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Programmhandbuch "Jugend in Aktion" 2013

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Teil B - Aktion 3.1 – Zusammenarbeit mit den Benachbarten Partnerländern der EU<br />

________________________________________________________________________<br />

_____<br />

Schüleraustausche<br />

Sportwettkämpfe<br />

satzungsgemäße Treffen von Organisationen<br />

Workcamps<br />

Politische Veranstaltungen im S<strong>in</strong>ne von regulären parteipolitischen Veranstaltungen.<br />

Welche Kriterien werden zur Bewertung e<strong>in</strong>er<br />

<strong>Jugend</strong>begegnung mit benachbarten Partnerländern<br />

verwendet?<br />

Für <strong>Jugend</strong>begegnungen, die im „Eastern Partnership Youth W<strong>in</strong>dow“ gefördert werden, gelten – neben den hier<br />

erwähnten Förderkriterien e<strong>in</strong>ige spezifische Kriterien, die h<strong>in</strong>zukommen können oder diese ersetzen. Bitte lesen<br />

Sie dazu mehr im Abschnitt „Eastern Partnership Youth W<strong>in</strong>dow“.<br />

Formale Förderkriterien<br />

Förderfähige<br />

ProjektträgerInnen<br />

Jede/r ProjektträgerIn muss:<br />

e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>nützige/Nichtregierungsorganisation; oder<br />

e<strong>in</strong>e lokale, regionale öffentliche E<strong>in</strong>richtung; oder<br />

e<strong>in</strong>e nicht organisierte Gruppe junger Menschen (Er<strong>in</strong>nerung: im Falle e<strong>in</strong>er nicht<br />

organisierten Gruppe übernimmt e<strong>in</strong> Mitglied der Gruppe die Rolle des/der<br />

Vertreters/Vertreter<strong>in</strong> und ist im Namen der Gruppe verantwortlich); oder<br />

e<strong>in</strong>e Europäische NRO im <strong>Jugend</strong>bereich<br />

se<strong>in</strong>.<br />

E<strong>in</strong>/e ProjektträgerIn muss aus e<strong>in</strong>em Programmland oder e<strong>in</strong>em benachbarten<br />

Partnerland stammen und die Voraberklärung des Antragformulars unterschreiben.<br />

Rolle der<br />

ProjektträgerInnen<br />

Anzahl der<br />

ProjektträgerInnen<br />

Förderfähige<br />

TeilnehmerInnen<br />

Anzahl der<br />

TeilnehmerInnen<br />

Zusammensetzung<br />

der Beteiligten<br />

Gruppen aus e<strong>in</strong>em<br />

Land<br />

Projektort(e) der<br />

Aktivität<br />

Projektdauer<br />

Der/Die ProjektträgerIn, der/die e<strong>in</strong>e TeilnehmerInnengruppe <strong>in</strong> e<strong>in</strong> anderes Land<br />

entsendet, wird als Entsendeorganisation (SO) bezeichnet. Der/Die ProjektträgerIn,<br />

der/die die <strong>Jugend</strong>begegnung als GastgeberIn <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em/ihrem Land betreut, wird als<br />

Aufnahmeorganisation (HO) def<strong>in</strong>iert.<br />

Bilaterale <strong>Jugend</strong>begegnung: e<strong>in</strong>/e ProjektträgerIn aus e<strong>in</strong>em EU-Mitgliedsland und<br />

e<strong>in</strong>/e ProjektträgerIn aus e<strong>in</strong>em benachbarten Partnerland.<br />

Trilaterale <strong>Jugend</strong>begegnung: drei ProjektträgerInnen aus drei verschiedenen<br />

Ländern, davon m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e/r aus e<strong>in</strong>em EU-Mitgliedsland und e<strong>in</strong>e/r aus e<strong>in</strong>em<br />

benachbarten Partnerland.<br />

Multilaterale <strong>Jugend</strong>begegnung: m<strong>in</strong>destens vier ProjektträgerInnen, jede/r davon<br />

aus e<strong>in</strong>em anderen Programmland, davon m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e/r aus e<strong>in</strong>em EU-<br />

Mitgliedsland und zwei aus Benachbarten Partnerländern.<br />

TeilnehmerInnen im Alter zwischen 13 und 25 Jahren mit Wohnsitz <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Programmland oder e<strong>in</strong>em benachbarten Partnerland (bis zu 20% der TeilnehmerInnen<br />

dürfen zwischen 26 und 30 Jahre alt se<strong>in</strong>).<br />

An dem Projekt müssen m<strong>in</strong>destens 16 Personen teilnehmen, die Höchstteilnehmerzahl<br />

beträgt 60 (ohne GruppenleiterInnen).<br />

Bilaterale <strong>Jugend</strong>begegnung: m<strong>in</strong>destens 8 TeilnehmerInnen pro Gruppe.<br />

Trilaterale <strong>Jugend</strong>begegnung: m<strong>in</strong>destens 6 TeilnehmerInnen pro Gruppe.<br />

Multilaterale <strong>Jugend</strong>begegnung: m<strong>in</strong>destens 4 TeilnehmerInnen pro Gruppe.<br />

Jede beteiligte Gruppe aus e<strong>in</strong>em Land muss m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e/n GruppenleiterIn haben.<br />

Die Aktivität muss im Land e<strong>in</strong>es/e<strong>in</strong>er der ProjektträgerInnen stattf<strong>in</strong>den.<br />

Ausnahme: die Aktivität kann nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Partnerland im Mittelmeerraum<br />

stattf<strong>in</strong>den.<br />

An verschiedenen Orten stattf<strong>in</strong>dende <strong>Jugend</strong>begegnungen: die Aktivität muss<br />

<strong>in</strong> den Ländern zweier oder mehrerer ProjektträgerInnen stattf<strong>in</strong>den. Ausnahme: die<br />

Aktivität kann nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Partnerland im Mittelmeerraum stattf<strong>in</strong>den.<br />

Höchstens 15 Monate.<br />

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