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Programmhandbuch "Jugend in Aktion" 2013

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Teil C – Was geschieht, wenn Ihr Antrag genehmigt wurde?<br />

________________________________________________________________________<br />

_____<br />

Vorf<strong>in</strong>anzierungszahlung<br />

E<strong>in</strong>e Vorf<strong>in</strong>anzierungszahlung <strong>in</strong> Höhe von 80% wird <strong>in</strong>nerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrages<br />

durch die letzte der beiden Vertragsparteien und, wo relevant, nach Erhalt e<strong>in</strong>er entsprechenden Bürgschaft an<br />

den/die FörderempfängerIn überwiesen. Die Vorf<strong>in</strong>anzierung ist als Kostenvorschuss für den/die<br />

FörderempfängerIn gedacht.<br />

Zahlung oder Rückerstattung des Restbetrages<br />

Die Höhe der an den/die FörderempfängerIn zu leistenden Abschlusszahlung wird auf der Grundlage e<strong>in</strong>es<br />

Abschlussberichtes festgelegt, der <strong>in</strong>nerhalb von zwei Monaten nach dem Ende des Projektes e<strong>in</strong>zureichen ist<br />

(offizielle Formulare für den Abschlussbericht s<strong>in</strong>d auf den Websites der Europäischen Kommission, der<br />

Exekutivagentur und der Nationalagenturen erhältlich).<br />

Wenn die dem/der FörderempfängerIn tatsächlich während des Projektes entstandenen förderfähigen Kosten<br />

ger<strong>in</strong>ger s<strong>in</strong>d als erwartet, kann die f<strong>in</strong>anzielle Unterstützung entsprechend reduziert werden und der/die<br />

FörderempfängerIn muss ggf. bereits im Rahmen der Vorf<strong>in</strong>anzierung überwiesene überschüssige Beträge<br />

zurückzahlen.<br />

Wenn die Unterstützung <strong>in</strong> Form von Pauschalbeträgen oder standardisiert festgelegten Summen pro Budgetitem<br />

(Standardbeträgen) erfolgt, besteht ke<strong>in</strong>e Notwendigkeit, die tatsächlich entstandenen Kosten zu ermitteln.<br />

Der/Die FörderempfängerIn muss allerd<strong>in</strong>gs <strong>in</strong> der Lage se<strong>in</strong>, auf Verlangen Unterlagen vorzulegen, die belegen,<br />

dass die mit Unterstützung der Europäischen Union organisierten Aktivitäten auch tatsächlich stattgefunden<br />

haben. E<strong>in</strong>zelheiten über die Regeln für die Gewährung von Zuschüssen für Aktionen oder Unteraktionen f<strong>in</strong>den<br />

Sie <strong>in</strong> Teil B dieses Handbuches.<br />

Generell erfolgt die Abschlusszahlung oder die Aufforderung zur Rückzahlung des Restbetrags <strong>in</strong>nerhalb von 60<br />

Kalendertagen, ausgehend vom E<strong>in</strong>reichdatum des Abschlussberichts.<br />

B) Verfahren mit zwei Vorf<strong>in</strong>anzierungsraten<br />

In e<strong>in</strong>igen Fällen werden die Exekutivagentur oder die Nationalagenturen zur Begrenzung des f<strong>in</strong>anziellen Risikos<br />

e<strong>in</strong> Verfahren, das aus zwei Vorf<strong>in</strong>anzierungsraten und e<strong>in</strong>er Abschlusszahlung/Rückerstattung des ausstehenden<br />

Betrages, wie unten beschrieben, anwenden. Dieses Verfahren wird angewendet für:<br />

<br />

<br />

Projekte, wenn sie von nicht organisierten Gruppen junger Menschen e<strong>in</strong>gereicht werden und für die e<strong>in</strong><br />

Zuschuss von mehr als 60 000 Euro beantragt wird<br />

EFD-Projekte mit e<strong>in</strong>er Laufzeit zwischen 6 und 24 Monaten, wenn e<strong>in</strong> Zuschuss von mehr als 50 000 Euro<br />

beantragt wird, nur wenn der/die Freiwillige(n) zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht feststeht.<br />

Vorf<strong>in</strong>anzierungszahlung<br />

E<strong>in</strong>e erste Vorf<strong>in</strong>anzierungszahlung <strong>in</strong> Höhe von 40% wird <strong>in</strong>nerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung des<br />

Vertrages durch die letzte der beiden Vertragsparteien und, wo relevant, nach Erhalt e<strong>in</strong>er entsprechenden<br />

Bürgschaft an den/die FörderempfängerIn überwiesen.<br />

Weitere Vorf<strong>in</strong>anzierungszahlung<br />

E<strong>in</strong>e zweite Vorf<strong>in</strong>anzierungszahlung <strong>in</strong> Höhe von 30% wird <strong>in</strong>nerhalb von 30 Tagen nach der Genehmigung der<br />

weiteren, von dem/der FörderempfängerIn beantragten Vorf<strong>in</strong>anzierungszahlung durch die Exekutiv- oder die<br />

Nationalagentur überwiesen. Diese zweite Vorf<strong>in</strong>anzierungszahlung darf erst erfolgen, wenn m<strong>in</strong>destens 70% der<br />

vorhergehenden Vorf<strong>in</strong>anzierungszahlung verbraucht s<strong>in</strong>d.<br />

Zahlung oder Rückerstattung des Restbetrages<br />

Die Höhe der an den/die FörderempfängerIn zu leistenden Abschlusszahlung wird auf der Grundlage e<strong>in</strong>es<br />

Abschlussberichtes festgelegt, der <strong>in</strong>nerhalb von zwei Monaten nach dem Ende des Projektes e<strong>in</strong>zureichen ist<br />

(offizielle Formulare für den Abschlussbericht s<strong>in</strong>d auf den Websites der Europäischen Kommission, der<br />

Exekutivagentur und der Nationalagenturen erhältlich).<br />

Wenn die dem/der FörderempfängerIn tatsächlich während des Projektes entstandenen förderfähigen Kosten<br />

ger<strong>in</strong>ger s<strong>in</strong>d als erwartet, kann die f<strong>in</strong>anzielle Unterstützung entsprechend reduziert werden und der/die<br />

FörderempfängerIn muss ggf. bereits im Rahmen der Vorf<strong>in</strong>anzierung überwiesene überschüssige Beträge<br />

zurückzahlen.<br />

Wenn die Unterstützung <strong>in</strong> Form von Pauschalbeträgen oder standardisiert festgelegten Summen pro Budgetitem<br />

(Standardbeträgen) erfolgt, besteht ke<strong>in</strong>e Notwendigkeit, die tatsächlich entstandenen Kosten zu ermitteln.<br />

Der/Die FörderempfängerIn muss allerd<strong>in</strong>gs <strong>in</strong> der Lage se<strong>in</strong>, auf Verlangen Unterlagen vorzulegen, die belegen,<br />

dass die mit Unterstützung der Europäischen Union organisierten Aktivitäten auch tatsächlich stattgefunden<br />

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