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Programmhandbuch "Jugend in Aktion" 2013

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<strong>Jugend</strong> <strong>in</strong> Aktion - <strong>Programmhandbuch</strong><br />

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____<br />

3. Was geschieht, wenn Ihr Antrag genehmigt wurde?<br />

Fördervertrag<br />

Wenn die Exekutivagentur oder e<strong>in</strong>e Nationalagentur e<strong>in</strong> Projekt endgültig genehmigt hat, wird e<strong>in</strong> <strong>in</strong> Euro<br />

abgefasster Fördervertrag, der die Bed<strong>in</strong>gungen und die Höhe der f<strong>in</strong>anziellen Unterstützung regelt, zwischen der<br />

Exekutivagentur/Nationalagentur und dem/der FörderempfängerIn geschlossen.<br />

Die Exekutivagentur hat für Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Fördervertrag durch e<strong>in</strong>en<br />

Förderbeschluss ersetzt. Der Förderbeschluss ist e<strong>in</strong> unilateraler Akt, der Fördergelder an FörderempfängerInnen<br />

vergibt. Anders als bei e<strong>in</strong>em Vertrag muss der/die FörderempfängerIn die Förderentscheidung nicht<br />

unterschreiben, und kann mit der Projektdurchführung gleich nach Erhalt des Entscheides beg<strong>in</strong>nen.<br />

Förderempfänger s<strong>in</strong>d Gegenstand der Allgeme<strong>in</strong>en Bed<strong>in</strong>gungen, welches e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>tegralen Teil des<br />

Förderbeschlusses ausmacht und auf der Website der Exekutivagentur zum Download bereit steht:<br />

http://eacea.ec.europa.eu/about/eacea_documents_register_en.php<br />

Bei Projekten, die von der Exekutivagentur ausgewählt wurden, sollen die FörderempfängerInnen die Verträge<br />

spätestens sechs Monate nach Ablauf der Antragsfrist zur Unterschrift erhalten.<br />

Bei Projekten, die von den Nationalagenturen ausgewählt wurden, sollen die FörderempfängerInnen die Verträge<br />

spätestens vier Monate nach Ablauf der Antragsfrist zur Unterschrift erhalten.<br />

Dieser Vertrag muss unverzüglich unterschrieben an die Exekutiv- oder die Nationalagentur zurückgeschickt<br />

werden. Als letzte unterschreibt die Exekutiv- bzw. die Nationalagentur.<br />

Musterförderverträge, die im Rahmen des Programms <strong>Jugend</strong> <strong>in</strong> Aktion verwendet werden, f<strong>in</strong>den Sie auf der<br />

Website der Kommission.<br />

Förderbetrag<br />

Die Genehmigung e<strong>in</strong>es Antrages bedeutet ke<strong>in</strong>e Zusage, dass e<strong>in</strong>e f<strong>in</strong>anzielle Unterstützung <strong>in</strong> Höhe des von<br />

dem/der AntragstellerIn beantragten Betrages gewährt wird. Die F<strong>in</strong>anzierung kann auf Grundlage der<br />

Anwendung der spezifischen F<strong>in</strong>anzierungsregeln für jede e<strong>in</strong>zelne Aktion und/oder aufgrund e<strong>in</strong>er Analyse von<br />

vergangenen Projekten der antragstellenden Organisation h<strong>in</strong>sichtlich der Kapazität die Fördergelder<br />

aufzunehmen, reduziert werden).<br />

Die Gewährung e<strong>in</strong>es Zuschusses stellt ke<strong>in</strong>e Anspruchsberechtigung für die folgenden Jahre dar.<br />

Es ist darauf h<strong>in</strong>zuweisen, dass der <strong>in</strong> dem Vertrag vorgesehene Förderbetrag als Höchstbetrag anzusehen ist,<br />

der unter ke<strong>in</strong>en Umständen aufgestockt werden kann. Außerdem darf der gewährte Zuschussbetrag den<br />

beantragten Betrag nicht übersteigen.<br />

Die Identifizierung der von der Exekutivagentur oder der Nationalagentur überwiesenen Gelder auf dem von<br />

dem/der FörderempfängerIn angegebenen Konto oder Unterkonto muss möglich se<strong>in</strong>.<br />

Wer ist zum Erhalt des EU-Zuschusses berechtigt?<br />

Zwar wird der EU-Zuschuss an den/die AntragstellerIn (Koord<strong>in</strong>ierende Organisation) überwiesen, der/die als<br />

FörderempfängerIn den Fördervertrag unterzeichnet und die f<strong>in</strong>anzielle und adm<strong>in</strong>istrative Verantwortung für das<br />

gesamte Projekt trägt, aber e<strong>in</strong> solcher Zuschuss soll Kosten abdecken, die von allen an dem Projekt beteiligten<br />

Projektträgern/-träger<strong>in</strong>nen getragen werden. Deshalb muss der EU-Zuschuss unter den Projektträgern/-<br />

träger<strong>in</strong>nen entsprechend ihren übernommenen Rollen, Aufgaben und Aktivitäten <strong>in</strong> dem Projekt aufgeteilt<br />

werden. Um Komplikationen <strong>in</strong>nerhalb der Partnerschaft zu vermeiden, ist es unbed<strong>in</strong>gt ratsam, dass die<br />

ProjektträgerInnen die Verteilung ihrer Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie die Aufteilung des EU-<br />

Zuschusses <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>ternen schriftlichen Vere<strong>in</strong>barung formell bekräftigen.

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