Programmhandbuch "Jugend in Aktion" 2013
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Teil C – Was geschieht, wenn der Antrag e<strong>in</strong>gereicht ist?<br />
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2. Was geschieht, wenn der Antrag e<strong>in</strong>gereicht ist?<br />
Alle Anträge, die bei der Exekutivagentur und den Nationalagenturen e<strong>in</strong>gereicht werden, durchlaufen e<strong>in</strong><br />
Auswahlverfahren.<br />
Das Auswahlverfahren<br />
Die Auswahl der Projekte läuft folgendermaßen ab:<br />
zunächst werden die Anträge h<strong>in</strong>sichtlich der formalen Förderkriterien, der Auswahl- und der<br />
Ausschlusskriterien geprüft<br />
dann werden die Anträge, die diese Prüfung erfolgreich durchlaufen haben, bewertet und es wird anhand der<br />
Vergabekriterien e<strong>in</strong>e Rangliste erstellt.<br />
Endgültige Entscheidung<br />
Ist die Bewertung, e<strong>in</strong>schließlich der Überprüfung der f<strong>in</strong>anziellen Bed<strong>in</strong>gungen, abgeschlossen, entscheidet die<br />
Exekutivagentur oder die Nationalagentur auf der Grundlage der Vorschläge des Auswahlkomitees und des<br />
verfügbaren Budgets über die f<strong>in</strong>anziell zu unterstützenden Projekte.<br />
Benachrichtigung über Vergabeentscheidungen<br />
Für Anträge, die bei der Exekutivagentur e<strong>in</strong>gereicht wurden:<br />
AntragstellerInnen sollten grundsätzlich <strong>in</strong>nerhalb des fünften Monats nach Ablauf der Antragsfrist über das<br />
Ergebnis des Auswahlverfahrens <strong>in</strong>formiert werden.<br />
Für Anträge, die bei e<strong>in</strong>er Nationalagentur e<strong>in</strong>gereicht wurden:<br />
AntragstellerInnen sollten grundsätzlich spätestens <strong>in</strong> der ersten Hälfte des dritten Monats nach Ablauf der<br />
Antragsfrist über das Ergebnis des Auswahlverfahrens <strong>in</strong>formiert werden.<br />
Alle erfolgreichen und nicht erfolgreichen AntragstellerInnen werden schriftlich benachrichtigt. Nach Abschluss<br />
des Auswahlverfahrens werden die Antragsunterlagen e<strong>in</strong>schließlich Anlagen unabhängig vom Ergebnis des<br />
Verfahrens nicht an den/die AntragstellerIn zurückgeschickt.<br />
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