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Programmhandbuch "Jugend in Aktion" 2013

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Teil C – Was geschieht, wenn der Antrag e<strong>in</strong>gereicht ist?<br />

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_____<br />

2. Was geschieht, wenn der Antrag e<strong>in</strong>gereicht ist?<br />

Alle Anträge, die bei der Exekutivagentur und den Nationalagenturen e<strong>in</strong>gereicht werden, durchlaufen e<strong>in</strong><br />

Auswahlverfahren.<br />

Das Auswahlverfahren<br />

Die Auswahl der Projekte läuft folgendermaßen ab:<br />

zunächst werden die Anträge h<strong>in</strong>sichtlich der formalen Förderkriterien, der Auswahl- und der<br />

Ausschlusskriterien geprüft<br />

dann werden die Anträge, die diese Prüfung erfolgreich durchlaufen haben, bewertet und es wird anhand der<br />

Vergabekriterien e<strong>in</strong>e Rangliste erstellt.<br />

Endgültige Entscheidung<br />

Ist die Bewertung, e<strong>in</strong>schließlich der Überprüfung der f<strong>in</strong>anziellen Bed<strong>in</strong>gungen, abgeschlossen, entscheidet die<br />

Exekutivagentur oder die Nationalagentur auf der Grundlage der Vorschläge des Auswahlkomitees und des<br />

verfügbaren Budgets über die f<strong>in</strong>anziell zu unterstützenden Projekte.<br />

Benachrichtigung über Vergabeentscheidungen<br />

Für Anträge, die bei der Exekutivagentur e<strong>in</strong>gereicht wurden:<br />

AntragstellerInnen sollten grundsätzlich <strong>in</strong>nerhalb des fünften Monats nach Ablauf der Antragsfrist über das<br />

Ergebnis des Auswahlverfahrens <strong>in</strong>formiert werden.<br />

Für Anträge, die bei e<strong>in</strong>er Nationalagentur e<strong>in</strong>gereicht wurden:<br />

AntragstellerInnen sollten grundsätzlich spätestens <strong>in</strong> der ersten Hälfte des dritten Monats nach Ablauf der<br />

Antragsfrist über das Ergebnis des Auswahlverfahrens <strong>in</strong>formiert werden.<br />

Alle erfolgreichen und nicht erfolgreichen AntragstellerInnen werden schriftlich benachrichtigt. Nach Abschluss<br />

des Auswahlverfahrens werden die Antragsunterlagen e<strong>in</strong>schließlich Anlagen unabhängig vom Ergebnis des<br />

Verfahrens nicht an den/die AntragstellerIn zurückgeschickt.<br />

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