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46<br />

ANTON RADVANSZKY<br />

Zunächst mußte man das seit längerer Zeit vakant gebliebene katholische<br />

Kronhüteramt neu besetzen. Gewählt wurde Graf Julius Károlyi<br />

und nach seiner Abdankung (er wurde 1931 zuerst Außenminister, dann<br />

Ministerpräsident) Graf Emil Széchenyi. Nach seinem Tod und der aus<br />

Gesundheitsrücksichten erfolgten Abdankung des Grafen Ambróczy kam<br />

es im Jahre 1934 zu einer Doppelwahl. Als katholischen Kronhüter wählte<br />

der Reichstag Báron Sigismund Perényi und als protestantischen Vertreter<br />

bestimmte der Reichstag den reformierten Grafen Tibor Teleki. Der<br />

damalige Ministerpräsident Julius Gömbös, ein ausgesprochener Gegner<br />

der Habsburger, wollte keinen sogenannten »Legitimisten«, also keinen<br />

Anhänger des verstorbenen Königs Karl bzw. seines Sohnes, Otto, zum<br />

Kronhüter haben. Darum hatte er Baron Sigismund Perényi und Graf<br />

Tibor Teleki, die beide das Vertrauen des Reichsverwesers besaßen, an<br />

erster Stelle empfohlen.<br />

Es ist noch erwähnenswert, daß während der Zeit des Reichsverweisers,<br />

den Kronhütern eine spezielle, außerhalb der Kronhut liegende<br />

Funktion übertragen wurde. G. A. XIX vom Jahre 1937 betraute sie mit<br />

einer gewissen formalen Rolle bei der Wahl eines eventuellen Nachfolgers<br />

des Reichsverwesers. Der Gesetzartikel wollte dem Staatsoberhaupt damit<br />

die Möglichkeit geben, Einfluß auf die Wahl seines Nachfolgers auszuüben.<br />

Nach diesem Gesetz konnte nämlich der Reichsverweser in einem<br />

in direi Original-Ausfertigungen ohne Gegenzeichnung eines Ministers und<br />

in drei versiegelten Umschlägen angefertigten Schreiben, ohne daß er<br />

dazu verpflichtet gewesen wäre, nicht weniger und nicht mehr als drei<br />

mündige ungarische Staatsbürger als seine Nachfolger vorzuschlagen. Je<br />

ein versiegelter Umschlag mußte in Anwesenheit des Ministerpräsidenten<br />

dem Präsidenten der Königlichen Ungarischen Kurie (Oberster Königlicher<br />

Ungarischer Gerichtshof) und je einem Kronhüter übergeben werden<br />

94 . Die versiegelten Umschläge durften erst anläßlich und knapp vor<br />

der eventuellen Wahl eines neuen Reichsverwesers vom Präsidenten der<br />

Sitzung der gemeinsamen Wahlversammlung des Ober- und Unterhauses<br />

geöffnet und vorgelesen werden. Die Wahlversammlung war durch die<br />

Empfehlungen des gewesenen Reichsverwesers an ihrer freien Wahl<br />

nicht gebunden. Wir konnten nicht feststellen, ob Reichsverweser Horthy<br />

sein Recht, drei Nachfolger in der erwähnten Weise zu empfehlen,<br />

tatsächlich ausgeübt hat. In den hinterlassenen Papieren der Kronhüter<br />

bzw. des Präsidenten der Königlichen Kurie sind unseres Wissens bisher<br />

keine diesbezüglichen Dokumente oder Aufzeichnungen zum Vorschein<br />

gekommen.<br />

Während des Krieges, im Herbst 1942, verstarb Kronhüter Graf Tibor<br />

Teleki und zu seinem Nachfolger wurde der Generalinspektor (Laienpräsident)<br />

der Evangelisch-Lutherischen Gesamtkirche Baron Albert Radvánszky<br />

gewählt. Bereits im Jahre 1943, als sich der Kriegsschauplatz<br />

sich noch in einer ziemlichen Entfernung von der ungarischen Grenze<br />

befand und Ungarn von den Alliierten kaum bombardiert wurde, berieten<br />

sich, meines Wissens, manchmal die Kronhüter darüber, welche Maß-<br />

M Csekey, S. 134—135; Tomcsány, S. 3<strong>30</strong>—333.

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