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Beteiligungsbericht 2013 - Ulm

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f) Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)<br />

Die GbR ist eine auf Vertrag beruhende Personenvereinigung ohne Rechtsfähigkeit, bei der sich<br />

die Gesellschafter zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen (§§ 705 ff<br />

BGB). Besondere Organe sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, die Geschäftsführungsbefugnis<br />

und Vertretungsmacht nach außen steht grundsätzlich allen Gesellschaftern gemeinsam zu.<br />

Vertraglich abweichende Regelungen sind möglich. Als Organisationsform für öffentliche Unternehmen<br />

ist sie regelmäßig ungeeignet, da die Gesellschafter unmittelbar und uneingeschränkt<br />

haften.<br />

1.3.3. Betrieb gewerblicher Art (BgA)<br />

Obwohl der BgA keine Organisationsform für kommunale Einrichtungen darstellt, soll aufgrund<br />

seiner praktischen Bedeutung an dieser Stelle auf diese ausschließlich steuerrechtliche Konstruktion<br />

kurz eingegangen werden. Der BgA kommt dann zum Tragen, wenn die Kommunen innerhalb der<br />

öffentlich-rechtlichen Organisationsformen (z.B. Regiebetrieb, Eigenbetrieb) anstelle von hoheitlichen<br />

- nicht steuerpflichtigen - Tätigkeiten, wirtschaftliche und damit steuerpflichtige Tätigkeiten<br />

ausüben. Nach § 4 Abs. 1 KStG ist ein BgA von juristischen Personen des öffentlichen Rechts eine<br />

Einrichtung, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen dient<br />

und sich dabei wirtschaftlich heraushebt. Die Absicht, Gewinn zu erzielen und die Beteiligung am<br />

allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist allerdings nicht erforderlich. Die Stadt <strong>Ulm</strong> betreibt eine<br />

Vielzahl derartiger Betriebe (z.B. Stadthaus, Westbad, Märkte, städt. Hallen).<br />

2. Der <strong>Beteiligungsbericht</strong><br />

2.1. Allgemeines<br />

Die "öffentlichen Unternehmen" sind mit erheblichen Vermögenswerten und Finanzströmen mit<br />

der Stadt als "Muttergesellschaft" verbunden, so dass die Stadt auch aus der Verantwortung für<br />

diese Vermögenswerte und durch die finanziellen Auswirkungen der Finanzströme auf ihren Haushalt<br />

zur Steuerung und Kontrolle ihrer Beteiligungen verpflichtet ist.<br />

Eine Beteiligungssteuerung setzt Informationen voraus. Um hier eine Grundlage zu schaffen, ist eine<br />

Informationsquelle erforderlich, die regelmäßig ein Mindestmaß an entscheidungsrelevanten Daten<br />

zur Verfügung stellt. Seit 1999 ist deshalb durch die Gemeindeordnung auch die jährliche Erstellung<br />

eines <strong>Beteiligungsbericht</strong>es unter Beachtung eines gesetzlichen Mindestinhalts vorgeschrieben.<br />

In <strong>Ulm</strong> wird ein <strong>Beteiligungsbericht</strong> bereits seit 1996 aufgestellt.<br />

Der Gesetzgeber sieht eine detaillierte Berichtspflicht für alle unmittelbaren und - wenn der Anteil<br />

mehr als 50 v.H. beträgt - mittelbaren Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen, nicht dagegen<br />

an Zweckverbänden, Eigenbetrieben und sonstigen Rechtsformen, vor.<br />

Bei einer unmittelbaren Beteiligung mit einer Quote von unter 25 % ist ein ausführlichen<br />

Unternehmensbericht nicht erforderlich (§ 105 Abs. 2 GemO).<br />

2.2. Inhalt und Ziele des <strong>Beteiligungsbericht</strong>s<br />

Der <strong>Beteiligungsbericht</strong> stellt einen Überblick über die Eigengesellschaften und die Beteiligungen an<br />

privatrechtlichen Unternehmen dar. Er enthält zusätzliche (über die gesetzlichen Vorgaben hinaus)<br />

Informationen über die Eigenbetriebe der Stadt. Unter Ziffer 3.2 sind in einer Übersicht die wesentlichen<br />

"Konzerndaten" zusammenfassend dargestellt.<br />

Über die Unternehmen mit einer Beteiligungsquote ab 50 % wird in Abschnitt 4 detailliert berichtet.<br />

Darüber hinaus sind nach derselben Systematik in Abschnitt 5 auch die Eigenbetriebe in den<br />

Bericht aufgenommen. Alle anderen "Unternehmen" sind lediglich in der Übersicht unter Ziffer 3.1<br />

dargestellt.<br />

Das Organigramm mit den Beteiligungen der Stadt <strong>Ulm</strong> nach Ziffer 3.1 gibt den Stand zum<br />

31.12.2012 wieder. Der Bericht selbst basiert i.d.R. auf den geprüften Abschlüssen des Jahres 2012<br />

(die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Beschlussgremien kann aber möglicherweise noch<br />

ausstehen). Daneben sind in einigen Aufstellungen, soweit möglich und sinnvoll, auch die Planda-<br />

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