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FÜRST, LANDTAG UND STANDE 87<br />

Steuereinnahmen zu jener Zeit nicht eine gleichbleibende Geldquelle für<br />

den Monarchen darstellten. Andererseits muß erwähnt werden, daß bei<br />

besonders harter Wirtschaftslage der harag für ein oder mehrere Jahre<br />

auch erlassen werden konnte, wie ebenfalls z. B. unter Bethlen oder zum<br />

harag, in gleicher Höhe, meist noch das pesgjes-System (Geschenke) gehörte<br />

156 .<br />

Man war in politischen Kreisen Siebenbürgens schon frühzeitig zu<br />

der Ansicht gelangt, daß — solange eine Wiedervereinigung Ungarns ein<br />

Fernziel bleiben mußte — die osmanische Oberhoheit für eine selbstbewußtere<br />

eigene Politik des Fürstentums doch beträchtlichen Spielraum<br />

bot. Da man die Türken näher kennenlernte, fiel es anscheinend leichter,<br />

in ihnen statt den Antipoden eine der maßgeblichen Großmächte der<br />

damaligen Welt zu sehen und man lernte nicht nur, damit zu leben, sondern<br />

auch, die Freiräume auszuloten. Solange Siebenbürgen ein weitgehend<br />

eigenständiges Fürstentum war, pendelte seine Außenpolitik wie<br />

auf einer Schaukel zwischen Wien und Konstantinopel. Die Fürsten, die<br />

der Pforte gegenüber als loyal galten und wohl im Sinne der Realpolitik<br />

dieses auch mehr oder weniger waren — wie Stephan Báthori 157 und<br />

Gabriel Bethlen — erhielten jedenfalls gewisse außenpolitische Handlungsfreiheit.<br />

So gab Bethlen die ihm auf dem Preßburger Reichstag 1621<br />

angebotene ungarische Krone mit Blick auf seine weiterreichenden protestantisch-europäischen<br />

Pläne und mit Rücksicht auf das ihm dabei den<br />

Rücken deckende Osmanische Reich wieder zurück.<br />

Erst als, nach 1683, die Habsburger Kante vielversprechender als die<br />

osmanische war, erfolgte eindeutig ein Wandel in der Orientierung des<br />

Fürstentums.<br />

Schlußbemerkung<br />

In der Frage der Autonomie' Siebenbürgens als Glied der Stephansknone<br />

und dann des Fürstentums unter osraaniischer Schirmherrschaft<br />

kann nach 1540 ein beträchtlicher Zuwachs festgestellt werden. Die vielzitierten<br />

»Freiheiten« der Stände — gewachsenes Recht wie das Ergebnis<br />

von politischem Pragmatismus, etwa in der Religionsfrage — konnten<br />

gemehrt werden und wirkten im Leopoldinischen Diplom von 1691 fort.<br />

In diesem Sinne betrachtet, war Mohács für Siebenbürgen nicht die<br />

Katastrophe, wie für Ungarn schlechthin.<br />

Was jedoch die weitaus schwieriger zu beurteilende Frage einer<br />

möglichen Kontinuität von Reichsidee und -Recht des Königreichs<br />

Ungarn in Siebenbürgen nach 1528 betrifft, so scheint es, als habe hier<br />

die Tradition des regnum-Transylvaniae-Gedankens doch stärker gewirkt,<br />

als in der Geschichtsschreibung, insbesondere der ungarischen, allgemein<br />

eingeräumt wird. Wenn es um konkrete Maßnahmen und praktische An-<br />

Pascu, IR, S. 120—121.<br />

Possevino gibt auf S. 62 eine anschauliche Beschreibung und Begründung<br />

dieser Schaukelpolitik.

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