Programmhandbuch "Jugend in Aktion" 2013
Programmhandbuch "Jugend in Aktion" 2013
Programmhandbuch "Jugend in Aktion" 2013
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Teil C – Informationen für AntragstellerInnen<br />
________________________________________________________________________<br />
_____<br />
Ko-F<strong>in</strong>anzierung<br />
E<strong>in</strong> Zuschuss von der Europäischen Union ist e<strong>in</strong> Anreiz für die Durchführung e<strong>in</strong>es Projektes, das ohne die<br />
f<strong>in</strong>anzielle Unterstützung seitens der EU nicht durchführbar wäre. Dieser Zuschuss basiert auf dem Pr<strong>in</strong>zip der Ko-<br />
F<strong>in</strong>anzierung. Ko-F<strong>in</strong>anzierung bedeutet, dass mit dem EU-Zuschuss nicht die Gesamtkosten des Projektes<br />
f<strong>in</strong>anziert werden dürfen; der/die AntragstellerIn sollte den EU-Zuschuss mit eigenen f<strong>in</strong>anziellen Beiträgen<br />
und/oder durch nationale, regionale, lokale oder private Unterstützung aufstocken. E<strong>in</strong>e Unterstützung <strong>in</strong> Form<br />
von Rückerstattungen auf Grundlage von Standardbeträgen, Pauschalbeträgen oder Pauschalf<strong>in</strong>anzierung ist<br />
durch diese Regel nicht betroffen; für e<strong>in</strong>e Unterstützung <strong>in</strong> Form der Übernahme e<strong>in</strong>es prozentualen Anteils der<br />
tatsächlichen Kosten muss der/die AntragstellerIn die Leistungen aus anderen Quellen neben dem EU-Zuschuss<br />
im Antragsformular angeben.<br />
Externe Kof<strong>in</strong>anzierung kann <strong>in</strong> Form von Eigenressourcen des Förderempfängers/ der FörderempfängerIn,<br />
f<strong>in</strong>anziellen Zuwendungen von dritten Parteien oder E<strong>in</strong>kommen, die durch das Projekt erzielt werden, auftreten.<br />
Sachleistungen gelten ebenfalls als förderfähige Kof<strong>in</strong>anzierung.<br />
Sachleistungen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e kostenlose Bereitstellung von Gütern oder Dienstleistungen an die Förderempfänger von<br />
Dritten. Solche Güter oder Dienstleistungen können daher nicht von den Förderempfängern selbst verbucht<br />
werden. Die Sachleistungen müssen direkt mit der Umsetzung des Projekts verknüpft se<strong>in</strong>; sie müssen notwendig<br />
und angemessen se<strong>in</strong>.<br />
Sachleistungen können se<strong>in</strong>:<br />
Gespendete oder kostenlos verliehene Güter wie: technische Ausrüstungen (Kameras, Computer, Dia<br />
Projektoren), Büromaterial, spezifische professionelle Ausrüstungen (<strong>in</strong>kl. mediz<strong>in</strong>ische Geräte für<br />
benachteiligte Personen)<br />
Kostenlose Dienstleistungen E<strong>in</strong>zelner auf freiwilliger Basis: Beförderungen, Übersetzungen, Cater<strong>in</strong>g,<br />
Coach<strong>in</strong>g, mediz<strong>in</strong>ische Leistungen<br />
Folgende Sachleistungen s<strong>in</strong>d nicht förderwürdig:<br />
- Ständige / feste MitarbeiterInnen des Fördernehmer/ der Fördernehmer<strong>in</strong><br />
- Beiträge <strong>in</strong> Form von Immobilien: Zugang zu Land, Gebäuden, Räumlichkeiten<br />
- Beiträge zu nicht förderwürdigen Kosten, wie <strong>in</strong> der F<strong>in</strong>anzierungsvere<strong>in</strong>barung oder <strong>in</strong> den Anhängen<br />
festgehalten.<br />
Der für solche Leistungen berechnete Wert darf folgende Kosten nicht überschreiten:<br />
die tatsächlich von Dritten übernommenen und ordnungsgemäß belegten Kosten, die diese Leistungen<br />
dem/der FörderempfängerIn kostenlos zur Verfügung gestellt haben, aber die entsprechenden Kosten tragen<br />
die allgeme<strong>in</strong> auf dem entsprechenden Markt für die jeweilige Art von Leistung akzeptierten Kosten, wenn<br />
ke<strong>in</strong>e Kosten übernommen werden.<br />
Ke<strong>in</strong> Gew<strong>in</strong>n<br />
Der Zuschuss darf nicht dem Zweck dienen oder die Wirkung haben, e<strong>in</strong>en Gew<strong>in</strong>n für den/die<br />
FörderempfängerIn zu erzielen. Gew<strong>in</strong>n ist als Überschuss der E<strong>in</strong>nahmen über die förderfähigen Kosten, die für<br />
den/die FörderempfängerIn entstanden s<strong>in</strong>d, def<strong>in</strong>iert (nach Projektabschluss, wenn die Restzahlung ermittelt<br />
wird). Die E<strong>in</strong>nahmen werden gegenverrechnet mit den E<strong>in</strong>nahmen des Projektes sowie f<strong>in</strong>anzielle Beiträge die<br />
von Geldgebern spezifisch für die F<strong>in</strong>anzierung von förderfähigen Kosten übernommen wurden.<br />
Unterstützung <strong>in</strong> Form von Rückerstattungen auf der Grundlage von Standardbeträgen, Pauschalbeträgen oder<br />
Pauschalf<strong>in</strong>anzierung und ger<strong>in</strong>gwertiger Förderungen ist durch diese Regel nicht betroffen.<br />
Wenn sich herausstellt, dass e<strong>in</strong> Projekt Gew<strong>in</strong>n gemacht hat, kann dies die Rückforderung zuvor ausgezahlter<br />
Beträge zur Folge haben.<br />
Ke<strong>in</strong>e Doppelf<strong>in</strong>anzierung<br />
Für jedes auf EU-Ebene geförderte Projekt kann nur jeweils e<strong>in</strong> Zuschuss aus dem EU-Budget gewährt werden.<br />
Deshalb kann e<strong>in</strong> im Rahmen des Programms <strong>Jugend</strong> <strong>in</strong> Aktion unterstütztes Projekt ke<strong>in</strong>en anderen Zuschuss<br />
von der Europäischen Union erhalten.<br />
Beachten Sie, dass, wenn Sie e<strong>in</strong>en Betriebskostenzuschuss aus dem Budget der Europäischen Union erhalten<br />
haben (z.B. im Rahmen der Unteraktion 4.1 von <strong>Jugend</strong> <strong>in</strong> Aktion), Sie ke<strong>in</strong>en Anspruch auf f<strong>in</strong>anzielle<br />
136