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42<br />

ANTON RADVANSZKY<br />

ten und dann einen lutherischen Kronhüters für die protestantische<br />

Kronhüterstelle zu wählen, ein Gebot des Gewohnheitsrechts 88 ,<br />

Wahrend der Ausgleichsperiode (1867—1918) bieb die Rechtsstellung<br />

des Kronhüteramtes fast unverändert. Erwähnt werden muß, aber, die fast<br />

unbeachtet gebliebene, nichtstestoweniger wichtige allerhöchste königliche<br />

Resolution von 27. Mai 1871, für die der damalige Ministerpräsident und<br />

Honvédminister Graf Julius Andrássy, die politische Verantwortung trägt<br />

und die ausdrücklich feststellt, daß die Kronwache zum Schutz der Krone<br />

und der Krönungsinsignien, einen selbständigen Truppenkörper bildet<br />

und zu ihrer besonderen Verwendung, den beiden Kronhütern untersteht.<br />

Hinsichtlich der Disziplinargewalt, der Wirtschaftsverwaltung und der<br />

militärischen Rechtssprechung untersteht jedoch die Kronwache dem Honvédgesetz<br />

bzw. dem Honvéd-Regelement und damit dem Honvéd-Oberkommando<br />

bzw. dem Honvéd-Ministerium (Landesverteidigungsministerium<br />

89 . So wurde den Kronhütern, die ihnen im Sinne der alten Gesetze<br />

zustehende Disziplinargewalt über die Kronwache auf dem Verordnungsweg<br />

entzogen; eine nacht ganz einwandfreie konstitutionelle Praxis. Die<br />

Verordnung Nr. 2910 vom Jahre 1896 des Honvédministers regelte dann<br />

ausführlich die innere Organisation, sowie den Dienst der Kronwache so,<br />

daß sie in jeder Hinsicht zu einer besonderen Truppe der ungarischen<br />

Honvéd wurde. Der Kommandant wurde auf Vorschlag des Honvédmimsters<br />

vom König ernannt 90 .<br />

Für den tatsächlichen Hort bzw. Schutz der Krone und der Krönungsinsignien<br />

während der Ausgleichsperiode wurde zu Ende des 19. Jahrhunderts<br />

eine besondere Panzerkammer in der königlichen Burg zu Ofen<br />

eingebaut. Die Tür dieser Panzerkammer konnte nur mit drei in Doppelexemplaren<br />

angefertigten Schlüsseln geöffnet werden. Das erste Schlüsselpaar<br />

sollte im Amt des Ministerpräsidenten aufbewahrt werden, je ein<br />

Schlüsselpaar bei jedem der beiden Kronhüter. Diese Maßnahme wurde<br />

aufgrund des Entschlusses geschaffen, das Ministerpräsident und Kronhüter<br />

nur gemeinsam Zutritt zur Krone haben sollten. Groß war dann<br />

auch das Erstaunen des Kronhüters Graf Julius Ambróczy, als er im Juni<br />

1918, anläßlich einer amtlichen Öffnung der Panzerkammer wahrnahm,<br />

daß sich die Doppelexemplare aller Schlüsselpaare im Besitze des Personalchefs<br />

des Ministerpräsidiums befanden. Er nahm deshalb eines der<br />

unbefugt in Gewahrsam des Ministerpräsidenten befindlichen Schlüsselpaares<br />

an sich, war sich jedoch im Unklaren darüber, ob doch noch ein<br />

Doppelexemplar der Schlüssel seines Amtskollegen Graf Béla Széchényi,<br />

der während der Amtshandlung einen Schwächeanfall erlitt, im Büro des<br />

Ministerpräsidiums geblieben war. Während der kurzen Dauer des Revolutionsregimes<br />

von Michael Károlyi (31. Oktober 1918—21. März 1919)<br />

88 Es sei hier die Reihenfolge der protestantischen Kronhüter von 1867 bis<br />

1944, angeführt: Baron Nikolaus Vay, (reformiert) Baron Béla Radvánszky<br />

(ev.-lutherisch), — Baron Nikolaus Wesselényi (reformiert), — Graf Julius<br />

Ambrózy (ev.-lutherisch), — Graf Tibor Teleki (reformiert), — Baron<br />

Albert Radvánszky, (ev.-lutherisch).<br />

89 Siehe bei Rátvay, Folge 3, S. 559.<br />

90 Siehe darüber den Motivbericht des G. A. XXV vom Jahre 1928.

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