Beteiligungsbericht 2013 - Ulm
Beteiligungsbericht 2013 - Ulm
Beteiligungsbericht 2013 - Ulm
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
f) Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)<br />
Die GbR ist eine auf Vertrag beruhende Personenvereinigung ohne Rechtsfähigkeit, bei der sich<br />
die Gesellschafter zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen (§§ 705 ff<br />
BGB). Besondere Organe sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, die Geschäftsführungsbefugnis<br />
und Vertretungsmacht nach außen steht grundsätzlich allen Gesellschaftern gemeinsam zu.<br />
Vertraglich abweichende Regelungen sind möglich. Als Organisationsform für öffentliche Unternehmen<br />
ist sie regelmäßig ungeeignet, da die Gesellschafter unmittelbar und uneingeschränkt<br />
haften.<br />
1.3.3. Betrieb gewerblicher Art (BgA)<br />
Obwohl der BgA keine Organisationsform für kommunale Einrichtungen darstellt, soll aufgrund<br />
seiner praktischen Bedeutung an dieser Stelle auf diese ausschließlich steuerrechtliche Konstruktion<br />
kurz eingegangen werden. Der BgA kommt dann zum Tragen, wenn die Kommunen innerhalb der<br />
öffentlich-rechtlichen Organisationsformen (z.B. Regiebetrieb, Eigenbetrieb) anstelle von hoheitlichen<br />
- nicht steuerpflichtigen - Tätigkeiten, wirtschaftliche und damit steuerpflichtige Tätigkeiten<br />
ausüben. Nach § 4 Abs. 1 KStG ist ein BgA von juristischen Personen des öffentlichen Rechts eine<br />
Einrichtung, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen dient<br />
und sich dabei wirtschaftlich heraushebt. Die Absicht, Gewinn zu erzielen und die Beteiligung am<br />
allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist allerdings nicht erforderlich. Die Stadt <strong>Ulm</strong> betreibt eine<br />
Vielzahl derartiger Betriebe (z.B. Stadthaus, Westbad, Märkte, städt. Hallen).<br />
2. Der <strong>Beteiligungsbericht</strong><br />
2.1. Allgemeines<br />
Die "öffentlichen Unternehmen" sind mit erheblichen Vermögenswerten und Finanzströmen mit<br />
der Stadt als "Muttergesellschaft" verbunden, so dass die Stadt auch aus der Verantwortung für<br />
diese Vermögenswerte und durch die finanziellen Auswirkungen der Finanzströme auf ihren Haushalt<br />
zur Steuerung und Kontrolle ihrer Beteiligungen verpflichtet ist.<br />
Eine Beteiligungssteuerung setzt Informationen voraus. Um hier eine Grundlage zu schaffen, ist eine<br />
Informationsquelle erforderlich, die regelmäßig ein Mindestmaß an entscheidungsrelevanten Daten<br />
zur Verfügung stellt. Seit 1999 ist deshalb durch die Gemeindeordnung auch die jährliche Erstellung<br />
eines <strong>Beteiligungsbericht</strong>es unter Beachtung eines gesetzlichen Mindestinhalts vorgeschrieben.<br />
In <strong>Ulm</strong> wird ein <strong>Beteiligungsbericht</strong> bereits seit 1996 aufgestellt.<br />
Der Gesetzgeber sieht eine detaillierte Berichtspflicht für alle unmittelbaren und - wenn der Anteil<br />
mehr als 50 v.H. beträgt - mittelbaren Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen, nicht dagegen<br />
an Zweckverbänden, Eigenbetrieben und sonstigen Rechtsformen, vor.<br />
Bei einer unmittelbaren Beteiligung mit einer Quote von unter 25 % ist ein ausführlichen<br />
Unternehmensbericht nicht erforderlich (§ 105 Abs. 2 GemO).<br />
2.2. Inhalt und Ziele des <strong>Beteiligungsbericht</strong>s<br />
Der <strong>Beteiligungsbericht</strong> stellt einen Überblick über die Eigengesellschaften und die Beteiligungen an<br />
privatrechtlichen Unternehmen dar. Er enthält zusätzliche (über die gesetzlichen Vorgaben hinaus)<br />
Informationen über die Eigenbetriebe der Stadt. Unter Ziffer 3.2 sind in einer Übersicht die wesentlichen<br />
"Konzerndaten" zusammenfassend dargestellt.<br />
Über die Unternehmen mit einer Beteiligungsquote ab 50 % wird in Abschnitt 4 detailliert berichtet.<br />
Darüber hinaus sind nach derselben Systematik in Abschnitt 5 auch die Eigenbetriebe in den<br />
Bericht aufgenommen. Alle anderen "Unternehmen" sind lediglich in der Übersicht unter Ziffer 3.1<br />
dargestellt.<br />
Das Organigramm mit den Beteiligungen der Stadt <strong>Ulm</strong> nach Ziffer 3.1 gibt den Stand zum<br />
31.12.2012 wieder. Der Bericht selbst basiert i.d.R. auf den geprüften Abschlüssen des Jahres 2012<br />
(die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Beschlussgremien kann aber möglicherweise noch<br />
ausstehen). Daneben sind in einigen Aufstellungen, soweit möglich und sinnvoll, auch die Planda-<br />
Seite 6