tarife waren dabei, auf weit über das<br />
Hundertfache anderer Tarife der in der VBG versammelten<br />
Sparten zu explodieren. Dem sind wir – gemeinsam<br />
mit den hauptsächlich betroffenen Verbänden wie dem<br />
DFB und dem DEB sowie den Profiligen – entschieden<br />
entgegengetreten.<br />
Nach jahrelangen Verhandlungen, die wir mit Vertretern/innen<br />
der Politik, dem zuständigen Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
für Arbeit und Soziales (BMAS), dem Dachverband<br />
aller gewerblichen Unfallversicherungsträger (DGUV)<br />
und natürlich der VBG geführt haben, gelang es schließlich,<br />
einen für alle Seiten vertretbaren Kompromiss zu<br />
erzielen. Die VBG-Vertreterversammlung hat unmittelbar<br />
vor unserer letzten Mitgliederversammlung am 6.<br />
Dezember 2012 ihren Gefahrtarif korrigiert und eine<br />
deutlich moderatere Staffelung der Gefahrklassen für<br />
Sportvereine beschlossen. Künftig werden die Belastungen<br />
<strong>des</strong> Fußballs in einer eigenen Tarifstelle gebündelt<br />
und diejenigen der anderen Sportarten in einer anderen<br />
Gefahrtarifstelle zusammengefasst.<br />
30 l Teil I