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Programmhandbuch "Jugend in Aktion" 2013

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Teil C – Informationen für AntragstellerInnen<br />

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Ko-F<strong>in</strong>anzierung<br />

E<strong>in</strong> Zuschuss von der Europäischen Union ist e<strong>in</strong> Anreiz für die Durchführung e<strong>in</strong>es Projektes, das ohne die<br />

f<strong>in</strong>anzielle Unterstützung seitens der EU nicht durchführbar wäre. Dieser Zuschuss basiert auf dem Pr<strong>in</strong>zip der Ko-<br />

F<strong>in</strong>anzierung. Ko-F<strong>in</strong>anzierung bedeutet, dass mit dem EU-Zuschuss nicht die Gesamtkosten des Projektes<br />

f<strong>in</strong>anziert werden dürfen; der/die AntragstellerIn sollte den EU-Zuschuss mit eigenen f<strong>in</strong>anziellen Beiträgen<br />

und/oder durch nationale, regionale, lokale oder private Unterstützung aufstocken. E<strong>in</strong>e Unterstützung <strong>in</strong> Form<br />

von Rückerstattungen auf Grundlage von Standardbeträgen, Pauschalbeträgen oder Pauschalf<strong>in</strong>anzierung ist<br />

durch diese Regel nicht betroffen; für e<strong>in</strong>e Unterstützung <strong>in</strong> Form der Übernahme e<strong>in</strong>es prozentualen Anteils der<br />

tatsächlichen Kosten muss der/die AntragstellerIn die Leistungen aus anderen Quellen neben dem EU-Zuschuss<br />

im Antragsformular angeben.<br />

Externe Kof<strong>in</strong>anzierung kann <strong>in</strong> Form von Eigenressourcen des Förderempfängers/ der FörderempfängerIn,<br />

f<strong>in</strong>anziellen Zuwendungen von dritten Parteien oder E<strong>in</strong>kommen, die durch das Projekt erzielt werden, auftreten.<br />

Sachleistungen gelten ebenfalls als förderfähige Kof<strong>in</strong>anzierung.<br />

Sachleistungen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e kostenlose Bereitstellung von Gütern oder Dienstleistungen an die Förderempfänger von<br />

Dritten. Solche Güter oder Dienstleistungen können daher nicht von den Förderempfängern selbst verbucht<br />

werden. Die Sachleistungen müssen direkt mit der Umsetzung des Projekts verknüpft se<strong>in</strong>; sie müssen notwendig<br />

und angemessen se<strong>in</strong>.<br />

Sachleistungen können se<strong>in</strong>:<br />

Gespendete oder kostenlos verliehene Güter wie: technische Ausrüstungen (Kameras, Computer, Dia<br />

Projektoren), Büromaterial, spezifische professionelle Ausrüstungen (<strong>in</strong>kl. mediz<strong>in</strong>ische Geräte für<br />

benachteiligte Personen)<br />

Kostenlose Dienstleistungen E<strong>in</strong>zelner auf freiwilliger Basis: Beförderungen, Übersetzungen, Cater<strong>in</strong>g,<br />

Coach<strong>in</strong>g, mediz<strong>in</strong>ische Leistungen<br />

Folgende Sachleistungen s<strong>in</strong>d nicht förderwürdig:<br />

- Ständige / feste MitarbeiterInnen des Fördernehmer/ der Fördernehmer<strong>in</strong><br />

- Beiträge <strong>in</strong> Form von Immobilien: Zugang zu Land, Gebäuden, Räumlichkeiten<br />

- Beiträge zu nicht förderwürdigen Kosten, wie <strong>in</strong> der F<strong>in</strong>anzierungsvere<strong>in</strong>barung oder <strong>in</strong> den Anhängen<br />

festgehalten.<br />

Der für solche Leistungen berechnete Wert darf folgende Kosten nicht überschreiten:<br />

die tatsächlich von Dritten übernommenen und ordnungsgemäß belegten Kosten, die diese Leistungen<br />

dem/der FörderempfängerIn kostenlos zur Verfügung gestellt haben, aber die entsprechenden Kosten tragen<br />

die allgeme<strong>in</strong> auf dem entsprechenden Markt für die jeweilige Art von Leistung akzeptierten Kosten, wenn<br />

ke<strong>in</strong>e Kosten übernommen werden.<br />

Ke<strong>in</strong> Gew<strong>in</strong>n<br />

Der Zuschuss darf nicht dem Zweck dienen oder die Wirkung haben, e<strong>in</strong>en Gew<strong>in</strong>n für den/die<br />

FörderempfängerIn zu erzielen. Gew<strong>in</strong>n ist als Überschuss der E<strong>in</strong>nahmen über die förderfähigen Kosten, die für<br />

den/die FörderempfängerIn entstanden s<strong>in</strong>d, def<strong>in</strong>iert (nach Projektabschluss, wenn die Restzahlung ermittelt<br />

wird). Die E<strong>in</strong>nahmen werden gegenverrechnet mit den E<strong>in</strong>nahmen des Projektes sowie f<strong>in</strong>anzielle Beiträge die<br />

von Geldgebern spezifisch für die F<strong>in</strong>anzierung von förderfähigen Kosten übernommen wurden.<br />

Unterstützung <strong>in</strong> Form von Rückerstattungen auf der Grundlage von Standardbeträgen, Pauschalbeträgen oder<br />

Pauschalf<strong>in</strong>anzierung und ger<strong>in</strong>gwertiger Förderungen ist durch diese Regel nicht betroffen.<br />

Wenn sich herausstellt, dass e<strong>in</strong> Projekt Gew<strong>in</strong>n gemacht hat, kann dies die Rückforderung zuvor ausgezahlter<br />

Beträge zur Folge haben.<br />

Ke<strong>in</strong>e Doppelf<strong>in</strong>anzierung<br />

Für jedes auf EU-Ebene geförderte Projekt kann nur jeweils e<strong>in</strong> Zuschuss aus dem EU-Budget gewährt werden.<br />

Deshalb kann e<strong>in</strong> im Rahmen des Programms <strong>Jugend</strong> <strong>in</strong> Aktion unterstütztes Projekt ke<strong>in</strong>en anderen Zuschuss<br />

von der Europäischen Union erhalten.<br />

Beachten Sie, dass, wenn Sie e<strong>in</strong>en Betriebskostenzuschuss aus dem Budget der Europäischen Union erhalten<br />

haben (z.B. im Rahmen der Unteraktion 4.1 von <strong>Jugend</strong> <strong>in</strong> Aktion), Sie ke<strong>in</strong>en Anspruch auf f<strong>in</strong>anzielle<br />

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